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Was für ein Prozess!?

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Seit drei Monaten läuft der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Nun ist das Münchener Gericht in den Sommerferien. Zeit für eine erste kritische Zwischenbilanz: Was ist das eigentlich für ein Prozess, über den alle Medien berichten?

Normalerweise ist es doch so: Ein Verbrechen wird zu Ende ermittelt, dann werden die Beschuldigten angeklagt, und dann prüft ein Gericht deren Schuld. Nicht mehr und nicht weniger. Hier, in diesem großen, historischen NSU-Prozess, ist es anders. Die Ermittlungen sind noch in vollem Gange, bei Bundesanwaltschaft, BKA, Landeskriminalämtern, parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Immer neue Erkenntnisse, aber auch neue Fragen – und dennoch wird gegen fünf Angeklagte zu Gericht gesessen: Beate Zschäpe (wegen Mittäterschaft), Ralf Wohlleben, André Eminger, Carsten Schultze und Holger Gerlach (alle wegen Beihilfe). Ermittlung und Wahrheitsfindung parallel – das ist ziemlich einmalig.

Es geht mindestens um zehn Morde, einen großen Kofferbombenanschlag, zwei kleine Sprengfallenanschläge, Dutzende Verletzte, 15 Raubüberfälle auf Banken und einen Supermarkt, verübt zwischen 1998 und 2011. Drei Personen sollen die Täter gewesen sein: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe. Sie sollen fast 14 Jahre lang aus der Illegalität heraus agiert haben, sich Nationalsozialistischer Untergrund genannt haben. Für ihre Täterschaft sprechen bisher nur Indizien, keine Beweise. Waren die drei tatsächlich die Täter? Die alleinigen Täter? Bei allen Taten? Die oberste Anklagebehörde der Bundesrepublik behauptet: ja.

Die Haupttäter sind tot – das ist bequem

Die zentrale und folgenreiche Maßgabe der Bundesanwaltschaft dabei ist: Die beiden Haupttäter waren Mundlos und Böhnhardt – und die sind tot. Wenn die Toten die Täter waren, muss man nicht weiter nach Tätern suchen. Also auch nicht nach möglichen Mitwissern in den Reihen des Verfassungsschutzes (VS). Genau das zeichnet sich aber seit über einem Jahr immer deutlicher ab: V-Leute und selbst VS-Beamte in bedenklicher Nähe zu den Taten. Das Interesse der Opferfamilien und ihrer Anwälte ist das glatte Gegenteil der Anklagekonstruktion der Bundesanwaltschaft. Sie wollen wissen, ob der Verfassungsschutz bei den NSU-Morden eine Rolle spielte. Sie formulieren es beispielsweise so:

Rechtsanwältin Edith Lunnebach, Nebenklage: "Die Behauptung, es sei das Trio allein gewesen, ist bisher nur eine These der Bundesanwaltschaft. Wir gehen von einem größeren Zusammenhang, einer gefährlicheren Gruppe, inklusive V-Leuten aus. Darüber muss hier verhandelt werden."

Keine Strafprozessordnung kann das verhindern. Am Prozesstag fünf, Anfang Juni, kann endlich in die Beweisaufnahme eingestiegen werden. Doch kurz bevor die Vernehmung des aussagebereiten Angeklagten Carsten Schultze beginnt, stellen die Anwälte der Familie Yozgat, deren Sohn Halit 2006 in Kassel das neunte Mordopfer wurde, einen grundlegenden Antrag. Zum Zeitpunkt des Mordes hielt sich der VS-Beamte Andreas Temme am Tatort, einem Internetcafé, auf.

Sitzen mögliche Zeugen im Gerichtssaal?

Rechtsanwalt Alexander Kienzle, Nebenklage: "Wir beantragen, das Gericht möge feststellen, ob sich Prozessbeobachter von BKA, Landeskriminalämtern, Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesämtern für Verfassungsschutz im Saal befinden. Gegebenenfalls sollten sie für die Dauer der Beweisaufnahme ausgeschlossen werden. Gründe: Bei den genannten Behörden gibt es Personen, die als Zeugen in Betracht kommen, und dann wäre eine Prozessbeeinflussung zu befürchten. Beispielsweise kommt beim LKA Berlin ein V-Mann, der Kontakt zum Trio hatte, als Zeuge in Frage."

Rechtsanwältin Anja Sturm, Verteidigung von Beate Zschäpe: "Wir schließen uns dem Antrag an."

Rechtsanwalt Olaf Klemke, Verteidigung von Ralf Wohlleben: "Wir schließen uns dem Antrag an."

Vorsitzender Richter Manfred Götzl: "Eine Frage an die Zuhörer: Sind unter Ihnen Vertreter von Bundeskriminalamt, Landeskriminalämtern oder Verfassungsschutzämtern?"

Gelächter. Niemand meldet sich.

Rechtsanwältin Lunnebach: "Kann man uns das Publikum zeigen? Vielleicht können wir ja jemanden outen."

Bundesanwalt Diemer: "Wir beantragen, über die Frage der Zulässigkeit eines Ausschlusses zu entscheiden. Dann wären wir das Problem los."

Richter Götzl: "Für heute haben sich die Anträge erledigt. Es hat sich niemand im Publikum gemeldet."

Rechtsanwältin Sturm: "Aber vielleicht haben die Behördenvertreter keine Genehmigung, sich hier zu erkennen zu geben."

Götzl unterbricht die Verhandlung und verkündet nach 35 Minuten seinen Beschluss.Der Antrag, Vertreter von Kriminalämtern und Nachrichtendiensten für die Dauer der Hauptverhandlung auszuschließen, wird abgelehnt.

Rechtsanwalt Thomas Bliwier, Nebenklage: "Hier wird Andreas Temme als Zeuge vernommen werden. Er war Verfassungsschutzbeamter. Halten Sie es wirklich für dienlich, wenn hier eine Prozessbeobachtung durch die Ämter stattfindet?"

Der Prozess ist eine Gratwanderung

Die Spuren des Verfassungsschutzes führen in beeindruckender Weise in die Reihen der Angeklagten selber. Beate Zschäpe sollte, das ist bestätigt, vom LfV Thüringen als V-Frau angeworben werden. Dann habe das Amt aber darauf verzichtet, heißt es offiziell. Dass sie danach als V-Frau beim LfV Sachsen geführt wurde, bewegt sich bisher auf der Mutmaßungsebene. (So erhielt Zschäpe am 4. November 2011, als die NSU-Gruppe mit dem Tod von Böhnhardt und Mundlos aufflog, Anrufe von einem Handy, das für das sächsische Innenministerium registriert war.) Auch Carsten Schultze, der Kontakt zum untergetauchten Trio aus Jena hielt, sollte als V-Mann in Thüringen angeworben werden. Was daraus wurde, ist nicht bekannt. Ralf Wohlleben, neben Zschäpe der zweite Angeklagte, der in U-Haft sitzt, wurde mindestens im Jahr 2002 vom BfV als V-Mann geführt. Seit wann und bis wann, ist unklar.

V-Frau war auch die damalige Freundin Wohllebens, Juliane Walter, die unter anderem Zugang zur Wohnung von Mundlos nach dessen Abtauchen hatte. Von Brisanz könnte die Rolle von Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders sein. Gesichert ist nicht nur, dass sie seit 1994 vom LfV Baden-Württemberg kontinuierlich beobachtet wird, weil sie, wie es heißt, in der rechtsextremen Szene Rechtsberatung und -vertretung macht. Mindestens einmal wurde Schneiders von dem Dienst auch auf eine Zusammenarbeit angesprochen. Sie soll abgelehnt haben. Selber äußert sie sich nicht. Staatlich geführte V-Leute unter den Angeklagten oder gar den Verteidigern? Der Grat, von dem der Prozess abstürzen könnte, ist äußerst schmal.

Carsten Schultze hat vor Gericht enthüllt, dass das Terrortrio 1999 in Nürnberg eine weitere Sprengfalle gelegt haben soll. Das ist neu. Die Bundesanwaltschaft behauptet ungerührt, ein "klares Bild der Entwicklung, Struktur und der Straftaten im NSU-Komplex zu haben". Die bundesdeutschen Geheimdienste kommen in diesem Bild nicht vor. Fragen an die Zeugen haben die insgesamt vier Ankläger in den roten Roben in der Regel nicht. Bundesanwalt Diemer fällt eher dadurch auf, dass er immer wieder nervös und niveauarm gegen Nebenklägeranwälte keult, wenn die Fragen stellen, die auf Ermittlungspannen oder V-Leute zielen: "Diese Fragen haben mit dem Gegenstand nichts zu tun. Hier geht es um diese fünf Angeklagten!"

Ein Zwickauer Kriminalbeamter führte am 8. November 2011 die erste Vernehmung mit Beate Zschäpe durch, nachdem die sich der Polizei gestellt hatte. Überraschenderweise war dabei eine Vertreterin des LKA in Stuttgart namens Hemme anwesend. Opferanwälte wollen wissen, wie das kam, was Frau Hemme wollte, wer das Wort führte und so weiter. Der Zeuge zieht sich immer öfter darauf zurück, dazu nichts sagen zu dürfen. Die Opferanwältin Gül Pinar beantragt, das Notizbuch des Kriminalbeamten zu beschlagnahmen, heute, bevor er als Zeuge das Gericht verlässt.

Rechtsanwältin Gül Pinar, Nebenklage: "Nicht, dass der Zeuge dann irgendwelche Handlungen vornimmt."

Bundesanwalt Diemer: "Das ist eine ungeheure Unterstellung! Das ist eine ungeheure Unterstellung, dass der Zeuge irgendwelche Handlungen vornimmt."

Rechtsanwältin Pinar: "In einem Verfahrenskomplex, wo so viele Akten verschwunden sind, muss man schon ein bisschen vorsichtig sein. Wenn sich jemand empören kann, dann die Nebenkläger."

Der Antrag auf Sicherstellung des Notizbuchs wird abgewiesen.

Spannungsfeld zwischen Anklage und Nebenklage

Das Spannungsfeld des Prozesses erstreckt sich weniger, wie üblich, zwischen Anklage und Angeklagten, sondern vielmehr zwischen Anklage und Nebenklage. Das bleibt auch beim vorsitzenden Richter nicht ohne Wirkung. Es sieht immer wieder mal danach aus, dass ihm bald die Kontrolle entgleitet. 

Tag 22, Mitte Juli: Es geht um Morde in München und Nürnberg. Der frühere Mordermittler Josef Wilfling wird von mehreren Nebenklägeranwälten kritisch nach seinen erfolglosen Ermittlungen befragt. Die Bundesanwaltschaft geht dazwischen.

Bundesanwalt Diemer: "Die Täter waren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, angeklagt ist Beate Zschäpe! Nebenkläger sind gehalten, Fragen in dieser Richtung zu stellen!"

Rechtsanwalt Jens Rabe, Nebenklage: "Wir wollen wissen, wie die Auswahl der Opfer erfolgte. Jahrelang gingen die Ermittler doch fälschlicherweise von einem OK-Hintergrund [organisierte Kriminalität] aus."

Rechtsanwalt Adnan Erdal, Nebenklage: "Herr Wilfling, weshalb haben Sie nicht in politischer Richtung ermittelt?"

Richter Götzl: "Was soll die Frage?"

Rechtsanwalt Erdal (scharf): "Warum haben Sie nicht in Richtung Rechtsextremismus ermittelt?"

Richter Götzl: "Herr Rechtsanwalt, nehmen Sie sich im Ton zurück! Ich ermahne Sie, sonst werden Sie mit mir Probleme bekommen."

Rechtsanwalt Erdal: "Der Zeuge hantiert mit Halbwahrheiten."

Richter Götzl: "Sie bringen ein unsachliches Klima hier rein. Wir machen fünf Minuten Pause, und Sie regen sich ab!"

Es ist der vorsitzende Richter selber, der sich abregen muss. Zehn Minuten später geht es weiter.

Rechtsanwalt Stephan Lucas, Nebenklage: "In der Hauptverhandlung muss geklärt werden, wie die Opferauswahl erfolgte. Wir appellieren an die Bundesanwaltschaft, nicht jedes Mal von Neuem dieselbe Diskussion loszutreten. Es würde Ihnen gut zu Gesicht stehen, Fragen, die Ermittlungspannen aufzudecken helfen, nicht ständig zu beanstanden."

Bundesanwalt Diemer: "Was Ermittlungsbehörden heute über ihre damaligen Ermittlungsansätze denken, hat für das Verfahren keine Bedeutung. Wir werden die Fragen weiterhin beanstanden. Ich appelliere an den Senat, im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens solche Fragen nicht zuzulassen."

Der Prozess in München ist vieles, bloß kein herkömmlicher Strafprozess. Er ist einerseits die Inszenierung von Rechtsstaat. Aber er ist andererseits zugleich ein Forum der Opferfamilien und ihrer Anwälte, die Aufklärung der Hintergründe der Mordserie in der Öffentlichkeit voranzutreiben. Der Prozess zeigt so vor allem: Die NSU-Affäre ist nicht vorbei. Sie vollzieht sich bis heute, in Echtzeit und vor aller Augen. Saal 101 des OLG München ist nun einer ihrer vielen Schauplätze.


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5 Kommentare verfügbar

  • Tillupp
    am 23.08.2013
    Antworten
    Also Ehrlich so bescheuert können diese Nazies nicht gewesen sein ... - ..., wenn man nach einem geglückten Banküberfall sich gegenseitig in den Bauch schießt, um sich umzubringen. Noch bescheuerter wäre es im halb-lebenden Zustand noch sein Auto anzuzünden, das tut nämlich trotzdem noch weh. Und…
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