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Zwickmühle mit Wissenslücken

Zwickmühle mit Wissenslücken
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Staaten regieren immer autoritärer und nutzen dafür Gelegenheiten, die die Krise eröffnet. Dagegen gilt es, sich zu wehren, meint unser Autor – aber auch gegen Personen, die ihre individuelle Freiheit über das Sicherheitsbedürfnis der Gemeinschaft erheben.

Ein neuer Autoritarismus ist in den vergangenen Jahrzehnten als Prozess im Gange, der weltweit zu beobachten ist. Gemeint sind damit nicht nur die bekannten autokratischen Herrscher und ihre Regierungen in Ungarn, Russland, der Türkei und so weiter, sondern insgesamt die Verschiebung hin zur Dominanz der Exekutive mit Schwächung oder sogar Ausschaltung der Parlamente und der parlamentarischen Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse.

Insofern ist es gerade in der durch die Corona-Pandemie bedingten Ausnahmesituation geboten, das Regierungshandeln darauf hin zu befragen, ob diese Situation zum weiteren Ausbau autoritärer und totalitärer Herrschaft genutzt wird wie etwa in Ungarn. Oder ob von der Regierung getroffene Maßnahmen, auch wenn sie Freiheiten beschränken, gerechtfertigt sind zur Bekämpfung der Pandemie.

Ein Kriterium zur Beurteilung der Maßnahmen ist auf alle Fälle: Diese müssen klar gekennzeichnet sein für einen bestimmten Zeitraum der unmittelbaren Gefahrenabwehr; sie dürfen aber nicht als von der Exekutive erlassene Gesetze formuliert werden, die über diesen beschränkten Zeitraum hinaus Geltung beanspruchen. Insofern ist die Aufmerksamkeit auf und der Protest der Bürgerschaft gegen Maßnahmen der Exekutive nicht nur berechtigt, sondern geboten.

Zwischen Gesundheitsschutz und Staatsversagen

Problematisch, wenn nicht sogar falsch wird der Protest von Seiten der Bürgerschaft dann, wenn er sich auf "Freiheit" im Sinne von individuellen Abwehrrechten gegen Eingriffe des Staates beruft. In seiner extremsten Form führt dieses immer schon kritisierte Verständnis von Freiheit als einem "negativen" Abwehrrecht zu einer reinen Privatrechtsgesellschaft wie sie Donald Trump und seinen ideologischen Mitstreitern vorschwebt. "Freiheit" – so schreibt der Philosoph Andreas Arndt in seiner hervorragenden Einführung in das Thema – "lässt sich nicht substantiellen Entitäten wie etwa atomisierten Individuen zuschreiben, sondern ist in dem Verhältnis des Individuums zu anderen Individuen und auch zu Anderem begründet." Und das wussten ja auch die klassischen liberalen Ideologen: Die Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenze und damit ihre Beschränkung dort, wo die Ausübung individueller Freiheit die Freiheit anderer Individuen gefährdet und verletzt.

Insofern ist es falsch zu meinen, Grundrechte seien nichts anderes als negative Rechte atomisierter Individuen. Um in der liberalen Sprache zu bleiben: Es gibt auch "positive" Grundrechte als Anspruchsrechte des Einzelnen gegenüber staatlichen Institutionen. Ein solches Anspruchsrecht ist das Recht auf Sicherung von "Leib und Leben" des Einzelnen durch staatliche Institutionen. Thomas Hobbes hatte dieses Grundrecht auf Sicherheit in das Zentrum seines Modells eines Gesellschaftsvertrages gestellt, wohl wissend, dass die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat auf Kosten von deren Freiheit gehen kann (wohlgemerkt: kann, aber nicht muss!).

Innerhalb der liberalen Tradition besteht jedenfalls ein antinomisches Verhältnis zwischen negativen Abwehrrechten ("Freiheit") und positiven Anspruchsrechten ("Sicherheit"); antinomisch, weil die Beanspruchung des einen Grundrechtstypus den jeweils anderen zumindest einschränkt, wenn eben nicht sogar ausschließt. Und es ist genau diese Antinomie, in der von staatlichen Akteuren jetzt im Kontext der Corona-Pandemie – in genau der gleichen Weise gilt dies für die Klima-Krise und viele andere globale Krisen – Entscheidungen getroffen werden müssen. Im Unterschied zu anderen Regierungen hat unsere Regierung sehr früh ihre Entscheidungen unter Beachtung der Sicherheitsgewährleistung ihrer Bevölkerung getroffen mit der Konsequenz, dass individuelle negative Rechte zeitlich begrenzt eingeschränkt wurden. Und diese von staatlichen Akteuren hingenommene Konsequenz hat dann selbst wiederum zur Konsequenz, dass sich mit Berufung auf negative Rechte Proteste gegen diese Entscheidungen verstärken. Man muss aber auch den umgekehrten Fall durchspielen: Wäre es nicht genauso zu Protesten gekommen, wenn die Regierung nicht in negative, freiheitsgewährende Rechte eingegriffen hätte, also die Erkrankung und das Versterben vieler Bürger und Bürgerinnen in Kauf genommen hätte? "Staatsversagen" wäre dann wohl das Motto der Proteste gewesen.

Auch Expertenherrschaft ist eine Art Autoritarismus

Aber diese – durchaus an eine Zwickmühle erinnernde ­– Entscheidungssituation, in der staatliche Akteure handeln müssen, ist nur eine, vielleicht die offensichtlichste. Denn wie viele andere Entscheidungen auch erfolgen die Maßnahmen staatlicher Akteure mit Bezug auf wissenschaftliche Empfehlungen. Die Vorschläge der Virologen, Epidemiologen, Intensivmediziner beruhen nicht auf politischen Kriterien, sondern auf den in der jeweiligen Fachwissenschaft gültigen Kriterien. Insofern müssen Politiker und Politikerinnen diese fachwissenschaftlichen Empfehlungen, die dann auch noch je nach Fachwissenschaft durchaus verschieden ausfallen können, übersetzen in den Bereich des Politischen. In einer Situation, in der schnelle Entscheidungen gefordert sind – wie es bei der Corona-Pandemie der Fall ist –, liegt es für politische Akteure nahe, einfach die wissenschaftlichen Empfehlungen direkt und unverändert in politische Maßnahmen umzusetzen. Damit aber werden demokratisch nicht legitimierte Personen, die jeweiligen Wissenschaftlergruppen, zur Exekutive; das heißt, wir haben es in der Form der "Expertenherrschaft" mit einer Form des Autoritarismus zu tun. Margret Thatchers gebetsmühlenartig vorgetragenes Credo "Es gibt keine Alternative" bringt dies genau zum Ausdruck.

Bei solchen expertengestützten Entscheidungen ist weiter zu bedenken, dass es keine Wissenschaft gibt, in der nur eine Theorie oder ein Methodenset gelten würde. Vielmehr muss immer wieder neu getestet werden, welches Verfahren in welchem Zusammenhang sich als tauglich erweist; ein solches Wechselspiel von Methoden, Experimentalsystemen und empirischem Material ist kennzeichnend für die Vorgehensweise in den Naturwissenschaften. Diese Beschreibung beinhaltet keine Relativierung der Naturwissenschaften, so als wäre es beliebig, wie ein Wissenschaftler vorgehen könne. Es zeichnet die empirischen und experimentellen Wissenschaften vielmehr aus, über gut begründete Kriterien und methodische Ordnungsprinzipien zu verfügen. Es ist die Menge der empirisch und experimentell gewonnenen Daten, die Modelle und damit Prognosen präzisieren oder widerlegen, einen Modell- oder einen Methodenwechsel erzwingen. Insbesondere bei neuen, bisher nicht bekannten Ereignissen und Verläufen ist die Datenmenge zunächst klein, die Hypothesenbildung und Modellinterpretation daher empirisch nur schwach gestützt, sodass gerade zu Beginn der Erforschung eines neuen Ereignisses in Abhängigkeit von der erweiterten Datenbasis sich die Hypothesen, Prognosen und Empfehlungen rasch ändern können.

Heute formulierte wissenschaftliche Empfehlungen für politische Akteure können somit schon morgen bei veränderter Datenlage anders ausfallen. Macht das politische Entscheidungen schon schwer genug, so wird die Entscheidungslage noch heikler, wenn – wie im Fall von Corona – neben naturwissenschaftlich erfassbaren Aspekten auch die soziale Dimension bei der Empfehlung mit beachtet werden muss.

Vom Wissen und Nicht-Wissen

Covid-19 ist nun eine neue Krankheit – einerseits. Andererseits war über die SARS-Erkrankungen 2002/2003, schwerpunktmäßig in China und Teilen Asiens, und die MERS-Erkrankungen 2012 im arabischen Raum bekannt, dass durch die bis zu Beginn des Jahrtausends noch nicht bekannten Corona-Viren eine Pandemie ausgelöst werden kann; und SARS wurde, trotz geringer Opferzahlen (geschätzt 800) und nur regionaler Verbreitung von der WHO als Pandemie eingestuft. Sowohl von der WHO als auch vom Robert-Koch-Institut wurden nach 2003 Modelle entwickelt, um den Verlauf und die nötigen Gegenmaßnahmen gegen eine Pandemie einschätzen zu können. Solche Modelle simulieren aus guten Gründen den schlimmstmöglichen Verlauf einer solchen Pandemie (vergleichbar der Simulation von Katastrophen in Atomkraftwerken) und versuchen die Anzahl der möglichen Todesopfer abzuschätzen. Obwohl die Simulationen drastisch genug waren – zeigten sie doch, dass kein Staat auf ein solches Ereignis auch nur annährend vorbereitet war –, ignorierten alle staatlichen Akteure diese Ergebnisse.

Ulrich Beck und seine Arbeitsgruppe an der Ludwig-Maximilian-Universität in München waren einige der wenigen Sozialwissenschaftler, die überhaupt auf diese Problematik systematisch reagierten. Zusammen mit der Klima-Krise, dem neuen Terrorismus und der ökologischen Problematik formulierte Beck sein Konzept der Weltrisiko-Gesellschaft, um deutlich zu machen, dass diese Krisen-Verläufe nationalstaatlich nicht zu bewältigen sind, sondern vielmehr neuer staatlicher und vor allem globaler Institutionen und Akteure bedürfen. Die Akzentuierung auf Risiko beinhaltet nicht nur das Abschätzen von Wahrscheinlichkeiten bezüglich Gewinn und Verlust, Gefährdung und Sicherheit, sondern dass wir das Verhältnis von Wissen und Nicht-Wissen bezüglich der (Neben-)Folgen von Handlungen und Entscheidungen neu denken müssen. In vielen Fällen wissen wir zwar, dass wir etwas (noch) nicht wissen und können dann gezielt versuchen, diese Wissenslücken zu beseitigen. Aber zunehmend sind wir damit konfrontiert, dass wir gar nicht wissen, dass wir etwas nicht wissen. Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) war in den 1930er-Jahren als eine völlig harmlose und für viele technische Zwecke vielfältig nutzbare chemische Substanz bekannt. Dass aber FCKW die Ozonschicht beeinflusst und zerstören kann, lag völlig außerhalb des Wissens- und Erwartungshorizontes.

Vom Möglichen und Notwendigen

Seit der SARS-Pandemie war klar, dass von Corona-Viren eine neue Pandemie verursacht werden kann. Verursacht werden kann, heißt in Bezug auf die Wirkung dieser Viren: Eine von Corona-Stämmen verursachte Pandemie ist nicht unmöglich, sie ist aber zugleich auch nicht notwendig. Genau dies, dass etwas nicht unmöglich und nicht notwendig ist, bezeichnet man als Kontingenz. Und unter der Bedingung der Kontingenz von Ereignissen und Verläufen als politischer Akteur Entscheidungen zu treffen, heißt: Auch wenn es nicht mit Notwendigkeit zum Ausbruch einer Pandemie kommen wird, sondern nur möglicherweise, treffe ich als staatlicher Akteure Vorsorge, um die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten zu können. Faktisch haben sich staatliche Akteure aber für die andere Alternative entschieden: Eben weil der Ausbruch einer Pandemie bloß möglich, nicht aber notwendig ist, wird auf Vorsorgemaßnahmen und damit Sicherheitsgewährleistung verzichtet.

Zusammengefasst heißt das, dass die Komplexität der Entscheidungs- und Handlungssituation staatlicher Akteure unter den Bedingungen der Weltrisikogesellschaft nicht unterschätzt werden darf. Und dass insbesondere Freiheit nicht gegen Sicherheit beziehungsweise umgekehrt Sicherheit gegen Freiheit ausgespielt werden darf. Dies wäre schlichtweg verantwortungslos und in seinen Folgen autoritär. Aufgabe aller politischen Akteure, der bürgerschaftlichen wie der staatlichen, sollte sein, alle politischen Handlungen daraufhin zu beurteilen, ob das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ausgewogen bleibt oder das eine Grundrecht mit fatalen Folgen über das andere zu dominieren beginnt. Genau dann sollte der Protest der Bürgerschaft lautstark vernehmbar werden, gerichtet entweder gegen staatliche Akteure, denen Sicherheit über Freiheit geht, oder gegen bürgerschaftliche Akteure, wenn sie ihre vermeintliche individuelle Freiheit gegen Sicherheitsgewährleistung und damit gegen alle anderen Bürger und Bürgerinnen durchzusetzen versuchen.
 

Zum Weiterlesen:

Andreas Arndt: Freiheit, PapyRossa Verlag, Köln 2019, 127 Seiten, 9,90 Euro.
 

Der Philosoph Michael Weingarten, Jahrgang 1954, unterrichtet an der Universität Marburg. Er ist Mitbegründer des Stuttgarter Hannah-Arendt-Instituts für politische Gegenwartsfragen.


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