Niemand, der im Netz unterwegs ist, entkommt dieser harschen Aufforderung, entweder alles zu akzeptieren oder die Einstellungen zu verändern. Geht es aber nach den Datenschutzbeauftragten der Länder, müssen vor allem Zeitungsverlage ihre Praxis grundlegend ändern. Denn sie können schwerlich ein "berechtigtes Interesse" nachweisen, um ihren LeserInnen auf Schritt und Tritt durchs Netz zu folgen.
Es ist, als müsste ein Kabelsalat entwirrt werden: Wer an den falschen Stellen zieht, bekommt neue Probleme anstatt alte zu lösen. Seit bald drei Jahrzehnten funktioniert kein Modell, die klassischen Tages- und Wochenzeitungen zur Zufriedenheit aller und wirtschaftlich auskömmlich in die www-Welt zu transformieren. Der versunkenen Goldgräberstimmung mit den vom Printangebot getrennten Online-Redaktionen in den Neunzigern folgen immer neue Wellen der Ernüchterung. "Die Einnahmen aus der Bannerwerbung decken in der Regel nicht alleine die Kosten", heißt es schon 2003 in einer Forschungsarbeit der Technischen Uni in Illmenau, "und hinzu kommt: Die Bereitschaft der Nutzer, für Inhalte zu zahlen, ist ausgesprochen gering." In der Folge würden "die Ausgaben stark gesenkt und verstärkt Überlegungen angestellt, neue Strategien zur Finanzierung der Online-Auftritte zu entwickeln"."
Weil keine bisher wirklich leistete, was sie leisten sollte, ist eine höchst unübersichtliche Gemengelage entstanden. Die EU bastelt seit vier Jahren an einer Fortschreibung der E-Privacy-Verordnung. Seit wenigen Tagen liegt eine erste Version vor, die bei DatenschützerInnen die Zornesader schwellen lässt. Nicht nur die Zeitungsverlage sind an der Fortschreibung oder sogar am Ausbau bisheriger Querfinanzierung dringend interessiert.
Es drohen Bußgelder in Millionenhöhe
Bereits im vorigen Jahr haben Stefan Brink, der baden-württembergische Beauftragte, und seine KollegInnen in Bund und Ländern eine Prüfung jener Medienhäuser mit einer besonders reichweitenstarken Online-Präsenz angestoßen. Bundesweit wurden gleichlautende Fragen verschickt, wenn alle Antworten vorliegen, werden die Datenschutzbeauftragten gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen, um gegebenenfalls alle Verstöße bekannt zu machen und zu sanktionieren. Immerhin erlaubt die Europäische Datenschutzgrundverordnung Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro.
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Gerald Fix
am 20.02.2021