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Datenkrake vom Bodensee

Datenkrake vom Bodensee
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Ob zu Fuß, mit Auto, Bus, Bahn oder Flieger – viele Wege, die ein Mensch zurücklegt, werden lückenlos erfasst. Mittlerweile sogar in Deutschlands Top-Touristik-Region Bodensee.

Ahnten Sie es schon? Von Ihnen gibt es ein Bewegungsprofil! Auf Meter und Sekunde genau. Computer wissen, wo Sie gerade sind. Ob Sie zuhause weilen, arbeiten, im Stau auf der Autobahn stehen. Ihre Ortung lässt Rückschlüsse darauf zu, was Sie gerade tun – Kunden besuchen, Arzttermine wahrnehmen, auf dem Nachhauseweg einen hinter die Binde kippen oder sich gar im Rotlichtbezirk herumtreiben. Big Brother beobachtet uns überall, er folgt uns auf Schritt und Tritt.

Ausgerechnet die Datenkrake Google zeigt in einer aktuellen Werbekampagne, wie es ohne geht: "Es sind Ihre Daten. Sie entscheiden", fordert der amerikanische Datenkonzern seine Nutzer derzeit in Online-Anzeigen auf, "geeignete Datenschutzeinstellungen" in ihren Konten auszuwählen.

Dazu gehört auch die Ortungsfunktion von Mobilgeräten, denn Google "erinnert" sich eben nicht nur an alle Webseiten, die über seine Suchmaschine aufgerufen wurden. Sondern speichert auch alle Orte, die wir mit unseren in Google angemeldeten Geräten besucht haben. Mithilfe eines Standortverlaufs erstellt der Konzern "private" Bewegungskarten. "So erhältst du nützliche Informationen wie automatische Verkehrsvorhersagen für den Weg zur Arbeit oder bessere Suchergebnisse", beschreibt das Unternehmen Sinn und Zweck der Übung. Dass Google damit auch Werbung ortsbezogen personalisiert, und etwa ungefragt bunte Werbebildchen vom nächstgelegenen Pizza-Bäcker oder Kebab-Laden in seinen Kartendienst Maps einbaut, verschweigt das Unternehmen.

"Du kannst einzelne Standorte, ganze Tage oder den gesamten Standortverlauf ändern oder löschen sowie den Standortverlauf jederzeit aktivieren oder deaktivieren", verspricht die Datenkrake. Allerdings bedarf es schon näherer App-Kenntnisse, um den entsprechenden Menüpunkt zu finden, wo sich Ortung und Speicherung unterbinden lassen. <link https: support.google.com maps answer external-link-new-window>Für Unbedarfte gibt's hier eine Anleitung.

Telematik ist in Italien längst gang und gäbe

Doch nicht nur der Internet-Riese aus dem kalifornischen Mountain View interessiert sich dafür, wo wir gerade sind. Viele Unternehmen hierzulande sind ebenso neugierig, wenn nicht noch mehr. Bislang erstreckte sich die Standortbestimmung im Alltag meist auf Fahrzeuge oder Waren. So ist in der Logistikbranche die Echtzeitortung von Lastkraftwagen längst keine Zukunftsmusik mehr, sondern Voraussetzung für wettbewerbsfähige Transporte.

Doch inzwischen stehen nicht nur Brummis im GPS-Fadenkreuz. Immer mehr Auto-Versicherer setzen auf sogenannte Telematik-Tarife. Diese richten sich vor allem an Fahranfänger, die für defensives Fahren mit niedrigeren Prämien belohnt werden. Eine Blackbox im Fahrzeug oder eine App ermittelt hierfür per GPS den Standort, misst ständig die Geschwindigkeit und vergleicht sie mit dem jeweils erlaubten Limit. Box und App registrieren, wie scharf gebremst, wie schneidig angefahren wird. Dieses "Tracking" wird permanent per Funk an eine Datensammelstelle übermittelt.

Im Ausland, etwa in Großbritannien und Italien, sind Telematik-Tarife bereits fester Bestandteil von Kfz-Versicherungen. Hierzulande zögern Autofahrer offenbar, ihr Fahrverhalten permanent kontrollieren zu lassen. Auch wenn sie damit Geld sparen könnten, die Tarife werden bislang kaum nachgefragt. Mit Einführung des autonomen Fahrens wird das Tracking jedoch an Bedeutung gewinnen. Schließlich sollen die Autos der Zukunft miteinander kommunizieren, und dazu müssen ihre Fahrwege zeit- und ortsgenau erfasst und verarbeitet werden.

Geht es nach der Berliner Software-Unternehmen PLT, sollen künftig auch Außendienstmitarbeiter lückenlos ortbar sein. Die Firma bietet einen Personal-Tracker an, der eine "minutengenaue" und "unterbrechungsfreie Spurenverfolgung" ermöglicht. Das Gerät ist nur wenige Zentimeter groß, enthält GPS-Empfänger, Mobilfunkmodem, Akku und einen internen Datenspeicher, damit die Tourdaten auch dann abrufbar sind, wenn das Mobilfunknetz ausfällt.

Wie schnell läuft der Postbote?

Besonders komfortabel ist die Echtzeit-Ortung zusammen mit der Begleitsoftware "TrackPilot". Mit dem integrierten Kartenmaterial lässt sich die absolvierte Strecke exakt anzeigen. Laut PLT liefert das Programm neben detaillierten Fahrtenbüchern und Arbeitszeitberichten weitere Auswertungen und Statistiken, um die Steuerung von Personal und Fuhrpark zu optimieren.

Über "metergenaues Tracking" lässt sich beispielsweise erkennen, in welchem Tempo sich etwa Zeitungsausträger oder Zusteller bewegen, wie lange sie an einer Haustür oder in einem Büro verweilen oder wann sie eine Pause machen. Mit aus diesem Grund heimste PLT den Big Brother Award 2017 ein, der vergangene Woche in Bielefeld verliehen wurde. "Dies führt zu einer lückenlosen Totalkontrolle der Beschäftigten, die dieses Gerät bei sich tragen müssen", so Laudator Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences. PLT habe den Negativpreis besonders verdient, weil die Firma in ihrer Werbung gesetzliche Vorschriften verfälsche, um den Einsatz von Personal-Trackern nicht nur als gesetzeskonform, sondern quasi als gesetzlich erforderlich darzustellen, so der Laudator.

Bis auf wenige Ausnahmen, etwa bei Geldtransport-Fahrern und Feuerwehrleuten, verbietet der Datenschutz das Tracking von Mitarbeitern. Dennoch scheint diese neue Art von Überwachungstechnik auf dem Vormarsch. Die Preisverleihung soll diesen Trend stoppen, hofft die Jury des Big Brother Award.

Auch am Bodensee, dem Schwäbischen Meer, soll eine Datenkrake ihr Unwesen treiben. In Form der Anfang April in vier deutschen Anrainergemeinden eingeführten Echt Bodensee Card. Die chipbestückte Gästekarte erlaubt Touristen vergünstigten Eintrittspreise zu Sehenswürdigkeiten und freie Fahrt in Bussen und Bahnen des regionalen bodo-Verkehrsverbundes. Den Anbietern ermöglicht die Karte, Daten der Touristen zu sammeln und später auszuwerten. Denn möglich ist mit der Karte die "Bildung von Wegeketten für Auswertung und Abrechnung usw.", so steht es in den technischen Daten. Kritiker vor Ort warnen: "Mit der Chipkarte werden Bewegungsprofile der Gäste erstellt."

Der Verkehrsverbund am See plant das sogenannte Check-in-/Check-out-System, kurz CICO, samt digitalen Fahrschein einzuführen. Dazu werden derzeit an allen Haltestelle im Tarifgebiet elektronische Stelen installiert. An ihnen meldet ein Fahrgast die Bus- oder Bahnfahrt über die Chipkarte an. Zum Einsatz kommt dabei die berührungslose Nahfunktechnik RFID. An der Zielhaltestelle "checkt" er auf gleiche Weise wieder aus. Das CICO-System berechnet den Fahrpreis, der anschließend bargeldlos abgebucht wird. Bis Herbst sollen Stelen und Rechner betriebsbereit sein.

Den Vorwurf, Bodensee-Touristen mit der Echt Bodensee Card auszuspionieren, weist Bernd Hasenfratz zurück. "Wir erheben keine personenbezogenen Daten, sondern nur anonymisierte Fahrgastströme", betont der bodo-Projektleiter. Wer von den Urlaubern wann wohin gefahren ist, sei schon aus technischen Gründen nicht nachvollziehbar. Denn auf den Gästekarten wird nur ein sogenannter Namensstring gespeichert, der aus erstem und letztem Buchstaben von Vor- und Nachnamen sowie "X"en dazwischen besteht. Eine personalisierte Datenerhebung mache ohnehin keinen Sinn: "Touristen mit Gästekarte dürfen Busse und Bahnen ja kostenlos benützen." Die Daten der Fahrgastströme nutze der Verbund dazu, die Leistungen der einzelnen Verkehrsunternehmen genauer abzurechnen. Zudem könne man so das Angebot an Bussen und Bahnen besser auf die Nachfrage der Feriengäste anpassen.

Auch bei der Stuttgarter "Polygo"-Card war die Logbuch-Funktion aktiv

Dass Vorbehalte gegen elektronische Fahrscheine nicht abwegig sind, bewies der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg mit der 2013 eingeführten elektronischen Monatskarte VBB Fahrcard. Im Dezember 2015 wurde öffentlich, dass die Lesegeräte in den VBB-Bussen bei jedem Einsteigen Datum, Uhrzeit, Buslinie und Haltestelle auf die Chipkarte schrieben. Die letzten zehn Fahrten wurden so protokolliert. Die Fahrgäste waren ahnungslos, dass sie eine Datenkrake mit sich führten, mit der sich potenziell Bewegungsprofile erstellen lassen. Obwohl ertappt, bestritten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) monatelang die Logbuch-Funktion, was ihnen den Big Brother Award 2016 bescherte.

Inzwischen ist die Schreibfunktion auf den VBB-Monatskarten deaktiviert. Ein Einzelfall blieb der Datenschutzverstoß jedoch nicht. Auch auf der Ende 2015 vom Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) ausgegebenen Mobilitätskarte "Polygo" war die Logbuch-Funktion zunächst aktiv. "Die Freischaltung der Speicherfunktion des Chips für Kontrollgeräte ist auch hier grundsätzlich regelwidrig", erklärt der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink auf Nachfrage. Nachdem die Funktion öffentlich wurde, schaltete der VVS sie ab.

Anders beim Verkehrsverbund Heilbronn-Hohenlohe (HNV), auf dessen e-Fahrkarte weiter die letzten zehn Fahrten gespeichert werden. Dies geschehe zu Dokumentationszwecken, da die Karte auch für digitale Einzelfahrscheine gilt, heißt es. Im Internet weist der HNV explizit darauf hin, dass Inhaber neuerer Mobiltelefone die auf der Chipkarte gespeicherten CICO-Daten mit der App mytraQ selbst auslesen und so die Abrechnungen prüfen können.

Den vollständig gläsernen Passagier gibt es über den Wolken, seitdem europäische Fluggastdaten in die USA übermittelt werden. Es sind Angaben, die Flugreisende bei der Buchung einer Reise der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro anvertrauen, wie etwa das Reisedatum, Essenswünsche oder die Art der Bezahlung. Die Datensätze umfassen insgesamt 19 Merkmale, die von den Fluggesellschaften als PNR-Daten (Passenger Name Record) in Reservierungssystemen gespeichert werden. Vergleichbare Abkommen bestehen auch mit Kanada und Australien.

Datenschützer kritisieren an den PNR-Transfers die lange Speicherdauer der Daten, im Falle der USA für 15 Jahre, die Übermittlungsmethode, die unklare Zweckverwendung und mangelnde Möglichkeiten des Rechtsschutzes für europäische Bürger. Für viele hebeln die PNR-Abkommen das deutsche Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus. "Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen", heißt es auf der Homepage des Bundesdatenschutzbeauftragten: "Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß."


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1 Kommentar verfügbar

  • Ruby Tuesday
    am 10.05.2017
    Antworten
    Die Datenkrake am Bodensee hat eben viele Arme und noch mehr Saugnäpfe. Das Firmenkonvolut besteht nicht nur aus dem bodo-Verkehrsverbund. Dazu gehören die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH. Sie möchte die Daten für Marketing und persönliche Werbeansprache des Kunden und vermutlich nicht nur für die…
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