"Wer schreit, hat Unrecht", bekam ich als Kind immer mal zu hören. So ganz eingeleuchtet hat mir das nie, nicht nur, weil man bei drei älteren Brüdern nicht immer gehört wurde, wenn man leise blieb. Und auch als aufsässiger Jugendlicher war mir Wohlerzogenheit eher der Obrigkeitshörigkeit verdächtig: Wer laut wurde, um Wettrüsten oder Waldsterben anzuprangern, konnte nicht unrecht haben. Der Umkehrschluss hat dennoch nie gegolten: Laut sein heißt nicht recht haben, auch wenn man die Welt gerne so einfach wie in Sprichwörtern hätte.
Vielleicht hilft die Kombination mit einem anderen Sprichwort weiter. Das hieße dann: Hunde bellen um so lauter, je empfindlicher man sie trifft. Damit wären wir im Jahr 2019 angekommen. Mit dem Thema Enteignung hat man, so scheint es, das Immobilienrudel äußerst empfindlich getroffen: Das Gebell ist fast schon hysterisch zu nennen.
Dabei ist Enteignung ein reguläres Instrument der Planung. Hat sich eine Gemeinschaft durch ihre demokratisch legitimierten Repräsentanten darauf geeinigt, bestimmte Ziele zu verfolgen, dann müssen die auch umgesetzt werden können, wenn Demokratie etwas wert sein soll. Zur Not, wenn es nicht anders geht, eben durch Enteignung. Und wenn gewisse Regeln eingehalten werden: Angemessenheit der Entschädigung, Transparenz des Vorgehens, Wohl der Gemeinschaft – Enteignung darf nicht willkürlich sein. Kompliziert wird die Sache ohnehin schnell, denn es gibt verschiedene Formen von Enteignung, auch indirekte, etwa die, dass Eigentum durch Planungsentscheidungen an Wert verliert oder nicht mehr genutzt werden kann. Gegen all diese Formen kann geklagt werden, hantiert wird dabei mit dehnbaren Begriffen wie dem der legitimen Gewinnerwartung, die berücksichtigt werden soll. Rechtsstreitigkeiten sind in kritischen Fällen also programmiert, deren Ausgang wenig kalkulierbar, deswegen sucht man meist nach anderen Lösungen. Ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit ist der Schutz des Eigentums und der vor Enteignung ohnehin verbessert worden.
Was jetzt gut wäre: an Gemeinwohlverpflichtung erinnern
Aber um solche sachlichen Auseinandersetzungen geht es in diesem Fall nicht. Sonst gäbe es nicht Überschriften wie: "Berlin, Hauptstadt des Sozialismus". "Heute Enteignung und morgen darf niemand mehr nach Berlin ziehen", schreibt beispielsweise die CDU-Politikerin Jenna Behrends und schürt mit einer Art umgekehrter Mauer – "raus dürfen alle, nur rein nicht mehr" – diffuse Ängste, so wie man früher in den Zeiten der schwarzen Pädagogik kleine Kinder mit Geschichten vom bösen Wolf eingeschüchtert hat. Wir sehen es deutlich: Der ungefähr 3492. Untergang des Abendlandes steht bevor. Warum? Weil es in Berlin eine Initiative gibt, die ein Volksbegehren zur Verstaatlichung von Wohngebäuden der Deutsche Wohnen, einem großen Wohnungsunternehmen, auf den Weg bringen will. Schlimm. Und noch schlimmer: Der rot-rot-grüne-Senat unterstützt dieses Anliegen. Und am schlimmsten: Laut einer Umfrage ist die Mehrheit der Berliner auch noch dafür. Das ist allerdings keine Überraschung: Die Deutsche Wohnen hat wegen ihrer umstrittenen Praktiken, die auf Aktionäre mehr Rücksicht nimmt als auf die Mieter, einen besonders schlechten Ruf.
Der Ton ist schrill, auf allen Seiten. Kein Wunder. Die Preise ziehen unvermindert an, Gegenüber dem Vorjahr 20 Prozent höhere Bodenwerte für Bauland 2018: In Berlin waren die Steigerungen in den letzten Jahren dabei noch weit drastischer als in Stuttgart, das schon lange als hochpreisig im Immobilienmarkt bekannt ist. In der Bundeshauptstadt wechseln Menschen ihre Wohnung auch dann nicht mehr, wenn sie ihnen zu groß geworden ist, weil sie fürchten müssen, für weniger Fläche genauso viel wie bisher bezahlen zu müssen. Oder mehr. Mit der Folge, dass es beispielsweise für junge Paare immer schwerer wird, eine größere Wohnung zu finden, wenn sie Kinder bekommen. Und nicht nur in Berlin ist die an Verzweiflung heranreichende Dramatik mit Händen zu greifen (dazu mehr in unserem Wohnen-Dossier). Alle Bemühungen der Politik, zum Bauen zu animieren und den Wohnungsmarkt zu stützen, haben daran bislang nichts ändern können.
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DF
am 28.06.2019