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KSC-Fanprojekt

Kein Gefängnis, aber Unsicherheit

KSC-Fanprojekt: Kein Gefängnis, aber Unsicherheit
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Gegenüber der Justiz wollten drei Mitarbeiter des KSC-Fanprojekts keine Angaben zu ihren Klient:innen machen. Im Zuge ihrer Ermittlungen zu einer Pyro-Aktion im Stadion drohte die Staatsanwaltschaft daher mit Beugehaft.

Für drei Sozialarbeiter:innen des Karlsruher Fanprojekts drehte sich das ablaufende Jahr vor allem um die Frage, ob sie für die Teilnahme an einem Versöhnungsgespräch ins Gefängnis müssen. Das Abbrennen von Pyrotechnik durch eine Ultra-Gruppe im Wildparkstadion hatte mehrere Verletzungen bei anderen Zuschauer:innen zur Folge. Um zu verhindern, dass sich Menschen daraufhin nicht mehr ins Stadion trauen und Raum für eine Versöhnung zwischen Ultras und Geschädigten zu geben, organisierte das Fanprojekt ein gemeinsames Treffen zur Aussprache und Wiedergutmachung.

Wichtig ist dabei Vertrauen. Für die Karlsruher Staatsanwaltschaft war es jedoch der Anlass, Erkenntnisse zu den Verursacher:innen der Pyro-Aktion sammel zu wollen. Mehrfach wurden die Mitarbeiter:innen als mögliche Zeug:innen vorgeladen. Immer verweigerten sie die Aussage. Mit einem Strafgeld versuchte die Staatsanwaltschaft den Druck zur Aussage zu erhöhen. Als letztes Mittel drohte dann sogar Beugehaft. Bis zu sechs Monaten Gefängnis kann ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängen, um Zeug:innen zu Aussagen zu bewegen.

Doch nachdem die drei Sozialarbeiter:innen Anfang November auch bei einer Vorladung vor dem Karlsruher Amtsgericht schwiegen, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf einen Antrag auf Beugehaft. Es wäre das erste Mal gewesen, dass Sozialarbeiter:innen für die Ausübung ihres Berufs ins Gefängnis gekommen wären.

Ausgabe 630, 26.04.2023

Machtprobe ums Schweigerecht

Von Florian Kaufmann

Um die Verantwortlichen einer Pyro-Aktion im Stadion des Karlsruher SC zu ermitteln, will die Staatsanwaltschaft Mitarbeiter:innen des Fanprojekts vorladen. Die allerdings sehen dadurch das Vertrauensverhältnis zu den Fans und damit ihre Arbeit gefährdet. Nun droht ihnen Beugehaft.

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Für die Betroffenen und alle Fanprojekte ist diese Entscheidung aber nur ein schwacher Trost. Zum einen will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie in diesem Fall ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung eröffnen wird. Zum anderen bleibt eine grundlegende Frage der Arbeit von Fanprojekten unbeantwortet: Sollten sich Fan-Sozialarbeiter:innen auch wie Jurist:innen, Journalist:innen oder Pfarrer:innen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen dürfen?

Innerhalb der Sozialen Arbeit können das bislang nur Beschäftigte in der Drogenhilfe oder in der Schwangerschaftsberatung. Das "Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit" arbeitet seit Langem an einer Erweiterung des Schweigerechts auf weitere Berufsgruppen. Neben der AWO oder der GEW sind in dem Bündnis verschiedene Bundesarbeitsgemeinschaften sozialarbeiterischer Einrichtungen vertreten. "Es ist absurd, dass die Staatsanwaltschaft hier keine Ruhe geben will", sagt Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses zur Ankündigung möglicher neuer Ermittlungen gegen die Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeiter:innen. Hier solle "offenkundig ein Exempel statuiert werden", dass die Soziale Arbeit im Ganzen gefährde.

Auch die Kommission Fans und Fankulturen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) hat sich intensiv mit den Vorgängen rund um das Fanprojekt Karlsruhe befasst. "Ein gutes und stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Fans und Mitarbeitenden der Fanprojekte ist von elementarer Bedeutung", warnt deren Vorsitzender Martin Fröhlich vor einem Vertrauensverlust für Fanprojekte durch die Ermittlungen.

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