Dann kommt er auf die Wilhelm-Raabe-Straße 4 zu sprechen, ein seit 2018 größtenteils unbewohntes Haus, das zwischenzeitlich aus Protest gegen den Leerstand besetzt wurde. Weil er mit zwei weiteren Stadträten den Besetzer:innen einen Besuch abstattete, musste er Strafe zahlen. Als er das schildert, lacht die CDU und klopft auf den Tisch. "Ich finde es irritierend, dass sich die CDU darüber freut, dass Rechtsbruch möglich ist", kommentiert Pantisano. CDU-Fraktionschef Alexander Kotz ruft ihm zu: "Sie haben Rechtsbruch begangen." Er werde berichten, wenn die ersten da wieder eingezogen sind, sagt Rainer Grund, stellvertretender Leiter des Baurechtsamts, und wendet sich an Pantisano: "Ich bin da so glücklich wie Sie, wenn ich von der Wilhelm-Raabe-Straße 4 nie wieder hören muss."
Gut eineinhalb Stunden lang sollte sich der Ausschuss für Stadtentwicklung am Dienstag mit dem Wohnungsleerstand in der Landeshauptstadt beschäftigen. Grund präsentiert zunächst knapp den Stand der Dinge: Inzwischen seien alle fünf vorgesehenen Stellen, die Leerstand aufspüren und bei Bedarf ahnden sollen, in der Stadt besetzt, seit Inkrafttreten der Zweckentfremdungssatzung 2016 konnten 389 Wohnungen für ihren eigentlichen Zweck zurückgewonnen werden. Über 1.500 Verfahren wegen Zweckentfremdung seien abgeschlossen worden, 720 noch offen. Außerdem stärken Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg der Stadt den Rücken: Die Satzung greife nicht in das grundgesetzlich verbriefte Eigentumsrecht ein und Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten der Satzung und ein halbes Jahr danach immer noch unbewohnt waren, stünden ebenfalls rechtswidrig leer. Die Satzung läuft Ende 2025 aus, der Wunsch der Verwaltung ist, sie bis 2030 zu verlängern.
EU gegen das "Airbnb-Problem"
Im Mai brachte die EU eine Verordnung auf den Weg, mit der das "Airbnb-Problem", also profitable Kurzzeitvermietung von Wohnungen, angegangen werden soll – schließlich würden die großen Player europaweit agieren. Die Mitgliedsstaaten sollen dazu eine digitale Zugangsstelle schaffen, mit der Behörden erstmals Zugriff auf die Buchungsdaten solcher Online-Plattformen hätten. Bisher weiß eine Stadt wie Stuttgart nämlich nicht, welche Wohnungen länger als die erlaubten zehn Wochen pro Jahr an Tourist:innen vermietet und somit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Zwar würde das Amt in konkreten Verdachtsfällen bei den Online-Anbietern anfragen, diese sind jedoch nicht zur Auskunft verpflichtet. Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland die digitale Zugangsstelle eingerichtet haben.
1 Kommentar verfügbar
Andrea K.
vor 3 WochenWorum geht es denn jetzt?
Leerstand bei Wohnbaugesellschaften und Investoren hat sicher andere Gründe als bei einer Einliegerwohhnung. Natürlich kann man das ganz allgemein anprangern - aber mit welchem Ziel?
Und Zweckentfremdung hat…