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Fremdkörper im Rechtsstaat

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Die Personaldebatte um Hans-Georg Maaßen lenkt von den strukturellen Problemen eines unkontrollierbaren Inlandsgeheimdienstes ab. Statt nur den Mann an der Spitze auszutauschen, müssten diese Missstände grundlegend angegangen werden, meint unser Autor.

Sein Sündenregister ist ellenlang – und zuletzt sollte Hans-Georg Maaßen dafür auch noch belohnt und befördert werden: Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) verletzte mehrfach seine Dienstpflichten, verfolgte seine eigene Agenda mit Berührungspunkten zu rechtsaußen, er informierte Politiker der AfD in vertraulichen Gesprächen über unveröffentlichte Erkenntnisse des "Verfassungsschutzes" (VS), soll sie gar beraten haben, wie die Partei mit nachgewiesenen Verflechtungen ins rechtsradikale Spektrum eine Beobachtung durch den VS vermeiden kann; er bezweifelte, relativierte, ja verharmloste fremdenfeindliche Ausschreitungen, rassistische Hetze und Angriffe auf Migranten in Chemnitz; belog das Parlament über den Einsatz eines V-Manns im Umfeld des Attentäters Anis Amri, verdächtigte den Whistleblower Edward Snowden, ein russischer Spion zu sein, und löste mit einer Strafanzeige gegen zwei Journalisten des Internetportals netzpolitik.org Ermittlungen aus, die die Pressefreiheit in Gefahr brachten. Und ein solcher Mann sollte an oberster Stelle Demokratie und Verfassung schützen? Wer schützt uns vor solchen "Verfassungsschützern"?

Hans-Georg Maaßen, der sich zwar als "Dienstleister für Demokratie" bezeichnet, reiht sich vortrefflich in die lange und erschreckende Skandalgeschichte des BfV ein. Dieser Mann muss nun zwar wegen seiner skandalösen Verfehlungen als BfV-Chef seinen Schlapphut nehmen, sollte aber zunächst mit einem faulen "Kuhhandelskompromiss" der Großen Koalition auch noch dafür belohnt, zwei Besoldungsgruppen hochgestuft (was einen satten Zuschlag von rund 30 000 Euro pro Jahr bedeutet hätte) und zum Staatssekretär im Bundesinnen- und Heimatministerium (BMI) von Horst Seehofer (CSU) befördert werden. Seehofer hatte ihm trotz aller Verfehlungen das Vertrauen ausgesprochen, das er als BfV-Präsident bei den meisten Bundestagsparteien, mit Ausnahme von CSU und AfD, nicht mehr genießt. Dafür sollte sogar SPD-Staatssekretär Gunther Adler im BMI weichen, der sich dort mit den Themen Wohnen und Naturschutz beschäftigt und als anerkannter Experte in der Baubranche gilt. Ein solches Schmierentheater, wie es ursprünglich ausgehandelt worden war, trägt zur Erosion der Demokratie und zur grassierenden Politikverdrossenheit in weiten Teilen der Bevölkerung bei – und befördert damit antidemokratische Tendenzen.

Beim Koalitionspartner SPD brodelte es daraufhin gewaltig. Die Rede war gar von einem "Staatsstreich" (Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete), wenn "ein Verbreiter rechter Verschwörungstheorien" (Ralf Stegner, SPD-Vize) für seine Fehlleistungen auch noch zum Staatssekretär befördert werde. Deshalb suchte die Bundesregierung nach einer anderen, weniger bizarren Lösung und ruderte zurück: Maaßen soll nun als Sonderbeauftragter (im Rang eines Abteilungsleiters) für europäische und internationale Fragen ins BMI wechseln, bei gleichen Bezügen wie bisher für einen neu zu schaffenden Posten (Besoldungsgruppe 9).

Ein Dienstleister für Demokratie oder ein "furchtbarer Jurist"?

Statt also Maaßen als unhaltbaren politischen Spitzenbeamten sofort in Ruhestand zu versetzen (und am besten seinen BMI-Vorgesetzten Seehofer gleich mit), hätte dieser als Staatssekretär für Sicherheitsfragen, Bundespolizei und Cybersicherheit, wie ursprünglich vorgesehen, noch weit mehr politischen Einfluss und im Zweifel noch weit Schlimmeres anrichten können als bislang schon. Doch auch als "Sonderbeauftragter" für europäische und internationale Fragen ist das nicht auszuschließen. Denn hier geht es nicht zuletzt um hochsensible Fragen zu Flucht, Umgang mit Geflüchteten und EU-Abschottung und um das Aushandeln von Abkommen zur Abschiebung von Asylbewerbern sowie von problematischen Deals mit afrikanischen Staaten. Es geht bei diesem Ressortzuschnitt also, um mit Maaßens Chef Horst Seehofer zu sprechen, um die Migrationsfrage als "Mutter aller politischen Probleme".

Anlass zur Sorge bietet in diesem Zusammenhang auch Maaßens Wirken vor seiner Zeit als BfV-Chef. Bereits als Leiter der "Terrorismusbekämpfung" in der Abteilung Öffentliche Sicherheit und als Referatsleiter für Ausländerrecht im BMI hatte er sich den Ruf eines sicherheits- und migrationspolitischen Hardliners erworben. Im Herbst 2002 war Maaßen mitverantwortlich dafür, dass der im US-Gefangenenlager und Foltercamp Guantánamo unrechtmäßig eingesperrte Bremer Murat Kurnaz nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. Maaßen argumentierte in einem Gutachten, Kurnaz habe sein unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt, da er mehr als sechs Monate außer Landes gewesen sei und sich nicht bei den zuständigen Behörden gemeldet habe. Maaßen wusste genau, dass Kurnaz sich gar nicht melden konnte – wie auch, aus Guantánamo? Diese groteske Rechtsauffassung trug dazu bei, dass Kurnaz' Qualen in Guantánamo um Jahre verlängert wurden. Damit erwarb sich Maaßen schon frühzeitig den Ruf eines "furchtbaren Juristen", wie es der grüne Bürgerrechtler Roland Appel formuliert.

Maaßen-Personalie lenkt von strukturellen Problemen ab

Dieser "angebräunte" ("Frankfurter Rundschau") Beamte gelangte 2012 an die Spitze des BfV, nachdem sein Vorgänger Heinz Fromm wegen geschredderter Akten im NSU-Komplex in den vorzeitigen Ruhestand geflüchtet war. Die jetzt wieder heiß diskutierte und umstrittene Personalie Maaßen und sein skandalöses Wirken lenken indessen davon ab, dass es letztlich um strukturelle und tiefliegendere Probleme geht, die durch einen bloßen Wechsel an der Spitze des BfV keinesfalls gelöst werden können. Die politischen Konsequenzen müssten also wesentlich weiter gehen – nämlich an die Substanz des Inlandsgeheimdienstes, der unter dem Tarnnamen "Verfassungsschutz" (VS) firmiert.

Christoph Butterwegge

Foto: AK VDS, Link

Rolf Gössner, Jahrgang 1948, ist Rechtsanwalt und im Vorstand der Internationalen Liga für Menschenrechte. Als Publizist ist er Mitherausgeber des jährlich erscheinenden "Grundrechte-Reports. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland". 38 Jahre lang wurde Gössner rechtswidrig vom Staat bespitzelt, ohne "tatsächliche Anhaltspunkte" für eine verfassungsfeindliche Gesinnung, wie das Oberverwaltungsgericht NRW 2018 feststellte (Kontext berichtete). (min)

Statt aber ernsthafte Konsequenzen aus den zahlreichen Skandalen und Desastern zu ziehen, werden die VS-Behörden in Bund und Ländern im Zuge eines ausufernden Antiterrorkampfs völlig geschichtsvergessen immer weiter personell, finanziell und technologisch aufgerüstet – anstatt sie endlich wirksam zu zähmen und die Bevölkerung vor ihren Machenschaften zu schützen. Es war gerade BfV-Präsident Maaßen, der für einen rasanten finanziellen und personellen Ausbau des Bundesamtes sorgte. Für 2019 forderte er sogar fast eine Verdoppelung des Haushalts und bis 2021 doppelt so viele Mitarbeiter ("Süddeutsche Zeitung" vom 17.9.2018). Auch gesetzliche VS-Aufgaben und -Befugnisse im "Kampf gegen den Terror" sind in seiner Ära gehörig ausgeweitet worden.

Dies alles geschah und geschieht noch immer, obwohl der VS in seiner Ausprägung als Geheimdienst ein Problemfall der Demokratie ist. Letztlich sind die Behörden weder demokratisch kontrollierbar noch reformierbar. Aus diesen Gründen wird man um eine grundlegende Veränderung des VS nicht herumkommen – das heißt: Man muss an seine Geheimsubstanz, an seine geheimen Methoden und Strukturen. Kernproblem ist, dass der VS ein dubioses V-Leute-System unterhält, das sich als erhebliches Gefahrenpotenzial herausgestellt hat: V-Leute etwa in Neonazi-Szenen sind keine Agenten des demokratischen Rechtsstaates, sondern staatlich alimentierte Nazi-Aktivisten. Darunter gnadenlose Rassisten und Gewalttäter, über die sich der VS heillos in kriminelle und mörderische Machenschaften und Nazi-Szenen verstrickt. Inzwischen darf sich der VS sogar ganz legal krimineller V-Leute bedienen und diese gegen Ermittlungen der Polizei abschirmen – letztlich ein rechtsstaatswidriger Freibrief für kriminelles Handeln in staatlicher Mission. So unglaublich es klingen mag: Bisherige Skandale führen nicht etwa zu einer wirksam verschärften Kontrolle der Geheimdienste. Stattdessen werden vormals illegale Praktiken legalisiert – und damit auch die obszönen Verflechtungen des sogenannten Verfassungsschutzes in rassistische, kriminelle und gewalttätige Nazi-Szenen.

Intransparenz führt zu Machtmissbrauch

Zusammenfassend muss man feststellen: Der VS hat nicht nur im NSU-Komplex, sondern insgesamt rechtsextreme Szenen nicht etwa geschwächt, sondern über seine bezahlten Nazi-Spitzel mitfinanziert, rassistisch geprägt sowie gegen polizeiliche Ermittlungen geschützt. Auf diese Weise ist der VS selbst zum Bestandteil des Neonazi-Problems geworden. Und trotz der hohen Zahl an V-Leuten im Nazi-Spektrum hat der VS als "Frühwarnsystem", das er eigentlich sein soll und sein will, in der Summe ideologie- und systembedingt versagt.

Gerade in seiner Ausprägung als Geheimdienst ist der VS ein Fremdkörper in der Demokratie, eben weil er selbst demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrolle widerspricht. So erfolgt die parlamentarische Kontrolle geheimdienstlicher Arbeit ihrerseits geheim, also wenig demokratisch, da die Öffentlichkeit nicht über die Erkenntnisse der Untersuchungen informiert werden kann. Und Gerichtsprozesse, in denen etwa V-Leute eine Rolle spielen, werden tendenziell zu Geheimverfahren, in denen Akten geschreddert, manipuliert, geschwärzt sowie Zeugen gesperrt werden. An diesem Verdunkelungssystem scheitert jede wirksame Kontrolle. Deshalb neigen Geheimdienste auch in Demokratien zu Verselbstständigung und Machtmissbrauch. Wer also solche Geheimdienste weiter aufrüstet statt sie rechtsstaatlich wirksam zu bändigen, schädigt Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Letztlich wird sich nur dann grundlegend etwas ändern können, wenn solchen skandalträchtigen und intransparenten Institutionen die geheimen Mittel entzogen werden und damit die Lizenz zur Gesinnungsschnüffelei, zum Führen und Decken von V-Leuten und zum Infiltrieren von politischen Szenen und Gruppen. Dieser Forderung namhafter Bürgerrechtsorganisationen stehen nicht etwa das Grundgesetz und auch keine Landesverfassung entgegen, denn hiernach muss der VS keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet sein. Seiner sozialverträglichen Auflösung als Inlandsgeheimdienst stünde verfassungsrechtlich also nichts im Wege. Im Fall von konkreten Gefahren, Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen sind ohnehin Polizei und Justiz zuständig. Die politische Forderung lautet folglich: Schickt nicht nur BfV-Präsident Maaßen, sondern auch den gesamten Inlandsgeheimdienst nach 68 Jahren endlich in den unverdienten Ruhestand!


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6 Kommentare verfügbar

  • Elmar Fässler
    am 31.12.2018
    Antworten
    Vollkommen richtig, Maassen hat ein verheerendes Demokratieverständnis - damit ist er selbstverständlich ein Abbild der gesamten Behörde!
    In den diversen Untersuchungsausschüssen hat er mit nicht zu überbietender Arroganz und Dreistigkeit agiert.
    Im Fall Amri muss man ihm zu Gute halten dass er…
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