Zusammen mit dem Präsidium bilden 25 Vertreter der Landesausschüsse, die den Kirchentag in ihrer Landeskirche vorbereiten, zehn Vertreter kirchlicher Werke und Verbände, sowie die 12 Vorsitzenden der Ständigen Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften die Präsidialversammlung. Wenigstens die Hälfte der Mitglieder aller Gremien sollen Menschen sein, die nicht hauptberuflich in der Kirche tätig sind. So steht es in einer Selbstverpflichtung, die der Kirchentag abgegeben hat. Davon ist die Laienorganisation aber weit entfernt.
Die Vertreter der Landesausschüsse sind ausschließlich hauptamtliche Pfarrer oder Kirchenmitarbeiter, ebenso die Vertreter kirchlicher Werke und Verbände. Alle stehen auf der Gehaltsliste kirchlicher Einrichtungen. Auch von dem Dutzend Vertreter der Ständigen Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften sind mehr als die Hälfte, nämlich sieben Personen, kirchliche Mitarbeiter. Die 50-Prozent-Quote wird nur erreicht bei der Gruppe Ehrenamtlicher, die die vorhergehenden Kirchentage vorbereitet, gestaltet und organisiert haben, und bei den 15 "aus besonderen Gründen berufenen Persönlichkeiten".
Finanzielle Unterstützung aus Steuermitteln in Millionenhöhe
Der Öffentlichkeit könnte die Zusammensetzung der Kirchentagsgremien egal sein. Aber es ist keine innerkirchliche Angelegenheit, denn damit wird die finanzielle Unterstützung aus Steuermitteln in Millionenhöhe gerechtfertigt. Mit diesen Millionen wird der Evangelische Kirchentag genauso subventioniert wie der Katholikentag. Zahler sind die jeweils die gastgebende Stadt, das Bundesland und die Bundesregierung.
Seit Längerem gibt es eine Diskussion über diese Form der Finanzierung. Jetzt hat zum ersten Mal eine Kommune entschieden, diese jahrelange Praxis zu beenden. Betroffen ist davon zunächst der 101. Deutsche Katholikentag im Jahr 2018 in Münster. Verweigert wird der Barzuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro, den das Zentralkomitee der deutschen Katholiken als Unterstützung beantragt hatte. Beschlossen hat dies Ende März 2015 der Stadtrat der nordrhein-westfälischen Stadt mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei, mit Hinweis auf die eigene verschuldete Situation.
Diese Entscheidung aus Münster trifft die Kirchentage empfindlich. Denn deren Finanzierung basiert bisher auf drei Säulen. Da sind zum einen die Teilnehmerbeiträge, die Zuschüsse kirchlicher Stellen und die der öffentlichen Hand. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Dr. Stefan Vesper, ahnte bereits im Dezember 2014, dass sich das Thema zuspitzt und sich evangelische und katholische Kirche verstärkt mit der Frage der finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Haushalten auseinandersetzen müssen. Vesper begründet die Forderung nach Steuermitteln in den "Salzkörnern", einer Publikation des Zentralkomitees der deutschen Katholiken: Die evangelischen und katholischen Kirchentage seien die größten kontinuierlich stattfindenden mehrtägigen gesellschaftspolitische Foren Deutschlands. "Keine andere gesellschaftliche Gruppe investiert so nachhaltig in den zivilgesellschaftlichen Dialog wie die evangelischen und katholischen Christen mit ihren beiden Großveranstaltungen."
Er schreibt weiter, die große Präsenz von Vertretern zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen sei ein Beleg für die Akzeptanz dieses Angebots weit über die Grenzen der Kirche hinaus und damit ein bedeutender Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Diskurs in unserem Land. Er verweist dabei, ähnlich wie die evangelische Seite, auf das in Deutschland geltende Subsidiaritätsprinzip, "das im Grundgesetz als ein elementares Strukturmerkmal unserer Sozialordnung festgeschrieben sei", demzufolge die öffentliche Hand solche Leistungen zu finanzieren habe.
9 Kommentare verfügbar
Angela Krug
am 13.05.2015nun sitzen wir seit einer Reihe von Jahren gemeinsam in der Präsidialversammlung des Deutschen Evangelischen Kirchentag und diese Kritik, die Du da äußerst an der mangelnden Einbindung von Menschen, die nicht im kirchlichen Sold stehen, ist bislang völlig an mir vorbei gegangen.…