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Wieder auf hoher See

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Es ist nicht vorbei. Demnächst stehen wir zum dritten Mal vor Gericht in Sachen Marcel Grauf. Genauer gesagt am 25. Februar vor dem Landgericht in Frankfurt am Main. Wieder geht es darum, ob wir den Mitarbeiter zweier Abgeordneter, die für die AfD in den Landtag eingezogen sind, mit vollem Namen nennen dürfen. Wieder darum, dass dieser Marcel Grauf die von uns zitierten rassistischen Äußerungen nicht gesagt haben will, wie schon beim ersten Prozess vor drei Jahren. Das mag in seiner Wiederholung ähnlich prickelnd wirken wie "Und täglich grüßt das Murmeltier". Zum dritten Mal, gähn, mag da mancher denken, war da was?

Ja. Da war was. Und da ist immer noch was.

Es ist nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe von JournalistInnen, die Dinge beim Namen zu nennen und die Täter ebenfalls. Und wenn menschenverachtende Facebook-Chats wie "Ich wünsche mir so sehr einen Bürgerkrieg und Millionen Tote. Frauen, Kinder. Mir egal. .. Ich will auf Leichen pissen und auf Gräbern tanzen. SIEG HEIL!" oder rassistische Äußerungen wie "Nigger, Sandneger, ich hasse sie alle" den Schreiber als strammen Faschisten entlarven, dann muss das geschrieben werden. Und auch, wer das gesagt hat. Mit vollem Namen. Darauf hat die Öffentlichkeit ein Anrecht.

"Keine Macht dem Ungeist", schrieb uns die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin schon 2019 ins Stammbuch. Das war nach dem Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, bei dem wir Recht bekamen. Die Tübinger Juristin fand treffende Worte für die übliche rechte Taktik, wenn einer trotz Camouflage doch erwischt wird: "Was macht der clevere Rechtsextremist in diesem Fall? Er leugnet alles und stellt sich – natürlich mit treuherzigem Augenaufschlag – selbst als das Opfer der 'Lügenpresse' dar."

Damit dürfen Demokratiefeinde nicht durchkommen. Deshalb machen wir weiter. Deshalb lassen wir uns nicht einschüchtern, auch nicht von der Prozesskeule, die der Anwalt aus der Kölner Höcker-Kanzlei seit drei Jahren gegen Kontext schwingt. Inzwischen geht es um rund 100.000 Euro drohende Prozesskosten, wie der Kontext-Anwalt Markus Köhler sagt. Was damit bewirkt werden soll, ist klar: Eine kritische Stimme soll zum Schweigen gebracht, soll ruiniert werden. Und das zielt nicht nur auf Kontext.

Das zielt auf alle kritischen Medien, die ihren Auftrag ernst nehmen: Aufklären über rechtsextreme Gesinnung, Namen nennen von denen, die meinen, ihr Denken verschleiern und unbemerkt ihr Unwesen in demokratischen Institutionen treiben zu können. "Wir wissen, dass in Chats verschleiernde Pseudonyme üblich sind", schreibt Herta Däubler-Gmelin in ihrem Beitrag. "Um sie verlässlich aufzudecken, brauchen Journalisten Geduld und ein hohes Maß an Professionalität. Nur so können sie Beweise sichern, die dann Rechtsextremisten, die sich verschleiern, den Schleier vom Gesicht ziehen." Es geht in diesem dritten Verfahren nicht zuletzt um die Pressefreiheit.

Noch ist unklar, ob an diesem Donnerstag kommende Woche tatsächlich öffentlich verhandelt wird oder die Verhandlung coronabedingt virtuell stattfindet oder ganz ausfällt, weil nur schriftlich prozessiert wird. Die Anwälte von Marcel Grauf versuchen jedenfalls schon einmal, wie schon bei der Verhandlung in Karlsruhe, die Öffentlichkeit ausschließen zu lassen. Alles wird sich vermutlich erst Ende dieser Woche klären. Dann werden wir es hier im Editorial berichten.

Eins ist sicher: Wir geben nicht auf. Wir sind wie das Murmeltier. Wir bleiben dran.


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4 Kommentare verfügbar

  • Philipp Horn
    am 23.02.2021
    Antworten
    Und ich dachte das Urteil, aus Karlsruhe, sei endgültig .Und warum ist jetzt ein Gericht in Hessen zuständig?
    Viel Erfolg!
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