Der Sitzungssaal in Stuttgart-Stammheim ist voll. Anwesend sind unter anderem die fünf Angeklagten und ihre elf Anwältinnen und Anwälte, die Richterbank mit der Vorsitzenden, Beisitzer, Schöffen, eine Protokollführerin, der Generalstaatsanwalt, zwei Dolmetscherinnen, 14 Wachtmeister, jeder Platz im Publikum ist belegt, das Medieninteresse ist groß. Gemessen an dem Aufwand, den so ein Verhandlungstag bedeutet, sind die vorzeigbaren Resultate nach zwei Sitzungen absolut lächerlich: Es ist mit Ach und Krach gelungen, die Anwesenheit der Beschuldigten festzustellen, am zweiten Verhandlungstag konnten nun auch die Personalien der Angeklagten aufgenommen werden.
Das überhaupt als Erkenntnisgewinn auszulegen, ist schon gewagt: Denn einerseits muss ein Gericht selbstverständlich darauf achten, dass Abläufe formell korrekt sind – aber dass die Anwesenden da sind, ist auf Anhieb ersichtlich und um wen es sich handelt, seit geraumer Zeit öffentlich bekannt: Daniel Tatlow-Devally, 33 Jahre alt, irischer Staatsbürger, gelernter Informatiker; Walter Tricks, 25, Brite, kein erlernter Beruf; Leandra Rollo Valenzuela, 40, Spanierin, kein erlernter Beruf; Hanna Hailu, 25, non-binär, britische:r Staatsbürger:in, studiert Migration Studies; und Vivien Kovarbasic, 29, non-binär, deutsch, Tanz- und Performance-Künstler:in.
Die Beschuldigten betrachten ihr Handeln als zivilen Ungehorsam, sie haben sich beim Tatgeschehen gefilmt, die Videos sind im Netz, es gibt öffentlich zugängliche Informationen zu ihrer Motivation. Was ihnen vorgeworfen wird, ist streng genommen noch gar nicht vor Gericht erörtert worden, denn nach zwei Verhandlungstagen ist die Anklage immer noch nicht verlesen. Wie aber bereits an die Öffentlichkeit gedrungen ist, wirft ihnen Generalstaatsanwalt Ronny Stengel vor, im vergangenen September in Ulm bei der israelischen Rüstungsfirma Elbit eingebrochen zu sein und dort einen Sachschaden in Millionenhöhe verursacht zu haben. Dabei geht die Staatsanwaltschaft von einer antisemitischen Motivation aus, zudem steht der Vorwurf der Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung, nämlich "Palestine Action Germany", im Raum. Bei der Tat sollen zudem "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" verwendet worden sein.
"From the river to the sea" – verboten oder erlaubt?
Und da wird alles schon gewaltig kompliziert. Denn der Vorwurf des Antisemitismus stützt sich nach Kontext-Informationen vor allem auf die Parole "Baby Killers", die an eine Gebäudefassade gesprüht worden ist, sowie die Rufe "From the river to the sea", die auf den Videos zur Tat zu hören sind. Das erinnere laut Staatsanwaltschaft an antisemitische Narrative von jüdischen "Kindermördern", die in Europa schon seit dem Mittelalter kursieren; die wörtliche Auslegung der Forderung, Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer zu "befreien", bedeute, dass es dann kein Israel mehr gäbe.
Es gibt Gerichtsurteile, die diese Parole als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas einstufen, mit der das Hauptziel der Vernichtung Israels verfolgt werde, so entschied etwa das Berliner Landgericht im Dezember 2025 – es gibt aber auch Gerichte, die es anders sehen und freisprechen. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich und eine höchstrichterliche Klärung vor dem Bundesgerichtshof steht noch aus. Hinsichtlich der "Baby Killers" argumentiert die Verteidigung – außerhalb der Hauptverhandlung –, dass diese Äußerung einen Tatsachenkern habe, weil der Einsatz von Elbit-Drohnen in Gaza auch Kinder getötet habe.
Nun verbinden viele Jüdinnen und Juden das Unternehmen Elbit mit Sicherheit, da es unter anderem die Raketenabwehr des israelischen Iron Domes um den Laser Iron Beam ergänzt hat. Entsprechend führt es auch zu Angst, wenn ein solches Unternehmen zum Ziel von Angriffen wird. Zugleich ist Elbit aber nicht nur auf defensive Technik ausgelegt. "Correctiv" berichtet etwa, dass die Bundeswehr erwägt, für 700 Millionen Euro Kamikaze-Drohnen einzukaufen, die Elbit als "leise, präzise und tödlich" bewirbt. Hinzu kommt noch, dass Elbit gerade kein israelisches Staatsunternehmen ist, sondern ein privates mit Hauptsitz in Tel Aviv, dessen Aktien sich zum Großteil im Streubesitz befinden, sodass nicht der Staat Israel von steigenden Kursen profitiert, sondern Aktionäre überall auf der Welt unabhängig von Konfession und Staatsbürgerschaft.
Ein bisschen scheint es, als könnte das Ziel vielleicht genau nach diesen Kriterien ausgewählt worden sein: Damit der erwartbare Vorwurf des Antisemitismus bestritten werden kann – was allerdings so herum gewendet auch noch nicht ausschließt, dass sich bei den Beschuldigten nicht vielleicht trotzdem eine antiisraelische Gesinnung feststellen lässt. Aber was genau die Staatsanwaltschaft hier alles vorzubringen hat, bleibt vorerst im Dunkeln. Nach Kontext-Informationen soll die Anklageschrift über 100 Seiten umfassen.
Alles ziemlich kompliziert
Dabei ist nach vorläufiger Bewertung auch nicht eindeutig, ob sich "Palestine Action Germany" als kriminelle Vereinigung einstufen lässt, denn dafür müsste eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit vorliegen. In Deutschland ist die Gruppe durch Blockaden und Vandalismus aufgefallen, distanziert sich aber nach eigener Aussage strikt von Gewalt gegen Menschen. In Großbritannien hat die Regierung die Organisation wegen Sabotageakten als terroristische Vereinigung verboten – der High Court of Justice hat diese Einstufung aber im vergangenen Februar als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Ein Urteil aus Deutschland, das die Bewertung des hiesigen Ablegers als kriminelle Vereinigung stützt, liegt bislang nicht vor.




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