Auch die Bürgerrechtsorganisation <link http: demobeobachtung-suedwest.de bericht-zu-den-bildungsplandemos-am-28-02-2016-in-stuttgart external-link-new-window>Demo-Beobachtung Südwest kritisiert die Polizei heftig. Demnach soll deren Reiterstaffel im Bereich der Torstraße/Hauptstätterstraße und am Wilhelmsplatz ohne ersichtlichen Grund mit Pfefferspray gegen kleine Gruppen und einzelne Personen vorgegangen sein (siehe Video oben). Eine Frau, die sich vom Tatgeschehen wegbewegte, soll von einem Reiter mit Pfefferspray angegriffen und, als sie zu Boden ging, vom selben Reiter nochmals besprüht worden sein. Und auch die <link http: www.beobachternews.de vielfacher-protest-gegen-demo-fuer-alle external-link-new-window>Schilderungen auf einem zweiten Internetportal, den "Beobachter News", machen deutlich, dass die Polizei keineswegs vornehme Zurückhaltung übte.
Bei Bildungsplan-Demos wird besonders gerne gesprüht
Was da fatal an den Schwarzen Donnerstag erinnert, als bei der gewaltsamen Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 30. September 2010 fast 400 Personen allein durch Pfefferspray verletzt wurden, ist keineswegs ein Einzelfall. Schon im Oktober 2015 war es, ebenfalls bei einer Bildungsplan-Demo, zum wiederholten Einsatz von Pfefferspray gekommen. Auch damals gegen Teilnehmer der Gegendemo und – gegen völlig Unbeteiligte, wie sich Peter M. erinnert.
Der heute 60-Jährige hatte vor Jahren mit der Stuttgarter Justiz unliebsame Bekanntschaft gemacht, weil er einen Button am Hemd getragen hatte mit dem Abbild jenes Polizeibeamten (Spitzname "Prügelglatze"), der am Schwarzen Donnerstag durch besonders aggressives Verhalten gegen Demonstranten aufgefallen war. Auf Demos geht Peter M. trotzdem immer noch und – schwätzt mit den Leuten. So auch an jenem 11. Oktober vergangenen Jahres, als er mitten im Trubel einen Polizeibeamten fragt, ob es auch bei der Stuttgarter Polizei Praxis sei, Pfefferspray auf die Handschuhe zu sprühen und es den Demonstranten ins Gesicht zu reiben.
Anlass für diese Frage war ein Polizeivideo entsprechenden Inhalts gewesen, das wenige Tage zuvor der "Stern" ausgegraben und zum fünften Jahrestag des Schwarzen Donnerstags veröffentlicht hatte. Als der Polizeibeamte die Frage bejahte und berichtete, er sei Ausbilder der Polizei und bringe diese Einsatzweise den Polizeischülern bei, traute Peter M. seinen Ohren nicht. Er nahm das Gespräch zum Anlass, eine Strafanzeige gegen den Polizeibeamten zu erstatten mit dem Vorwurf, dieser verstoße gegen das Polizeigesetz des Landes und fordere seine Schüler zu Straftaten auf, denn schließlich sei diese Einsatzweise für Pfefferspray verboten.
Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte der Polizeihauptkommissar seine Äußerungen und berichtete, er habe das Einreiben der Handschuhe mit Pfefferspray als Ausbilder gelehrt. Der Polizeibeamte hält die Verfahrensweise, Pfefferspray auf den Handschuh zu sprühen und dann anzuwenden, für eine erlaubte Möglichkeit des Einsatzes des Reizstoffes. Es handele sich um eine taktische Komponente, deren Anwendung möglich und gesetzmäßig sei.
Pfefferspray am Handschuh? Nicht mit uns, sagt das Ministerium
Das zuständige Innenministerium weiß von solcher Polizeitaktik allerdings gar nichts. "Die geschilderte Anwendung von Pfefferspray durch Aufsprühen in den Handschuh und anschließendes Verreiben in das Gesicht von Personen wurde in Baden-Württemberg weder in der Vergangenheit noch wird sie aktuell in der polizeilichen Ausbildung oder dem Einsatztraining gelehrt", heißt es eindeutig in einer Stellungnahme des Innenministers zu einer Kontext-Anfrage.
Das ist freilich kein Grund für die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die dort zuständige politische Abteilung, den Sachverhalt nicht doch noch anders zu bewerten – zugunsten des angezeigten Beamten. Entgegen der Auffassung des Anzeigeerstatters sei es nicht pauschal untersagt, Pfefferspray in dieser Weise einzusetzen. Die Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz Baden-Württemberg erlaube den Einsatz "sonstiger geeigneter Mittel". Somit müsse anhand des konkreten Falles beurteilt werden, ob ein solcher Einsatz (Sprühen von Pfefferspray auf Handschuh und Verreiben im Gesicht des "Störers") rechtmäßig sei, heißt es in der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 19. Januar 2016.
16 Kommentare verfügbar
Peter S.
am 25.04.2016Also z.B. das pdf "Bilddokumentation des Sprühers" hier http://www.kritische-polizisten.de/stuttgart-21/
Und dann das Omnipress Video "Neues vom Pfeffersprayer"
Hier…