Die Hamburger sind das zuständige Gericht, weil der inzwischen einzige überlebende Beschuldigte, ein 93-jähriger SS-Mann, dort seinen Wohnsitz hat. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, sagt die Pressesprecherin der Hamburger Behörde auf Kontext-Nachfrage. Derzeit würden die Unterlagen ausgewertet, und sie seien dabei, den Gesundheitszustand des Beschuldigten im Sinne einer Anklageerhebung zu prüfen. "Wir arbeiten nach wie vor mit Hochdruck", war aus der Pressestelle zu hören, "es wurde ein Oberstaatsanwalt abgestellt, der sich mit dem Fall Sant'Anna beschäftigt."
Im Sommer entschieden die Richter des Karlsruher Oberlandesgerichts, dass gegen Gerhard Sommer ein "hinreichender Tatverdacht" gegeben sei. Damals war Sommer noch verhandlungsfähig. Die Gutachten zu seiner Verhandlungsfähigkeit sind unterschiedlich. Nun liegt die Entscheidung bei den Hamburger Richtern. Wann damit zu rechnen ist, konnte die Pressesprecherin zum Jahresende noch nicht sagen.
Je länger es dauert, umso wahrscheinlicher ist es, dass sich der Gesundheitszustand des 93-Jährigen verschlechtert. Die Hamburger Strafrechterlin Gabriele Heinecke, die den Überlebenden Enrico Pieri vertritt, hofft daher auf eine schnelle Entscheidung. Heinecke wirft dem Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler vor, auf die biologische Lösung gewartet zu haben. Häußler, inzwischen im Ruhestand, hatte das Verfahren 2012 nach zehn Jahren eingestellt. Inzwischen leben 16 Beschuldigte nicht mehr oder sind nicht mehr verhandlungsfähig.
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Ausgabe 176, 13. 8. 2014
Ohrfeige für Ankläger
70 Jahre nach dem SS-Massaker im toskanischen Sant'Anna di Stazzema kann das Verbrechen doch noch von einem deutschen Gericht aufgearbeitet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Eine schallende Ohrfeige für den einstigen Stuttgarter Staatsanwalt Bernhard Häußler.
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