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Einbürgerung? Abgelehnt

Einbürgerung? Abgelehnt
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Seit 1989 lebt Mustafa C. in Deutschland. 1997 erhielt er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Der Freiburger ist, könnte man sagen, vorbildlich integriert. Und trotzdem ist er ein Bürger zweiter Klasse und wird es wohl auch bleiben. Deutscher Staatsbürger darf er jedenfalls nicht werden. Warum?

Mustafa C. ist 1976 im türkischen Suruç in Südostanatolien, nahe der syrischen Grenze, geboren. Als er drei Jahre alt war, im Dezember 1979, floh sein Vater nach Deutschland. Er war in der türkischen Studierendenbewegung aktiv und setzte sich gegen das Vorgehen des türkischen Staates in der kurdischen Region ein. "Als ich klein war, war das Gebiet, in dem ich aufgewachsen bin, ständig im Ausnahmezustand. Es kam zur willkürlichen Hausdurchsuchungen und Verhaftungen", erzählt Mustafa aus seiner Kindheit.

Ein Freund seines Vaters war von der Polizei im Zuge der Repression nach landesweiten Aufständen ermordet worden. "Wer damals nicht verhaftet wurde, ergriff die Flucht." 1980 kam es in der Türkei zum Militärputsch. Es folgten erneut zahlreiche Verhaftungen und Hinrichtungen. Sein Vater war noch einmal davongekommen. "Er war einer der ersten politisch Verfolgten aus der Türkei, die in Deutschland Asyl beantragt haben" so Mustafa. Etwa acht Jahre später reiste die Mutter ihm nach. Mustafa lebte mit drei seiner Geschwister zwei Jahre ohne seine Eltern bei den Großeltern. Erst zehn Jahre nach der Flucht nach Deutschland gelang es seinem Vater, als nun anerkannter Flüchtling, die Familienzusammenführung zu erwirken.

Im Fokus der Sicherheitsbehörden

Mustafa besuchte im Schwarzwaldstädtchen Sankt Blasien die Schule, absolvierte eine Ausbildung zum Fahrzeugbauer. Dann fuhr er Gabelstapler, arbeitete als Gärtner, machte sich für zwei Jahre als Florist selbstständig. Aktuell ist er in einem Freiburger Computerladen beschäftigt. Mit seiner Frau gründete er eine Familie, mittlerweile haben sie fünf Kinder. Alle sechs besitzen mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Nur Mustafa C. nicht.

Seine Sozialisation spielt dabei wohl eine entscheidende Rolle. Sein Vater kämpfte gegen die Assimilierungspolitik der Türkei, die keinen Platz für die kurdische Kultur und Sprache vorsah, und hörte damit auch nach seiner Flucht nicht auf. Mustafa C. übernahm den Staffelstab und kam so rasch ins Visier der deutschen Sicherheitsbehörden, die sich gegen seine Einbürgerung aussprechen. Polizei und Verfassungsschutz schauen bei Kurdinnen und Kurden besonders genau hin.

Mustafa C., der 2005 nach Freiburg gezogen ist, engagiert sich z. B. im Kurdistan Solidaritätskomitee Freiburg, organisiert Filmvorführungen, Vorträge und Diskussionen zur Lage in Rojava, der kurdisch besiedelten Region in Nord- und Ostsyrien und zur Ökologiekampagne Make Rojava Green Again oder auch Abende mit kurdischem Essen mit Musik auf Spendenbasis. Die Geschehnisse in seiner Geburtsregion lassen ihn nicht los.

Permanent Krieg in Mustafas C.s Geburtsregion

Suruç, die Geburtsstadt von Mustafa C., wird mehrheitlich von KurdInnen bewohnt. Sie erlangte 2015 eine gewisse Bekanntheit. Ein Selbstmordattentäter, der dem IS angehört haben soll, zündete im Garten des Kulturzentrums einen Sprengsatz und riss 33 Menschen mit in den Tod, als dort gerade eine Versammlung von jungen Menschen stattfand. Die wollten sich ins zehn Kilometer entfernte Kobanê aufmachen, um dort beim Wiederaufbau zu helfen.

Der Islamische Staat hatte im Herbst 2014 vergeblich versucht, das in Syrien liegende Kobanê einzunehmen.

"Kobanê ist ein Symbol des Widerstands geworden", sagt Mustafa. "Eine Gesellschaft, die von allen Nationalstaaten aufgegeben wurde, nur nicht von den Menschen aus Kobanê. Sie haben sich zusammengeschlossen und ihre Stadt und ihre Gesellschaft verteidigt", sagt Mustafa C. International wurde dieser Sieg gegen den IS gefeiert. Die Hauptakteure bei der Verteidigung waren die sogenannten syrische Volksverteidigungseinheiten YPG und deren Fraueneinheiten YPJ, die zusammen den militärischen Arm der kurdisch-syrischen Partei Demokratische Union bilden. Beim Kampf gegen den IS kooperierten auch die US-Streitkräfte mit diesen Einheiten. Es existieren sogar Fotos, auf denen US-Soldaten mit YPG-Abzeichen zu sehen sind.

Streit um Fahnen

Als Symbole des Widerstands gegen den IS würde auch Mustafa C. die YPG-Symbole gerne in der Öffentlichkeit zeigen. Aber Freiburg ist nicht Rojava und Mustafa C. kein US-Soldat, sondern ein kurdischer Aktivist, der sich immer wieder an Demonstrationen gegen Krieg und Militarisierung beteiligt. Da gelten andere Maßstäbe. Mehrmals schritt die Polizei bereits ein, wenn Mustafa C. und andere ihre YPG-Flaggen zeigen wollten.

Anfang 2018 war die türkische Armee gemeinsam mit islamistischen Verbündeten in den kurdischen Kanton Afrin auf syrischem Staatsgebiet einmarschiert. Es fanden in zahlreichen Städten wiederholt Proteste gegen den völkerrechtswidrigen Krieg statt. Nicht nur in Freiburg, sondern bundesweit kam es dabei zu Polizeieinsätzen gegen das Zeigen der Fahnen. Auslöser war ein Erlass des Bundesinnenministeriums, der im März 2017 die Symbole der nordsyrischen kurdischen YPG, der YPJ, sowie das Logo des kurdischen Studentenverbandes YXK, verbot.

Die bayerische Polizei bemühte sich ganz besonders bei der Umsetzung des Erlasses. Sie ließ beispielsweise im November 2017 die Wohnung des Wissenschaftlers und Aktivisten Kerem Schamberger wegen der "Verbreitung von YPG- und YPJ-Symbolen" durchsuchen. Die Fahnen waren allerdings auch in zahlreichen Medien, beim "Deutschlandfunk" oder sogar im Bundeswehrmagazin "Y", positiv konnotiert, zu sehen. Aber so wie Mustafa C. kein US Soldat ist, arbeitet Kerem Schamberger nicht für den Deutschlandfunk und ist, jetzt wird es ganz gefährlich, auch noch bekennender Kommunist. Dass mit zweierlei Maß gemessen wird, ist also kein Einzelfall.

Wie der Erlass des Innenministeriums genau auszulegen ist, bleibt unklar. "Die Fahnen der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ in Syrien sind nicht schlechthin verboten, sondern nur insoweit, als dass sich die PKK derer ersatzweise bedient", so die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. Mustafa C. wurde zweimal wegen des Zeigens der besagten Symbole angezeigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren aber jeweils ein und die Freiburger Polizei beendete vorerst ihre Fahnenjagd.

PKK-nah kann vieles heißen

Unter Beobachtung steht Mustafa C. aber schon deutlich länger. Grund dafür ist, dass viele kurdische Aktivitäten als Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans, der PKK, gewertet werden. Diese ist, anders als etwa in der Schweiz, hierzulande seit 1993 verboten. Als Mustafa C. 2014 den Antrag auf Einbürgerung stellte, erkundigte sich die Stadt Freiburg beim damaligen Integrationsministerium nach Erkenntnissen, die einer Einbürgerung entgegenstünden. Das ist üblich. Prompt allerdings führte der Verfassungsschutz das Engagement in kurdischen Vereinen auf und die Beteiligung an Demonstrationen, auf denen Parolen für den PKK-Führer Abdullah Öcalan skandiert wurden.

"Ich habe nicht an PKK-nahen Demonstrationen, sondern an Demonstrationen für die kurdische Gesellschaft, gegen die Fremdherrschaft Kurdistans teilgenommen", sagt Mustafa C. hierzu. Die Erläuterungen des Verfassungsschutzes reichten aber, um den Antrag auf Einbürgerung abzulehnen. Dabei ist Mustafa C. strafrechtlich völlig unbescholten. "In den ganzen 30 Jahren haben sie mir nichts vorzuwerfen. Ich bin seit 30 Jahren hier und darf noch nicht einmal wählen gehen, so etwas tut auch ein bisschen weh. Ich leiste meinen sozialen Beitrag für die Gesellschaft und soll nicht mitbestimmen können, was entschieden wird."

Wie wichtig ihm die politische Partizipationsmöglichkeit ist, zeigt sein Engagement für den Freiburger "Wahlkreis 100 %", der 2013 den Integrationspreis der Stadt Freiburg erhielt und sich für das Wahlrecht von MigrantInnen einsetzt. "Mustafa hat unsere Initiativen für die politische Partizipation von Freiburger*innen mit Migrationsgeschichte aktiv und ehrenamtlich unterstützt, hatte immer ein offenes Ohr und wir haben ihn als aufgeschlossenen Bürger erlebt, der auch ein ruhiger und konstruktiver Vermittler zwischen Menschen ist. Wir freuen uns, dass Mustafa ein Freiburger ist, denn unsere Stadt braucht Menschen wie ihn", heißt es in der Stellungnahme des Wahlkreis 100% zur Einbürgerung von Mustafa C.

Aber Menschen wie er erhalten nicht die vollen Bürgerrechte. Im Staatsbürgergesetz heißt es: "Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, (...) die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden." Mustafa C. wird zwar keine Gewalt vorgeworfen, der Verfassungsschutz subsumiert allerdings so viele kurdische Aktivitäten unter Unterstützung der PKK, die unbestritten auch Gewalt anwendet, dass auch seine – friedlichen – Aktionen nach Ansicht der Behörden ausreichen, um als Gewaltvorbereitung zu gelten.

Viele Einbürgerungsanträge werden abgelehnt

Mustafa C. ist kein Einzelfall. Die Initiative "Hatin – Ankommen (hatin-ankommen.de) – für die Einbürgerung kurdischer Aktivist*innen" geht davon aus, dass allein in Freiburg in den letzten Jahren 15 Menschen mit ähnlichen Begründungen die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert wurde. Bundesweit soll es nach vager Schätzung 2000 solcher Fälle geben. Teilweise wird ihnen gar mit der für sie höchst gefährlichen Abschiebung in die Türkei gedroht, sollten sie ihr politisches Handeln nicht ändern. "Das ganze hat System. Der Verfassungsschutz sorgt dafür, das überall gesagt wird, engagiert euch nicht, seid ruhig, macht keinerlei Protest. Das ist gewollt – Angst machen und die Leute ruhig stellen", sagt Armin Fahl von der Kurdischen Solidaritätsbewegung.

Aus Furcht vor den Kosten und weiteren Folgen gehen die meisten Betroffenen nicht gegen die abgelehnte Einbürgerung vor. Mustafa C. hingegen, der in Freiburgs Zivilgesellschaft bekannt ist, weil er nicht nur an kurdischen Veranstaltungen, sondern auch an Demonstrationen gegen den Mietenwahnsinn oder für die Aufnahme von Schutzsuchenden, am Frauenkampftag und den Protesten von Fridays for Future aktiv teilnimmt, will weiterkämpfen und hat deshalb Klage vor dem Freiburger Verwaltungsgericht eingereicht.

Mustafa C. bezeichnet den Prozess als "Probe", ob der Rechtsstaat auch dann existiert, wenn sich jemand für Kurdistan einsetzt. Ob diese Probe positiv ausgeht, ist allerdings fraglich. Die im Staatsbürgergesetz erwähnten auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland scheinen dem entgegenzustehen: Die in Freiburg beheimatete Rüstungsfirma Northrop Grumman LITEF, eine Tochterfirma des US-Rüstungsgiganten Northrop Grumman, liefert das Navigationssystem für den Leopardpanzer, der von Erdoğan gegen die KurdInnen in Syrien eingesetzt wurde. Die in Freiburg lebenden Anteilseigner der Leopard-Panzerschmiede Krauss-Maffei Wegmann, Mitglieder der Familie Braunbehrens, verdienen an den auswärtigen Belangen der Bundesrepublik. Ein Kurde, der auf einer Freiburger Demonstration "Deutsche Panzer raus aus Kurdistan" ruft, stört und darf deshalb kein Deutscher werden. Der Flüchtlingsdeal mit der Türkei ist wackelig, ein allzu freundliches Verhalten gegenüber kurdischen Aktivitäten in Deutschland könnte da auch eher stören.

Ursprünglich war der Prozess von Mustafa C. gegen die abgelehnte Einbürgerung für den 1. April vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er verschoben. Einen Termin für den Prozess wird es irgendwann geben. Ob Mustafa C. jemals die vollen Bürgerrechte erhält, steht in den Sternen.


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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 13 Stunden
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