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CDU und Femizide

"Sonstige niedere Beweggründe"

CDU und Femizide: "Sonstige niedere Beweggründe"
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Jeden zweiten Tag versucht in Deutschland ein Mann, seine Partnerin umzubringen. Jeden dritten Tag endet die Attacke tödlich. So die offizielle Statistik, das Dunkelfeld ist riesig. Für Baden-Württemberg hat das Innenministerium jetzt Zahlen vorgelegt, die vor allem eins belegen: den dringenden Handlungsbedarf.

Es geht nicht nur um einen Teufelskreis, es geht um mehrere: Männer, die ihre Frauen als ihren Besitz betrachten, Männer aus allen Schichten übrigens; Frauen, die ihre Beziehungen trotz des häuslichen Horrors nicht beenden, zum Beispiel, weil sie Angst haben müssen, vor dem Familiengericht ihre Kinder zu verlieren; seit Jahrzehnten unterfinanzierte Hilfs- und Präventionsangebote. Es geht darum, dass Tag für Tag Frauen bedroht oder verprügelt oder getötet werden.

Einen Anlass für eine Ergänzung des Paragraphen 211 im Strafgesetzbuch, die sich mit Mord befasst, um "Femizide" oder "Frauenhass" zu ergänzen, sieht Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) dennoch nicht. Seine Begründung ist ein Zirkelschluss: Der Begriff Femizid sei "nicht ausreichend bestimmt, um ihn als gesetzliches Mordmerkmal zu verankern". Er empfiehlt: "Eine frauenverachtende Motivation unter Berücksichtigung und Bewertung aller Umstände des Einzelfalls unter der Generalklausel der 'sonstigen niedrigen Beweggründe' zu subsumieren".

Jedoch: Die Zeiten ändern sich, sogar in der CDU-Landtagsfraktion. Zum ersten Mal seit Bestehen des Landtags sind mehr als ein Viertel der CDU-Abgeordneten weiblich. Natalie Pfau-Weller, die promovierte Politikwissenschaftlerin aus dem Wahlkreis Kirchheim, hat ein Femizid in ihrer Heimatstadt nicht losgelassen. Im Februar hatte ein Mann seine 58-jährige Ehefrau erschossen, sie hatte sich von dem Polizisten getrennt. Der richtete sich nach der Tat selbst.

Eigentlich ist Pfau-Weller Fachfrau für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, in der Fraktion zuständig für die Themen Stadtklima, Wärmeplanung und resiliente Stadt. Aber wenn es stimme, sagt die promovierte Politikwissenschaftlerin, dass die Gesellschaft wacher werden muss, dann gelte das für alle – "auch für mich". Also hat sie sich intensiv mit dem Thema Femizide befasst und musste überrascht zur Kenntnis nehmen, dass es weder eine eindeutige Definition für die Straftaten gibt, "denen Frauen zum Opfer fallen, weil sie Frauen sind", noch detaillierte Zahlen. Und sie hat einen umfangreichen parlamentarischen Antrag formuliert, mit zwölf Fragen zum Thema, den die ganze Fraktion mitgetragen hat.

Besonders betroffen, jedenfalls den absoluten Zahlen zufolge, ist die Landeshauptstadt mit im Vorjahr knapp 600 Gewalttaten gegen Partnerinnen. 2016 und 2017 waren es sogar 650. In den vergangenen Jahren wurden 13 Frauen in Stuttgart ermordet. Für ganz Baden-Württemberg hat die Polizeistatistik für das vergangene Jahr 7.699 "Straftaten gegen das Leben" von Frauen erfasst, 2020 waren es 8.249. Allerdings, schreibt sogar der Innenminister, sei damit nur "das sogenannte Hellfeld" erfasst. Eine valide Schätzung zum Dunkelfeld sei nicht möglich. Derzeit werde eine regelmäßige landesweit repräsentative Bürgerbefragung durch die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg geplant, die den Aspekt der Partnerschaftsgewalt berücksichtigen soll – frühester Befragungszeitpunkt sei 2023.

Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu

Es hätte "muss" heißen müssen. Denn der Aktionsplan zum Thema "Gewalt gegen Frauen", für den sich im ersten Kabinett Kretschmann die rote Sozialminister Katrin Altpeter so stark gemacht hatte, ist inzwischen elf Jahre alt. Seitdem hat sich die Zahl der statistisch erfassten weiblichen Gewaltopfer um gut 1.000 erhöht. Gerade die Leitlinien "für eine bedarfsdeckende Versorgung" verdeutlichen – formuliert im typischen Verwaltungsdeutsch – den Anspruch ebenso wie den weiterhin immensen Nachholbedarf: Jede von Gewalt betroffene Frau "auch mit zusätzlichen Bedürfnissen aufgrund von Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen, prekärem Aufenthaltsstatus und geringen Deutschkenntnissen, extremer Gefährdung bei Ausstieg aus organisierten Täterkreisen" sollte "unabhängig vom Wohnort Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten und einen zeitnahen Zugang zu spezialisierter Beratung, um Handlungsmöglichkeiten abzuklären". Dazu sollten Informationen über Opferrechte, inklusive spezifischer Unterstützungsangebote für mitbetroffene Kinder und ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratung und Therapie gehören.

Der erste grün-schwarze Koalitionsvertrag nannte als Aufgabe "Frauen besser vor Gewalt schützen", im zweiten ist die Formulierung ergänzt worden: "Frauen noch besser vor Gewalt schützen". Das wirkt wie Hohn, stehen doch alle Hilfsangebote – selbst die im Extremfall lebensrettende Maßnahmen – unter Finanzierungsvorbehalt. Dabei sind infolge der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Bundesrepublik 2018 auch die Länder verpflichtet, konkret aktiv zu werden. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, "offensiv gegen psychische und körperliche Gewalt vorzugehen", gegen Nachstellungen und Vergewaltigungen, gegen sexuelle Belästigung, gegen Zwangsverheiratung oder Verstümmelung weiblicher Genitalien. "Die Umsetzung der Istanbul-Konvention bringen wir weiter voran", verspricht der Koalitionsvertrag vom Frühjahr 2021.

In der CDU scheint sich etwas zu bewegen

Es gibt Anzeichen, dass derartige Ankündigungen nicht einfach hingeschrieben sind und sich die CDU ernsthaft auf dem Weg aus dem überkommenen Gesellschaftsverständnis befindet. Hatte in den späten Neunzigern der heutige Bundesvorsitzende Friedrich Merz im Bundestag noch gegen den Vorstoß gestimmt, Vergewaltigung in der Ehe zum Straftatbestand zu erklären, heißt es nun in einem neuen Positionspapier der hiesigen Landtagsfraktion: "Es ist uns ein besonderes Anliegen, bei der Bekämpfung von gezielt gegen Frauen gerichteten Straftaten konsequent voranzugehen – durch umfangreiche Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen und konsequente Strafverfolgung."

Den Finanzierungsvorbehalt nimmt die Fraktion zwar als naturgegeben hin. Doch indirekt stellen sich die Schwarzen sogar gegen ihren Innenminister, fordern vielmehr, dass doch an der Formulierung eines zusätzlichen Straftatbestands gearbeitet werden soll. Das Verständnis des Begriffs "Femizid" reiche von "any killings of women and girls" bis hin zu "intentional murder of women because they are women". Auch Ausprägungsformen wie Mord im Namen der Ehre oder der Mord an einer Frau innerhalb oder außerhalb einer Partnerbeziehung würden darunter subsummiert, deshalb sei die Arbeit an einer bundeseinheitlichen Definition ein wichtiger Schritt. Und Hilfeangebote sollen ausgebaut werden.

"Frauen, die sich in einer Gewaltspirale befinden, schweigen oft aus Angst und aus Scham", sagt Pfau-Weller. Prävention und Konfliktberatung müssten ebenfalls besser koordiniert werden. Die laufenden Haushaltsberatungen bieten (nicht nur) der CDU jede Gelegenheit, in Euro und Cent zu belegen, ob sie es ernst meinen mit ihrem Engagement für den Schutz von Frauen.


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1 Kommentar verfügbar

  • Peter Meisel
    am 15.06.2022
    Antworten
    CDU und Femizide
    Danke für die zutreffende Beschreibung der „Christlichen Welt 2022“
    Das ist die real existierende Welt in der wir leben? Mir ist sofort das Buch des Jahres 2020 von Heinz Duthel „Chronik des Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche“ eingefallen. Auch dort wird auf 570 Seiten…
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