Wahlen sollten das Ziel haben, dem Willen der Wähler möglichst nahe zu kommen. Die USA hat erst jüngst wieder vorgeführt, wie schlecht Wahlsysteme sein können. Das deutsche Wahlrecht ist dem US-amerikanischen zwar überlegen, doch auch hier beweisen Abgeordnete seit Jahren, dass sie vor allem ein taktisches Verhältnis dazu haben. Dass es ihnen um die Macht geht und erst in zweiter Linie um den Wählerwillen. Siehe die jahrelangen Reformbestrebungen für die Bundestagswahlen.
OB-Wahlen: Willkürliches Wahlrecht
Wie willkürlich das Wahlrecht in Baden-Württemberg bei OB-Wahlen sein kann und wie hilflos die Wählerinnen und Wähler dann sind, ist schon lange bekannt. Die Entscheidung, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin beim zweiten Mal erneut oder sogar erstmals antritt, treffen die Parteien beziehungsweise die KandidatInnen selbst. Da sich in Stuttgart die Kandidierenden aus dem öko-sozialen Lager nicht auf eine Person einigen konnten, treten im zweiten Wahlgang zwei gegen Frank Nopper an, den Kandidaten des bürgerlichen Lagers.
Damit droht den StuttgarterInnen für acht Jahre mit Frank Nopper (CDU) ein OB, hinter dem gerade einmal ein knappes Drittel (31,8 Prozent) der WählerInnen steht; es sind vor allem die AnhängerInnen der CDU, der FDP und der Freien Wähler. Die drei Parteien bringen es auch im Stuttgarter Gemeinderat nur noch auf rund ein Drittel der Stimmen (21 von 60). Ein CDU-OB müsste also gegen die öko-soziale Mehrheit im Gemeinderat (35 von 60) regieren. Statt Aufbruchsstimmung nach acht Jahren Stillstand unter dem grünen Fritz Kuhn würden sich Nopper und der Gemeinderat acht Jahre lang immer wieder gegenseitig blockieren.
Ähnlich war die Ausgangslage bei der OB-Wahl 1996, als Wolfgang Schuster für das bürgerliche Lager angetreten war, um Nachfolger von OB Manfred Rommel zu werden, und Rezzo Schlauch für die Grünen. Er lag im ersten Wahlgang fünf Prozentpunkte hinter Schuster. Da im zweiten Wahlgang neben Schlauch gleich zwei SPD-Männer angetreten waren (Rainer Brechtken und Joachim Becker), konnte sich Schuster mit 43,1 Prozent gegen Schlauch (39,3 Prozent) durchsetzen. Hätte es eine so genannte integrierte Stichwahl gegeben, wäre der spätere Wirtschaftsstaatssekretär unter Kanzler Schröder damals mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Stadtoberhaupt gewählt worden.
Kontext hatte eine integrierte Stichwahl vorgeschlagen
Mit dem Wahlrecht hatte sich Kontext im Vorfeld der Stuttgarter OB-Wahl 2012 ausführlich beschäftigt und eine Alternative vorgeschlagen, die auch der Verein Mehr Demokratie unterstützt: die in den ersten (und einzigen) Wahlgang integrierte Stichwahl. Dabei können zwei Stimmen abgegeben werden, eine Hauptstimme, die Erst-Präferenz, und eine Ersatzstimme, die Zweit-Präferenz.
Bei der Auszählung wird zunächst ermittelt, wie viele Erstpräferenz- oder Hauptstimmen die KandidatInnen erhalten haben. Dann wird die Person mit den wenigsten Stimmen herausgenommen. Da deren Hauptstimmen damit wertlos sind, zählen jetzt die Zweit-Präferenzstimmen, die auf die übrigen Bewerber verteilt werden. Aus der neuen Ergebnisliste wird wieder die Person mit dem geringsten Stimmenanteil herausgenommen, um dann die entsprechenden Ersatzstimmen neu zu verteilen. Dieses wird so lang wiederholt, bis eine Person die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt (In anderen Modellen der integrierten Stichwahl gibt es nicht nur zwei Stimmen. Stattdessen können alle Kandidierenden anhand einer persönlichen Präferenz durchnummeriert werden.).
Wie gut dieses System funktioniert, hat Kontext im Vorfeld der OB-Wahl 2012 mit einer Emnid-Umfrage bewiesen. Dabei hat das Meinungsforschungsinstitut die WählerInnen nach einer Haupt- und einer Ersatzstimme gefragt. Bei der Auszählung kamen Bettina Wilhelm (SPD) und Hannes Rockenbauch (Stuttgart Ökologisch Sozial) auf Platz drei und vier, sodass dann nur noch deren Ersatzstimmen gewertet wurden, also die Zweit-Präferenz. Ergebnis der Umfrage mit integrierter Stichwahl: Fritz Kuhn kam auf 54,7, sein schwarzer Gegenspieler, der Medienunternehmer Sebastian Turner, auf 45,3 Prozent. Das entsprach fast exakt dem Ergebnis des zweiten Wahlgangs (Kuhn: 52,9; Turner: 45,3). Allerdings nur deshalb, weil Rockenbauch und Wilhelm ihre Kandidatur zurückgezogen hatten. Andernfalls hätte Turner gute Chancen gehabt, OB zu werden.
Gute Erfahrungen im Ausland
Der Verfassungsrechtler Hans von Arnim hält die integrierte Stichwahl deshalb für "deutlich demokratischer". Gute Erfahrungen hat man damit auch in Irland und Australien oder in London und San Francisco gemacht. "Obwohl es 2012 in Wissenschaft und Politik Stimmen gab, die die integrierte Stichwahl bevorzugten, kam es im Landtag von Baden-Württemberg nie zu ernsthaften Bemühungen in diese Richtung", klagt Edgar Wunder von Mehr Demokratie e. V.. Man darf gespannt sein, ob der Landtag von Baden-Württemberg das Kommunal-Wahlrecht jetzt endlich reformieren wird.
PS: Wie ernst die Politik demokratische Spielregeln nimmt, zeigt auch der aktuelle Versuch der Landtagsabgeordneten und der Landesregierung, Parteien, die bisher im Landtag nicht vertreten sind, die Teilnahme an der Wahl im nächsten Frühjahr durch ein hohes Unterschriftenquorum zu verunmöglichen. Schließlich könnten Linke, ÖDP oder Freie Wähler den etablierten Parteien Sitze wegnehmen. Ein Verstoß gegen das Recht auf Chancengleichheit, urteilte der Verfassungsgerichtshof am 9. November. Die Abgeordneten seien ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit des geforderten Unterschriftenquorums unter Corona-Bedingungen nicht nachgekommen. Jetzt muss das Gesetz geändert werden.
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 25.11.2020 leicht geändert, um das Prinzip der integrierten Stichwahl noch besser nachvollziehbar zu machen.
2 Kommentare verfügbar
Jue.So Jürgen Sojka
am 16.11.2020Zeit Kurzem wird ja immer wieder mal der Begriff "Mündigkeit" in den Presseorganen¹ sichtbar zur Anwendung gebracht – dabei ist von Bedeutung, dass es eine Entmündigung nicht geben kann [1]!!!
Presseorganen¹ = ö-r Rundfunk…