Die andere Frage: Wie sollen Normalsterbliche überhaupt erst einmal auf diesen Weg kommen? Da der Zaun des Resorts an der Seestraße nach Rechtsauffassung der Stadt legal ist und nicht abgerissen werden muss, muss der Inhaber des Grundstücks dort wohl oder übel ein Tor für den Weg einbauen.
Da beide Seiten gesetzlich verpflichtet sind, aufeinander Rücksicht zu nehmen, muss die Stadt auf dem Weg, falls nötig, auch Maßnahmen gegen Müll und Lärmbelästigung ergreifen. Dafür muss der Grundstückseigentümer seinerseits der Verkehrssicherungspflicht so nachkommen, dass von den Bäumen auf seinem Grundstück keine Gefahr (durch herabstürzende Äste etc.) für die Menschen auf dem Weg ausgeht.
Der Weg ist das Ziel?
Die Stadt darf also grundsätzlich einen Gehweg über das Grundstück bauen, wollte dieses Recht aber nach einem mittleren Donnergrollen vom Investorenolymp nicht ausüben. Man hätte es sich ja denken können: die armen Bäume und ihre sensiblen Wurzeln, die ungewisse Rechtslage dieses Wegebaus, und dann erst die Bau- und Unterhaltskosten!
Allerdings hatte die Stadt ihre Rechnung ohne die FDP gemacht, die nicht nur eine zähe Verfechterin der Interessen des Privateigentums ist, sondern auch einen Sinn für Gschäftle hat. 80.000 Euro sowie jährliche Unterhaltskosten in Höhe von 10.000 Euro waren ihr zu teuer, ihr Kompromissvorschlag deshalb in beinahe letzter Sekunde vor einer wichtigen Ausschusssitzung: Man möge doch ganz einfach das im Grundbuch eingetragene Wegerecht "zu einem angemessenen Preis" an den Investor verkaufen, wenn der es denn überhaupt haben will. Schließlich sei das Weglein, zu dem es nahegelegene Alternativen gibt, den ganzen Ärger nicht wert, zumal der Investor angekündigt habe, es beidseitig maximal einzuzäunen. Bei alldem komme am Ende womöglich ein enger Fußpfad heraus, auf dem zwei Menschen kaum aneinander vorbeikämen und der "für Menschen mit Geh-Beeinträchtigungen gar nicht nutzbar wäre". Offenkundig bezweifelt die FDP ganz gegen ihre unternehmerfreundliche Natur die Generosität und den Bürgersinn des Herrn Buff, wenn sie ihm unterstellt, dass er der Öffentlichkeit nur einen handtuchbreiten Streifen seines Grundstücks für den Weg abgeben würde, statt ihr freudigen Herzens aus gesellschaftlicher Verantwortung und unternehmertypischer Großzügigkeit zu überlassen, wonach es sie verlangt.
Mit dem Geld für das Wegerecht wollte die FDP dann eine kleine Bühne für die freie Kulturszene anschaffen, die darauf dem dankbaren Publikum ihre Kunststücke vorführen könne. Von der FDP lernen heißt ja eigentlich immer siegen lernen, aber in diesem Fall ging die Sache irgendwie anders aus: Der FDP-Antrag wurde im Technischen und Umweltausschuss mit 6 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Dafür sprang die SPD als Partei der permanenten, aber unmerklichen Revolution mit einem eigenen Antrag zur Sache in die Bresche und obsiegte machtvoll mit 8 zu 5 Stimmen. Somit wurde die Verwaltung beauftragt, "eine temporäre Abgabe des im Grundbuch eingetragenen Wegerechtes/Gehrechtes des Flurstückes 1792/2 (Büdingen-Areal) zu prüfen". Da ist er endlich wieder, der alte klassenkämpferische Geist der Genoss:innen: ein harscher Prüfauftrag an die Verwaltung, der darauf hinausläuft, die bestehenden Verhältnisse vom Kopf auf die Füße zu stellen. Und vor dem Investor erstmal nur vorübergehend einzuknicken.
Über den Fortgang der Story des Buff-Resorts mit oder ohne Weg informiert das Online-Magazin "Seemoz" in Konstanz regelmäßig. Mehr dazu lesen Sie hier.
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