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Geben und Nehmen im Spitzensport

Geben und Nehmen im Spitzensport
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Die kommerziellen Leibesübungen sind längst in Verruf geraten. So arg, dass selbst die Freunde des Sports zu Kritikern werden. "Ausverkauft! – Wie integer ist der Sport?" fragen sie sich beim jährlichen "Stuttgarter Sportgespräch". Der frühere Präsident des Deutschen Hockeybunds, Christoph Wüterich, macht wenig Hoffnung.

Fast auf den Tag genau vor zehn Jahren kam ans Licht, dass der Schiedsrichter Robert Hoyzer im Auftrag der kroatischen Wettmafia gegen eine vergleichsweise bescheidene Entlohnung mehrere Fußballspiele manipulierte. Ein Skandal, der über Monate hinweg die Nation beschäftigte. DFB-Ehrenpräsident Theo Zwanziger berichtet in einem aktuellen Interview, dass sich selbst der damalige Innenminister Otto Schily mit dem Fall befasste und in Sorge um das Ansehen der Nation auf eine rasche Aufklärung noch vor der Weltmeisterschaft im eigenen Land 2006 drängte – der Ausgang von ein paar Fußballspielen als Angelegenheit von nationalem Interesse.

Die Frage nach der Integrität des Sports rührt an dessen Grundfesten. Es gehört zur Geschäftsgrundlage des Sports, dass der Erfolg Ergebnis eines fairen, eines integren Wettbewerbs ist, in dem Chancengleichheit herrscht und in dem sich am Ende die beste Leistung durchsetzt. Während in anderen Lebensbereichen ethische, moralische und bis zu einem gewissen Grad selbst rechtliche Verfehlungen fast schon gleichgültig hingenommen werden, sollen im Sport andere Gesetze gelten. Wenigstens der Sport soll sauber sein. Das Streben nach einer absoluten, "letzten" Gerechtigkeit nimmt dabei im Sport mitunter quasireligiöse Züge an. Die Bereitschaft der sportinteressierten Öffentlichkeit, dafür Opfer zu bringen, scheint nahezu grenzenlos – vor allem dann, wenn es andere, in der Regel die Athleten betrifft. Fast jedes Mittel scheint recht zu sein.

Nirgendwo zeigt sich dies so deutlich wie bei der Dopingbekämpfung. Die Idealvorstellung vom sauberen Athleten hat zwischenzeitlich zu einer weitgehend lückenlosen Überwachung und zu Eingriffen bis in den Kernbereich des Privaten geführt, die in anderen gesellschaftlichen Bereichen mit guten Gründen zu einem Sturm der Entrüstung führen würden. Von der Meldung des Aufenthaltsorts über die Urinabgabe unter Sichtkontrolle bis hin zur Speicherung sensibler medizinischer Daten reicht die Palette der Maßnahmen – allesamt im Interesse der Integrität des Wettbewerbs.

Die Athleten lassen alles mit sich machen

Dazu formulierte der im Antidopingkampf engagierte Mainzer Sportmediziner Professor Simon Perikles in seinem "<link http: www.faz.net aktuell sport sportpolitik doping perikles-simon-aufruf-an-sportler-im-kampf-gegen-doping-13318114.html>Appell an alle Spitzensportler" in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 14. 12. 2014: "Im Kampf gegen Doping lassen Athleten alles mit sich machen – bis hin zur Selbstaufgabe." Und – offensichtlich geschockt ob der eigenen Zugriffsmöglichkeiten – fügte er selbstkritisch hinzu: "Wir können uns ohne Probleme in internationalen Verbänden organisieren und über eure Körper und eure Psyche im Verbund mit den Politikern und mit den Fernsehzuschauern nach Belieben bestimmen."

Nachdem aber auch das immer engmaschiger ausgestaltete Dopingkontrollsystem von Sportverbänden und Anti-Doping-Agenturen nicht die erhofften Erfolge zeitigt oder zumindest die geringe Quote überführter Athleten häufig als Ausweis des Versagens herangezogen wird, so soll es künftig die staatliche Strafverfolgung richten. Der im November 2014 vorgestellte "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport" stellt Eigendoping unter Strafe und begründet dies ausdrücklich damit, dass Angriffe auf die Integrität des Sports strafbewehrt sein müssten.

An mehr als 20 Stellen wird in der Gesetzesbegründung auf die Integrität des Sports als Schutzgut verwiesen. Das staatliche Einschreiten soll erforderlich sein, damit die "ethisch-moralischen Grundwerte des Sports und damit seine Grundlagen" nicht weiter beschädigt werden. Der ehemalige Verfassungsrichter und Mentor des Stuttgarter Sportgesprächs, Professor Steiner, hat bereits im Jahr 2006 angemerkt, dass Fairness sicher der Grundwert des Sports schlechthin sei, zu einem staatlich zu schützenden Rechtsgut werde Fairness im Sport dadurch aber nicht.

"In China fällt ein Sack Reis um – die FIFA ist korrupt"

Die Diskussion um den Ausverkauf von Werten, um Korruption und Intransparenz konzentriert sich im Bereich der Sportorganisationen stark auf die FIFA. Die Online-Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" brachte es auf einen einfachen Nenner und überschrieb einen Artikel aus dem Jahr 2012 um neue Enthüllungen in der Züricher Verbandszentrale kurz und bündig: "<link http: www.sueddeutsche.de sport korruption-bei-der-fifa-erdbeben-fuer-den-weltfussball-1.1410411>In China fällt ein Sack Reis um – die FIFA ist korrupt". (Anm. d. Red.: Die Überschrift wurde im Nachhinein geändert.)

Wer die Integrität des größten Sportverbands der Welt und seiner Funktionäre in Frage stellt, muss dies kaum noch begründen. Prima facie ist die Einbindung von Verbandsvertretern aus "Fußballgroßmächten" wie Tonga, Tahiti oder den Cayman Islands in wichtige Verbandsgremien bereits Anlass für Misstrauen. Tatsächlich vereinigt die FIFA insgesamt 209 Mitgliedsverbände. Die Mitgliederliste reicht von Afghanistan bis zur Zentralafrikanischen Republik. Im FIFA-Kongress, dem höchsten Verbandsorgan, verfügt jeder Mitgliedsverband, unabhängig von Größe und Mitgliederzahl, über eine Stimme. Im ausführenden Organ, dem FIFA-Exekutivkommitee, das unter anderem über die Vergabe der Weltmeisterschaftsturniere entscheidet, hat jeder Kontinentalverband eine feste Anzahl von Sitzen. An den Schaltstellen der Fußballmacht sitzen damit zwangsweise auch Vertreter aus Ländern, in denen ein uns fremdes Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vorherrscht.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Versammlungen und Abstimmungen dieser internationalen Gremien vor allem vom Prinzip der Gegenseitigkeit beherrscht werden: Ich gebe, damit du gibst, lautet das Motto.

Und doch entbindet dieser Umstand nicht von der Verpflichtung, Korruptionsvorwürfe im Einzelnen nachzuweisen. Die FIFA hat zur verbandsinternen Aufklärung von Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Vergabe der Weltmeisterschaften nach Russland und Katar eine in zwei Kammern unterteilte Ethikkommission eingesetzt. Als Chefermittler und Vorsitzender der Untersuchungskammer konnte mit Michael Garcia ein angesehener ehemaliger US-Bundesanwalt gewonnen werden. Joachim Eckert, Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer am Landgericht München, übernahm den Vorsitz der Recht sprechenden Kammer. Die Untersuchungen machten nicht einmal vor der Lichtgestalt des deutschen Fußballs, Franz Beckenbauer, halt. Das Ergebnis der Untersuchungen dürfte bekannt sein: Der von Chefermittler Garcia vorgelegte 350-seitige Bericht zeigt – so weit bekannt – zahlreiche Verfehlungen auf, Rechtsverletzungen im Sinne des FIFA-Ethikcodes vermochten aber weder der zuständige Richter Eckert noch die übergeordnete FIFA-Disziplinarkommission erkennen.

Die Aufklärung des FIFA-Skandals endet im Fiasko

Professor Mark Pieth, Ordinarius für Strafrecht an der Universität Basel, stellte zur Entscheidung Eckerts vieldeutig fest, dieser habe das Verfahren formal "wie ein deutscher Strafrichter" geführt und wollte diese wohl nicht ausschließlich als Lob verstanden wissen. Der Versuch der verbandsinternen Aufklärung endete schließlich mit dem Rücktritt Garcias und einer Flucht des Verbandspräsidenten Blatter in Strafanzeigen bei der Schweizer Bundesanwaltschaft in Bern. In den Medien war nahezu einhellig von einem Fiasko die Rede.

Zwischenzeitlich bemühen sich die großen Sportverbände intensiv um transparente Strukturen und bedienen sich dazu der aus der Wirtschaft bekannten Instrumentarien. Ombudsmänner als Anlaufstellen für Whistleblower, Compliance-Richtlinien und Ethikkommissionen haben Einzug gehalten. Good Governance, den Grundsatz der "guten Führung", nennt die IOC-Charta als eines der grundlegenden Prinzipien der Olympischen Bewegung. Die von IOC-Präsident Thomas Bach Ende letzten Jahres in Monaco vorgestellte Agenda 2020 sieht Möglichkeiten eigener Untersuchungen vor, sollte sich ein Mitgliedsverband, wie beispielsweise die FIFA, nicht an diese grundlegenden Prinzipien halten. Das IOC wird sich an diesem Anspruch messen lassen müssen.

Prinzipien guter Führung lassen sich aber auch auf nationaler Ebene besichtigten. Der Fußball-Zweitligist RB Leipzig tritt in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf und ist als solcher Lizenznehmer des Ligaverbands. Der Verein hatte bei seiner Gründung im Jahr 2009 exakt die mindestens notwendigen sieben Mitglieder. Zwischenzeitlich ist die Mitgliederzahl nach Angaben des Geschäftsführers Wolter auf rund 250 angewachsen, von denen aber nur eine Handvoll stimmberechtigt ist.

Es waren dann auch exakt 14(!) Mitglieder, die in einer Mitgliederversammlung Anfang Dezember 2014 die Ausgliederung des Profifußballs in eine Kapitalgesellschaft beschlossen, das Ganze unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Vereinsrechtlich ist das alles nicht zu beanstanden. Aber was bedeutet das für die vereinsinterne Meinungs- und Willensbildung? Kann es den Prinzipien guter Führung entsprechen, wenn diese wenigen stimmberechtigten Mitglieder zudem sämtlich auf der Gehaltsliste des Hauptsponsors stehen? Und welchen Wert haben verbandsrechtliche Regelungen, die eine Mehrheitsbeteiligung Dritter an Spielbetriebsgesellschaften verbieten, wenn de facto die vollständige Übernahme eines Vereins durch ein Wirtschaftsunternehmen problemlos möglich ist?

Auf internationaler Ebene zeigen sich einige Fußballklubs ähnlich kreativ. Um Wettbewerbsgerechtigkeit herzustellen, gelten seit der Saison 2013/14 in den europäischen Wettbewerben die Financial-Fairplay-Regeln der UEFA. Ausgegeben werden darf danach nur noch, was der Klub auch selbst erwirtschaftet. Finanzspritzen von Anteilseignern sollen der Vergangenheit angehören.

Die Scheichs spendieren mal 500 Millionen Euro

Manchester City ist es daraufhin gelungen, mit der Fluggesellschaft Ethihad Airways einen Sponsoringvertrag über Trikotwerbung und die Namensrechte am Stadion abzuschließen, der dem Klub über die nächsten fünf Jahre fast 500 Millionen Euro in die Kasse spülen wird. Die Fluggesellschaft Ethihad Airways gehört dem Halbbruder des Klubeigners Scheich Mansour; die Sponsoringsumme liegt weit jenseits dessen, was als marktüblich bezeichnet werden kann. Man mag das alles kritisieren und zu Recht von einer offensichtlichen Umgehung sprechen – andererseits: Was berechtigt eigentlich die UEFA, den Klubs vorzuschreiben, wie sie sich finanzieren, solange sie sich an Recht und Gesetz halten? Ist ein sportlich fairer Wettbewerb tatsächlich nur dann möglich, wenn verbandsrechtliche Vorgaben die Gesetze der freien Marktwirtschaft überlagern?

Befasst man sich mit Fragen der Integrität und Fairness, muss schließlich aber auch ein Blick auf die Presse, die eine wichtige und verfassungsrechtlich geschützte Kontrollfunktion einnimmt, erlaubt sein. Denn auch im Sport endet der journalistische Auftrag schon lange nicht mehr am Spielfeldrand. Zu Recht müssen sich Sportverbände und Athleten kritische Fragen gefallen lassen, die über den eigentlichen Wettbewerb hinausreichen. Wer sich als Athlet im Rahmen einer um sich greifenden Verdachtsberichterstattung Dopingvorwürfen ausgesetzt sieht, muss aber befürchten, dass seine Reputation dauerhaft beschädigt wird.

Im Fall Pechstein ist das mediale Urteil gesprochen

So schreibt beispielsweise <link http: www.spiegel.de sport wintersport dopingsperre-gegen-pechstein-streit-bis-aufs-blut-a-634337.html>Jens Weinreich im Juli 2009 auf SPIEGEL online zum Fall Claudia Pechstein: "Dass allerdings eine genetische Anomalie Pechsteins erhöhte Werte bei Retikulozyten (Vorstufe der roten Blutkörperchen) erklären könnte, ist eher unwahrscheinlich. Es gab schon viele abenteuerliche Rechtfertigungen, die sich als Lügen entpuppten. Eine Anomalie hätte früher auffallen müssen, nicht erst am Ende einer Karriere mit bislang fünf Olympiasiegen." Während sich also mehrere Gutachter, renommierte Mediziner verschiedener Universitäten, lange Zeit hochstreitig über den Grund für die erhöhten Blutwerte auseinandersetzten, war das Urteil medial bereits gesprochen.

Nun aber, da sich das Blatt womöglich wendet, ist auch schon der nächste Feind ausgemacht: Sportverbände und Sportjustiz, die im Verbund Athleten entrechten und mit fragwürdigen Sperren überziehen. Gänzlich unbeeindruckt von gerichtlichen Entscheidungen zeigt sich weiterhin die "Süddeutsche Zeitung". Von "<link http: www.sueddeutsche.de sport angriff-gegen-die-sportjustiz-pechsteins-kampf-1.2305248>falschen Leuten, die für die richtige Sache kämpfen" ist dort nach dem Urteil des OLG München bezogen auf Claudia Pechstein und ihr Umfeld zu lesen. Anders sieht das die FAZ, die den Sachverhalt jetzt – warum erst jetzt? – genauer unter die Lupe nimmt, nachdem auch dort zu Anfang rasch das Verdikt gesprochen worden war.

Integrität steht für die Übereinstimmung des persönlichen Wertesystems mit dem eigenen Handeln. Der Sport verwendet dafür häufig fast gleichbedeutend den Begriff des Fair Play und meint damit ein Verhalten, das über die Einhaltung formaler Regeln hinausgeht.

 

Der Text ist eine Gemeinschaftsarbeit der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker und Rechtsanwalt Thumm, die auf Sportrecht spezialisiert ist. Christoph Wüterich, Matthias und Marius Breucker, Peter Heinck und Frank Thumm gehören diversen Sportgremien an beziehungsweise sind dort beratend tätig. Sie organisieren auch das "Stuttgarter Sportgespräch", bei dem Wüterich am vergangenen Montag diesen Text vorgetragen hat.


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2 Kommentare verfügbar

  • Hartmut Hendrich
    am 05.02.2015
    Antworten
    Ich verstehe das nicht:
    Da wird in der erfolgsgeilen deutschen Sportjournalistik (natürlich Erfolge „unserer“ Athleten) der juristische Erfolg der Sportlerin Pechstein bejubelt. Auch hier lese ich in drei Artikeln die Genugtuung darüber, dass es dieser Sportlerin nun möglich ist, sich den…
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