Immer wieder hören wir: "Stuttgart 21 kann nicht gestoppt werden." So spricht der Ministerpräsident Winfried Kretschmann für die grün-rote Landesregierung. Diese Aussage ist rechtlich, sachlich und politisch falsch.
Die Landesregierung beruft sich dabei auf die Volksabstimmung am 27. November 2011, in der sich eine Mehrheit der Baden-Württemberger für den Weiterbau von S 21 ausgesprochen haben soll. Tatsächlich ging es bei der Volksabstimmung um den Gesetzentwurf zur Ausübung von Kündigungsrechten zu den S-21-Finanzierungsverträgen, das sogenannte S-21-Kündigungsgesetz. Dieser Gesetzesvorschlag fand bei der Volksabstimmung keine Mehrheit. Bis heute gibt es grundsätzliche Kritik an dieser Volksabstimmung wegen der nicht eingehaltenen Versprechungen des Koalitionsvertrags von Grün-Rot zu dieser Abstimmung: aktualisierte Kostenrechnung, Transparenz über Ergebnisse des Stresstests und die Kostenfälschungen im Vorfeld der Abstimmung. Doch selbst wenn man diese Volksabstimmung als ein politisches Ja zu S 21 interpretiert, steht fest, dass eine Volksabstimmung weder Recht noch Gesetz außer Kraft setzen kann.
Möglicherweise ist dem grünen Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Projekt S 21 leid. Es ist verständlich, dass er die grün-rote Regierungskoalition in Baden-Württemberg nicht wegen S 21 aufs Spiel setzen will, denn die SPD droht seit Beginn dieser Koalition unverhüllt, sie werde, wenn es um S 21 geht, mit der Landtagsmehrheit von CDU, SPD und FDP für S 21 stimmen, und das wäre das Ende dieser auf Landesebene in Deutschland bisher einmaligen Koalition. Das rechtfertigt aber nicht die Behauptung der Landesregierung, Stuttgart 21 könne nicht mehr gestoppt werden.
Es gibt viele Entwicklungen, die auch jetzt noch zum Stopp des Projekts S 21 der Deutschen Bahn AG führen könnten, beispielsweise
– wenn eine Planfeststellung, zum Beispiel über das geplante Grundwassermanagement oder die Filderstrecke und den Flughafenbahnhof scheitert;
– wenn eine notwendige Enteignung am Bundesverfassungsgericht scheitert, weil eine Enteignung nach Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig ist;
– wenn die Deutsche Bahn AG für Stuttgart 21 kein genehmigungsfähiges Brandschutz- und Sicherheitskonzept vorlegen kann;
– wenn das Land und/oder die Stadt den Finanzierungsvertrag zu S 21 kündigt, weil sich die Verhältnisse seit Vertragsabschluss so schwerwiegend geändert haben, dass ihnen das Festhalten am Finanzierungsvertrag nicht zuzumuten ist;
– wenn gerichtlich festgestellt wird, dass die Deutsche Bahn AG nach §§ 93, 11, 116 Aktiengesetz kein unwirtschaftliches Projekt betreiben darf;
– wenn der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG, vertreten durch die Bundesregierung und den Bundestag, feststellt, dass das Projekt aus Haushaltsgründen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit und nicht absehbarer Kosten für den Bund eingestellt werden muss, zumal der Bund neben dem Bundesbeitrag für S 21 als Eigentümer der DB auch die durch das Projekt der Deutschen Bahn AG entstehenden Verluste tragen muss;
– wenn die geplante Stilllegung der oberirdischen Gleisflächen nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz scheitert, weil andere Eisenbahnunternehmen der Stilllegung widersprechen.
Das ist nur eine unvollständige Aufzählung möglicher Fälle, an denen S 21 scheitern könnte. Kretschmann und die grün-rote Landesregierung wissen das. Sie mögen das alles für rechtlich und sachlich unwahrscheinlich halten, aber ausschließen können sie es nicht. Die Berufung auf die Volksabstimmung wird keine verfassungs- oder verwaltungsrechtliche Entscheidung, keinen technisch-sachlichen Mangel und keine haushalts- oder unternehmensrechtlichen Entscheidungen des Bundes außer Kraft setzen. Es gibt übrigens auch Fachleute, die damit rechnen, dass S 21 an der Inkompetenz und Unfähigkeit der Deutschen Bahn AG scheitern wird, und auch dagegen wird die Volksabstimmung nicht helfen.
Wenn die SPD in der Landesregierung, die zu S 21 seit Jahren Unwahrheiten verbreitet, behauptet, Stuttgart 21 könne nicht mehr gestoppt werden, wundert das niemand. Dass der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann wider besseres Wissen diese Behauptung verbreitet, ist enttäuschend.
8 Kommentare verfügbar
Daniela
am 30.11.2013genau das was Sie hier Conradi vorwerfen (wollen), Sachverhalte zerreden bzw. sie sich je nach Bedarf so hinzudrehen wie man es gerade braucht, praktizieren bürgerliche sprich pro kapitalistische Parteien (insbesondere CDU/CSU, SPD, Grüne, AfD) ungehindert seit Jahrzehnten. Nicht nur,…