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Die Freud ist kurz, der Schmerz ist lang

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Seit ihrem Versagen beim Kampf gegen den fremdenfeindlichen NSU-Terror stehen die Verfassungsschützer unter massiver Kritik. Skandalbehörden waren sie freilich schon immer. Jetzt hat der verbeamteten Ausspähtruppe auch noch das Bundesverfassungsgericht eine Niederlage beschert. Eine Einschätzung von Udo Kauß.

Die Freud ist kurz, der Schmerz ist lang. Das fällt mir ein, wenn ich die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts zum Ramelow-Urteil und dessen Begründung nachlese. Das oberste Gericht hatte am 17. September die Überwachung des Oppositionsführers im Thüringer Landtag in einer Leitentscheidung für unzulässig erklärt. Natürlich ist es ein Grund zu größter Freude, dass die Karlsruher Richter das gegenteilige Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom Juli 2013 jetzt aufgehoben haben. Jahrzehntelang war Bodo Ramelow, Gewerkschafter und bekennender Christ, beobachtet worden, obwohl ihn der Verfassungsschutz selbst als erklärten Verfassungsfreund eingeschätzt hat.

Acht lange Jahre des Prozessierens sind damit zu Ende. Acht Jahre, sich mit den unsäglichen Bedrohungsszenarien aus den Zeiten des Kalten Krieges auseinandersetzen zu müssen. Das belastet. Und ich kann richtig den Stein plumpsen hören, der Bodo Ramelow vom Herzen gefallen ist, nun nicht mehr vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden zu dürfen. Er muss also nicht mehr damit rechnen, dass alle Berichte über ihn in Presse und Öffentlichkeit, alle seine Kontakte zu Personen oder Gruppierungen notiert würden, die der Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst der Bundesregierung, aus welchem Grund auch immer als "extremistisch" einschätzt.

Aber mir wird angst und bange, wenn ich in der Presseerklärung des Gerichts lese, dass ein Abgeordneter dann überwacht werden darf, "wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft". Da wird er wieder zum Leben erweckt, der Radikalenerlass des Jahres 1972, nun mit der ausdrücklichen Weihe des Bundesverfassungsgerichts versehen. Denn wohlgemerkt, das Gericht zieht die Grenze der Beobachtung nicht bei als solchen erkannten "Trägern verfassungsfeindlicher Bestrebungen", sondern lässt bloße "Anhaltspunkte" hierfür ausreichen. Und ein "Anhaltspunkt" kann vieles, kann alles sein. Das liegt in den Bedrohungsfantasien der Geheimdienstler, die als eine Art Propagandabehörde der Regierung bestimmen, welche Meinungen "extremistisch" sind und daher aus dem zulässigen politischen Meinungsspektrum ausgesondert werden.

Schnüffler und Spitzel kosten viel Geld

Wegen entsprechender "Anhaltspunkte" wurde auch Rolf Gössner über 38 Jahre beobachtet, eine Akte von 2000 Seiten über ihn angelegt, alles rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Köln 2011 festgestellt hat. Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler ist Vizepräsident der Berliner Internationalen Liga für Menschenrechte und Richter am Bremischen Verfassungsgerichtshof. Er war elf Jahre lang parlamentarischer Berater der Landtagsfraktion der Grünen in Niedersachsen und davor der Bundes-Grünen.

Auf diese Weise wurde auch der linke Freiburger Gemeinderat und Strafverteidiger Michael Moos vom baden-württembergischen Verfassungsschutz über gar 40 Jahre bis 2013 beobachtet; und man hat fleißig Verteidigerbesuche notiert, zu Recht, wie der hiesige Geheimdienst dem Verwaltungsgericht Stuttgart immer noch weiszumachen sucht. Weder dem Gericht noch dem Landesdatenschutzbeauftragten und seinem aufsichtsführenden Stuttgarter Innenministerium hat der Geheimdienst bisher Einblick in die vollständige Akte über Moos gewährt. Übrigens: Moos hatte vor vielen Jahren – wie vormals Ministerpräsident Winfried Kretschmann – dem Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) angehört.

Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern kostet den Steuerzahler pro Jahr fast eine halbe Milliarde Euro. Ich wage die Behauptung, dass der größte Teil dieses Geldes für die Beobachtung und die Verwaltung von "Anhaltspunkten" aufgewandt wird – inklusive des geheim gehaltenen Umfangs der Bezahlung der vielen Spitzel. Dabei sind die Ausgaben für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) noch gar nicht mitgerechnet.

In der NSU-Affäre haben bei den Verfassungsschützern Heimlichkeit und Unverständnis für gesellschaftliche Entwicklungen kumuliert. Und die baden-württembergische Connection des NSU ist bisher übrigens keineswegs geklärt. Da ist Feuer im Dach.

"Gefährdungslagebild" zum Bauprojekt Stuttgart 21

Dass die Geheimdienste, im Ländle und auch unter der neuen grün-roten Regierung, weiter fleißig "Anhaltspunkte" sammeln, belegt die Fortexistenz des sogenannten Rahmenbefehls, in dessen Befolgung der baden-württembergische Verfassungsschutz Daten sammeln soll, damit das Landeskriminalamt ein alle drei Wochen aktualisiertes "Gefährdungslagebild zum Bauprojekt Stuttgart 21, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlung und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potenzieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte" erstellen kann. Alles legale Verhaltensweisen, die dort aufgezählt werden und die die Datenspeicher des Verfassungsschutzes und des polizeilichen Staatsschutzes füllen.

Das erklärt, warum meine Freude kurz und mein Schmerz lang ist: weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur mit dem größten Unsinn Schluss gemacht hat, dass ein Parlamentsabgeordneter, dem auch vom Geheimdienst keinerlei extremistische Neigungen bescheinigt werden, nicht beobachtet werden darf. Eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit. Und weil das Bundesverfassungsgericht es nicht gewagt hat, dem Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung als einem Kampfbegriff vergangener Zeiten das Korsett der Meinungspolizei auszuziehen und auf den Schutz vor gewaltsamer Beseitigung zu reduzieren. Denn dafür haben wir die Polizei, und dafür brauchen wir keinen Geheimdienst mit dem euphemistischen Namen Verfassungsschutz, und Vorsicht, brauchen wir auch keine Polizei, die wie ein Geheimdienst arbeitet.

Aus diesem Grund haben drei Bürgerrechtsorganisationen im vergangenen Monat ein Memorandum für die Abschaffung des Verfassungsschutzes vorgestellt. Danach ist die Kontrolle geheim arbeitender Verfassungsschutzbehörden, die rechtsstaatlichen und demokratischen Ansprüchen genügt, nicht möglich. Auch Kontrollverbesserungen sind untauglich: Ein transparenter, voll kontrollierbarer Geheimdienst bleibt ein Widerspruch in sich. Der Verfassungsschutz ist nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich für ein demokratisches Gemeinwesen. Das Vergessen seiner seit Begründung schier unendlichen Skandalreihe ist geradezu zur Existenzbedingung des Verfassungsschutzes geworden.

Grüne sollen auf Ströbele-Linie zurückkehren

Die Sozialdemokratie hatte in den 60er-Jahren ihren Frieden mit den Geheimdiensten gemacht, als sie selber nicht mehr Beobachtungsobjekt war. Die Grünen haben die gleiche Entwicklung noch gar nicht lange und nicht vollständig hinter sich. Und bei der Linken mit der dort zu findenden Staatsgläubigkeit bleibt abzuwarten, ob deren Distanz zu Geheimdiensten in dem Augenblick dahinschmelzen wird, in dem sie den Ritterschlag parlamentarischer Bündnis- und Regierungsfähigkeit erhalten und nicht mehr selbst beobachtet werden.

Nicht nur die baden-württembergischen Grünen sollten wieder an ihre frühere Position anknüpfen und für eine vollständige Auflösung des administrativen Verfassungsschutzes eintreten. Die von der Stuttgarter Landtagsfraktion inzwischen nur noch geforderte stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ist verständlich, weil es hier in Stuttgart nicht einmal ein parlamentarisches Kontrollgremium gibt. Ein solches Kontrollgremium ist aber der untaugliche Versuch, dem Problem eines geheim arbeitenden Verfassungsschutzes beizukommen, wie das Beispiel der seit Jahrzehnten bestehenden Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) auf Bundesebene zeigt. Der Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele, Mitglied der PKK, hat im Namen der Bundestagsfraktion der Grünen die Forderung der Bürgerrechtsgruppen nach Auflösung des bestehenden Verfassungsschutzes unterstützt. Es bleibt zu hoffen, dass die nach Ansicht des Bundesgrünen notwendigerweise verbleibenden Restaufgaben nicht einen nur neu gewandeten Verfassungsschutz im Auge haben.

Udo Kauß ist Vorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Der Jurist und promovierte Philosoph arbeitet als Rechtsanwalt in Freiburg. Er hat erfolgreich Rolf Gössner und Michael Moos vertreten, die der Verfassungsschutz wie im Falle Ramelow jahrzehntelang beobachtet hat.

Memorandum. "Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!" Memorandum der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen. Unterstützt wird das 80 Seiten starke Papier vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Chaos Computer Club, von digitalcourage e. V., dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) sowie vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. <link http: ilmr.de wp-content uploads memorandum.pdf _blank>Download hier.


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7 Kommentare verfügbar

  • Hazmat
    am 21.10.2013
    Antworten
    Omerta

    Es ist bedrückend, daß die hier in den Kommentaren angesprochenen Schwierigkeiten beim Veröffentlichen kritischer Texte zum NSU-Komplex kaum mediales Echo finden - die ZEIT tut es (sinngemäß) mit "angeblicher Verschwörung der Medien" ab, ansonsten nehmen darauf nur ein halb Dutzend…
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