Für drei Sozialarbeiter:innen des Karlsruher Fanprojekts drehte sich das ablaufende Jahr vor allem um die Frage, ob sie für die Teilnahme an einem Versöhnungsgespräch ins Gefängnis müssen. Das Abbrennen von Pyrotechnik durch eine Ultra-Gruppe im Wildparkstadion hatte mehrere Verletzungen bei anderen Zuschauer:innen zur Folge. Um zu verhindern, dass sich Menschen daraufhin nicht mehr ins Stadion trauen und Raum für eine Versöhnung zwischen Ultras und Geschädigten zu geben, organisierte das Fanprojekt ein gemeinsames Treffen zur Aussprache und Wiedergutmachung.
Wichtig ist dabei Vertrauen. Für die Karlsruher Staatsanwaltschaft war es jedoch der Anlass, Erkenntnisse zu den Verursacher:innen der Pyro-Aktion sammel zu wollen. Mehrfach wurden die Mitarbeiter:innen als mögliche Zeug:innen vorgeladen. Immer verweigerten sie die Aussage. Mit einem Strafgeld versuchte die Staatsanwaltschaft den Druck zur Aussage zu erhöhen. Als letztes Mittel drohte dann sogar Beugehaft. Bis zu sechs Monaten Gefängnis kann ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängen, um Zeug:innen zu Aussagen zu bewegen.
Doch nachdem die drei Sozialarbeiter:innen Anfang November auch bei einer Vorladung vor dem Karlsruher Amtsgericht schwiegen, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf einen Antrag auf Beugehaft. Es wäre das erste Mal gewesen, dass Sozialarbeiter:innen für die Ausübung ihres Berufs ins Gefängnis gekommen wären.
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