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KSC-Fanprojekt

Vertrauen statt Strafverfolgung

KSC-Fanprojekt: Vertrauen statt Strafverfolgung
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Drei Beschäftigte des Karlsruher Fanprojekts haben vor Gericht die Aussage verweigert, weil sie das Vertrauen ihrer Klientel schützen wollen. Für ihr Schweigen sollen sie nun 7.200 Euro zahlen – wegen Strafvereitelung. Die Forderung, das Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeit auszudehnen, wird lauter.

Solche Geschichten schreibe nur der Fußball, sind viele Beobachter:innen des Sports überzeugt. Doch der Fall des Karlsruher Fanprojekts wirft Fragen auf, die weit in das Verständnis von Sozialer Arbeit und Gesellschaft reichen. Es geht um eine Pyro-Aktion im Fanblock des Karlsruher SC im November 2022. Zu ihrem 20-jährigen Jubiläum hatte eine Ultragruppierung Pyrotechnik gezündet und nicht auf die Windverhältnisse geachtet. Schnell war das Stadion eingenebelt, am Ende waren elf Menschen verletzt. Um mehr über die Verursacher zu erfahren, hatte die Staatsanwaltschaft die drei Sozialarbeiter:innen des Karlsruher Fanprojekts als Zeug:innen vorgeladen. Doch die verweigerten die Aussage, damit ihre Klientel weiterhin mit ihnen zusammenarbeitet. Dafür erhielten die drei Strafbefehle in Höhe von 120 Tagessätzen – insgesamt 7.200 Euro – wegen Strafvereitelung. Sie hätten unberechtigt ein Zeugnis verweigert.

Unterstützung erfahren die Verurteilten von ihrem Arbeitgeber, dem Verein Stadtjugendausschuss Karlsruhe (stja), der Träger des Fanprojektes ist. Für die Sozialarbeiter:innen sei eine Preisgabe von Informationen, die sie aus ihrer Arbeit erlangt haben, "unvereinbar mit ihrem Berufsethos" gewesen, sagt stja-Geschäftsführer Daniel Melchien. Informationen, die im Rahmen der Sozialen Arbeit gewonnen werden, sollten nicht für die Strafverfolgung genutzt werden, ist er überzeugt.

"Dieser Strafbefehl macht uns fassungslos. Er ist ein frontaler Angriff auf das Berufsfeld der Sozialen Arbeit", erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer Pressemitteilung. "Es ist unfassbar, dass Menschen im Jahr 2024 für ihre anerkannte und nachhaltig wirksame Arbeit strafrechtlich belangt werden können." Der Fall greife die Grundpfeiler der Sozialen Arbeit an. "Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Freiwilligkeit gegenüber der Zielgruppe – also jenen Menschen, mit denen wir pädagogisch und präventiv gemäß unseres Auftrags arbeiten." Nur durch dieses Vertrauensverhältnis könnten Fanprojekte nachhaltig Arbeit gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung leisten.

Wer hat einen Schlüssel?

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht das erwartungsgemäß anders. Sie wollte mit den Vernehmungen der Fanprojekt-Mitarbeiter:innen Beteiligte an der Pyro-Aktion identifizieren und Hinweise erhalten, welchen Beitrag einzelne Verdächtige dabei geleistet hätten, sagt Staatsanwalt Matthias Hörster. Die Ermittlungen hätten "konkrete Anhaltspunkte darauf ergeben, dass die Räumlichkeiten des Fanprojekts zur Vorbereitung der Tat genutzt" worden seien. In den Räumlichkeiten sollen demnach am Vortag der Tat die später verwendeten pyrotechnischen Gegenstände gelagert worden sein, also habe die Staatanwaltschaft wissen wollen, wer einen Schlüssel zu den Räumen des Fanprojekts habe und ob eine bestimmte Ultragruppe dort Lagerräume habe. "Die Beantwortung all dieser Fragen, die – erkennbar – in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit vertraulichen 'sozialpädagogischen Gesprächen' stehen, wurde verweigert", erklärt Hörster. Aufgrund ihrer Aussageverweigerung drohte den Fanprojekt-Mitarbeiter:innen sogar Beugehaft. Davon habe die Staatsanwaltschaft aber abgesehen. Dies wäre "nicht verhältnismäßig" gewesen, so Hörster.

"Sie schützen keine Straftäter:innen, sondern die Grundlage ihrer Arbeit", sagt hingegen stja-Chef Melchien. Für Sozialarbeiter:innen im Fußballbereich oder auch in der Straßensozialarbeit sei es unmöglich, Situationen zu meiden, in denen sie mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in Berührung kämen. Im Fußballbereich hätten einige Fanszenen und insbesondere Ultras ohnehin Vorbehalte, mit Sozialarbeiter:innen zu arbeiten. Durch ein vertrauensvolles Miteinander gelinge es den Fanprojekten, die Situation rund um die Fußballstadien zu verbessern. Dies sei in der Politik auch anerkannt und mehrfach nachgewiesen worden.

Der Fall des Karlsruher Fanprojekts befeuerte die Debatte um eine Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit. Derzeit sind Sozialarbeiter:innen rechtlich nur innerhalb der Arbeit in Schwangerschafts- und Drogenberatungsstellen von der Pflicht zu einer Aussage als Zeug:innen gegen ihre Klient:innen befreit. Neben Rechtsanwält:innen, Journalist:innen oder Geistlichen fallen sie als "Geheimnisträger" unter den Schutz von Paragraf 53 der Strafprozessordnung. Ein Bündnis aus verschiedenen Dachverbänden der Sozialen Arbeit und der Gewerkschaft Verdi kämpft seit Langem dafür, die Liste um weitere Berufsgruppen der Sozialarbeit zu erweitern. Während der seit über einem Jahr laufenden Debatte um den Karlsruher Fall sind auch die AWO und die GEW dem Bündnis beigetreten. "Die Bundesregierung muss endlich aufwachen und ihr Desinteresse an dieser Thematik beenden, soll Soziale Arbeit weiterhin für die Gesellschaft wirksam sein," fordert Georg Grohmann, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Der Gesetzgeber müsse mit einer Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts aktiv werden. Sonst könne sich ein solch "massiver Eingriff in die Profession und Berufspraxis der Sozialen Arbeit" wiederholen.

Beim Bundesjustizministerium (BMJ) sieht man jedoch keinen Handlungsbedarf. Man wisse um das besondere Vertrauensverhältnis in der Sozialarbeit, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. "Gleichwohl erscheint aus Sicht des BMJ die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts für diese Berufsgruppe derzeit nicht geboten." Sie verweist auf das Bundesverfassungsgericht, das mehrfach das Gebot einer effektiven Strafverfolgung hervorgehoben und das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont habe. Die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren würden durch weitere Zeugnisverweigerungsrechte empfindlich eingeschränkt, so das Bundesjustizministerium.

Vom Staat gefördert und verfolgt

Grohmann kann diese Haltung nicht nachvollziehen. "Wir fordern das Justizministerium auf, sich endlich inhaltlich mit unserem Anliegen auseinanderzusetzen, anstatt immer wieder das überholte Verfassungsgerichtsurteil von 1972 zu bemühen", sagt er. Ende vergangenen Jahres hat die AWO ein Rechtsgutachten erstellt, das Formulierungsvorschläge enthält, die sich nach eigenen Angaben innerhalb der Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts bewegen.

Doch noch bleibt es bei der absurden Situation, dass Beschäftigte eines von der öffentlichen Hand geförderten Projekts aufgrund der Ausübung ihrer Tätigkeit vom Staat verfolgt werden können. Hätten die Beschäftigten im Karlsruher Fall nicht geschwiegen, wäre eine Schließung des Fanprojekts möglich gewesen, meint Grohmann. "Wenn wir jetzt sagen, die waren dabei, dann können wir gleich zumachen. Dann wird nie wieder jemand zu uns kommen", sagte auch der Fanprojekt-Leiter Volker Körenzig gegenüber Kontext, als ihn die ersten Vorladungen erreichten. Für ihr Schweigen müssen er und seine Kolleg:innen Sophia Greschel und Sebastian Staneker nun persönlich die Konsequenzen tragen. Das für die Zuschüsse an die baden-württembergischen Fanprojekte zuständige Kultusministerium wollte den Fall auf Nachfrage nicht bewerten. Es handele sich um ein schwebendes Verfahren. Mögliche personalrelevante Konsequenzen lägen beim Arbeitgeber, dem Karlsruher Stadtjugendausschuss.

Also bei Melchien. Der geht davon aus, dass die drei betroffenen Kolleg:innen die Strafbefehle nicht akzeptieren und vor Gericht ziehen werden. "Als Träger organisieren wir unseren Beschäftigten einen rechtlichen Beistand." Wenn sich die Rechtslage nicht ändere, werde das nicht der letzte Fall dieser Art bleiben, glaubt Melchien. "Es wird immer wieder Sozialarbeiter:innen geben, die wie die Kolleg:innen in Karlsruhe handeln werden." Das sei nicht nur eine Geschichte des Fußballs.

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