"Fahrverbote sind derzeit rechtlich nicht zulässig", verkündete der grüne Regierungspräsident Wolfgang Reimer noch kurz vor der Gerichtsverhandlung am 19. Dezember. Ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Da einigt sich das Land Baden-Württemberg im April 2016 vor Gericht mit zwei klagenden Bürgern, den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren, sollten die EU-Feinstaubgrenzwerte 2017 nicht eingehalten werden. Und nun soll dieser Vergleich auf einmal rechtlich nicht zulässig sein. Dass der zuständige Richter Wolfgang Kern, der schon im Sommer bei der Stickoxid-Klage der Deutschen Umwelthilfe deutliche Worte gefunden hatte, da nicht mitspielen würde, war klar.
Ein Fahrverbot sei nicht kontrollierbar, behauptet das Land. Die Autofahrer würden in Nebenstraßen ausweichen. Ein Witz. Wer vom Neckarufer in Richtung Neckartor will, muss durch den Schwanenplatztunnel: Ein Nadelöhr, das sich leicht kontrollieren lässt. Die einzige mögliche Ausweichstrecke am Fuß des Stadtteils Berg ist für den Durchgangsverkehr gesperrt und könnte ohnehin nur einen kleinen Teil des Verkehrs aufnehmen. Der öffentliche Verkehr, behauptet Reimer, könne die 227 000 zusätzlichen Fahrgäste, die das Regierungspräsidium errechnet hat, derzeit nicht verkraften. Nun, dann muss das Land eben mehr für den ÖPNV tun. Die Grenzwerte gelten seit neun Jahren und werden seitdem konsequent überschritten.
5 Kommentare verfügbar
Martin Fuchslocher
am 29.12.2017Im Netz wird der grüne RP zu Recht deftig durch den Kakao gezogen.
http://blog.schlechtmensch.de/2017/12/20/ein-komiker-als-regierungspraesident/