Zweifeln, Skepsis und Spekulationen entzogen ist immerhin die Statistik: In 38 Sitzungen wurden 18 Sachverständige sowie 136 Zeugen und Zeuginnen vernommen, einige davon mehrfach. Alle vier Fraktionen streben nicht nur eine gemeinsame Bewertung an, sondern auch einen gemeinsamen Bericht und gemeinsame Empfehlungen. Darüber debattieren will der Landtag in seiner letzten Plenarwoche Mitte Februar. Dass der, wie der Bundestag, einen zweiten Ausschuss installieren will, erweist sich als notwendig angesichts des umfangreichen Fragenkatalogs, der als Wiedervorlage vermutlich noch vor der Sommerpause 2016 auf den Tisch des nächsten Landtags kommen wird.
Beschluss des Ausschusses im Wortlaut
Erstens: Der Ausschuss wird mit seinem abschließenden Bericht an das Plenum des Landtags die Beschlussempfehlung aussprechen, dass der Landtag dem 16. Landtag empfiehlt, einen weiteren Untersuchungsausschuss einzusetzen zur weiteren Klärung der noch offenen oder neu aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit dem Komplex "Rechtsterrorismus in Baden-Württemberg und Nationalsozialistischer Untergrund", die in dieser Legislaturperiode nicht mehr geklärt werden können, insbesondere:
1. Mögliche Bezüge des NSU und seines Unterstützerumfelds zu Personen, Organisationen und Einrichtungen des rechten Spektrums in Baden-Württemberg, vor allem im Großraum Heilbronn;
2. Rolle rechter Musikgruppen und Musikvertriebsstrukturen als mögliches Unterstützerumfeld des NSU in Baden-Württemberg;
3. Mögliche Verbindungen zu Rockergruppierungen und damit verbundener organisierter Kriminalität;
4. Das personelle und organisatorische Verhältnis der unterschiedlichen KK-Klan-Gruppen in Baden-Württemberg untereinander, im bundesweiten und internationalen Kontext mit möglichen Verbindungen bzw. Bedeutung für den NSU unter Berücksichtigung des "Corelli-Berichtes" und weiterer bundesweiter Erkenntnisse sowie Kenntnisse über mögliche KKK-Aktivitäten und Verbindungen;
5. Mutmaßliche Aufenthalte des NSU in Baden-Württemberg;
6. Weitere mutmaßliche Anschlagsziele des NSU in Baden-Württemberg;
7. Inwieweit die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg, z. B. über Quellen bzw. Informanten, Zugänge in diese Netzwerke hatten und welche Erkenntnisse zu Bezügen zum NSU und seinen Taten sowie den vorgenannten Punkten hieraus vor und nach dem 4. November 2011 gewonnen werden konnten;
8. Ob und inwieweit nach Bekanntwerden der NSU-Terrorgruppe die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen baden-württembergischen Justiz- und Sicherheitsbehörden und den Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der anderer Länder erfolgte, welche Erkenntnisse dabei gewonnen wurden, wie die Erkenntnisse in den weiteren Ermittlungen berücksichtigt wurden und welche möglichen Defizite dabei bestanden;
9. Welche Konsequenzen die baden-württembergische Landesregierung und die baden-württembergischen Justiz- und Sicherheitsbehörden nach Bekanntwerden der NSU-Terrorgruppe aus etwaigen Fehlern oder Versäumnissen bei den Justiz- bzw. Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg, in anderen Bundesländern und beim Bund gezogen haben und inwieweit diese bereits umgesetzt sind.
10. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen auch unter Aufgreifen des Auftrags der Enquêtekommission "Konsequenzen aus der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)/Entwicklung des Rechtsextremismus in Baden-Württemberg – Handlungsempfehlungen für den Landtag und die Zivilgesellschaft"
Zweitens: Der Ausschuss wird, solange wie es ihm aufgrund der Berichterstattung an den Landtag möglich ist, seine Beweisaufnahmen soweit wie möglich fortsetzen mit dem Ziel, möglichst viele Einzelfragen und Komplexe seines Einsetzungsauftrags abschließend zu erfüllen.
Drittens: Der Ausschuss wird die ihm möglichen Vorkehrungen treffen, um – unbeschadet des Entscheidungsrechts des neu eingesetzten 16. Landtags – eine möglichst schnelle Fortsetzung der Aufklärungsarbeit sicherzustellen. Er wird auch dem Landtag empfehlen, entsprechende Maßnahmen für die Zeit nach Erstattung des Abschlussberichtes zu treffen, damit nach dem Zusammentritt des 16. Landtags so schnell wie möglich eine Fortsetzung der Aufklärungsarbeit erfolgen kann.
1 Kommentar verfügbar
Barolo
am 29.12.2015An der falschen Grundannahme des Bundestages (kein Gericht!) "die Uwes haben…