Stuttgart 21 bleibt auch nach dem Volksentscheid spannend. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat bekanntlich nach einer Klage des BUND über das Grundwassermanagement zum Tiefbahnhof einen vorläufigen Baustopp verhängt. Hier die Details, wie die Richter über Juchtenkäfer und Planfeststellung <link file:3543 _blank download>urteilten.
Spannend bleibt auch, ob es angesichts dieses Urteils tatsächlich zum sogenannten D-Day kommt – jenem Tag, womöglich noch im Januar des kommenden Jahres, an dem mit riesigem Polizeiaufgebot der Südflügel des Bahnhofs abgerissen und Bäume abgeholzt werden sollen, obwohl sie laut Schlichterspruch von Heiner Geißler eigentlich umgepflanzt werden sollten.
Zum S-Day dagegen, jenem Schwarzen Donnerstag, dem 30. September 2010, mit dem umstrittenen Wasserwerfer-, Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz und den denkbaren strafrechtlichen Folgen für leitende und seinerzeit verantwortliche Polizeibeamte, hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart geäußert. Es wird kein Strafverfahren geben. Die Anklagebehörde hat das auf einigen Dutzend Seiten <link file:3544 _blank download>begründet. (mh)




1 Kommentar verfügbar
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Es war zu spannend um nicht bis zum Ende zu lesen. Die "Begründung" warum die Verantwortlichen vom 30.09.2010 keine strafrechtliche Verantwortung zu tragen haben, musste ich erst einmal verdauen. Aber die 39 Seiten lohnen sich. Da kann keiner sagen, die sind nur auf dem rechten Auge blind.
Kommentare anzeigenpeterwmeisel
amNein,…