Ausgerechnet Dubravko Mandic. Der Freiburger Rechtsanwalt, AfD-Gemeinderat und Rechtsrechtsaußen, will den Strategen geben. In der aktuellen Situation um die Auflösung von Björn Höckes rechtsextremen "Flügel" hat er drei Szenarien entworfen: "a) Erklärung der Auflösung durch Verzicht auf Durchführung von Versammlungen unter der Firma Flügel; b) Spiel auf Zeit. Ball an den Bundesvorstand zurückspielen und fragen, wie denn konkret die Auflösung einer informellen innerparteilichen Vereinigung aussehen soll; c) Konfrontation. Kampf um die Partei bis zur letzten Konsequenz." Die Empfehlung des gebürtigen Jugoslawen, dessen Eltern Anfang der Achtzigerjahre nach Deutschland kamen: Erst einmal gar nichts tun, sondern die Szenarien zu Ende denken. Denn: "Die Epoche der Kurzschlusshandlungen ist ohnehin vorbei."
Bewiesen ist seit dem vergangenen Wochenende aber anderes. Denn was sonst als eine Kurzschlusshandlung ist es, nach dem Beschluss des AfD-Bundesvorstands zunächst via Facebook zu posten: "Schweren Herzens haben wir heute entschieden, dass sich die Wertegemeinschaft des Flügels gemäß dem Beschluss des Bundesvorstandes auflösen wird. Wir tun das in der Hoffnung, dass dies dem Wohl der gesamten Partei dienen wird. Unsere Überzeugung, die Partei auf einem grundsätzlichen Erneuerungskurs zu halten und die Werte die mit dem Flügel verbunden sind, bleibt erhalten. Wir sind und bleiben alle Teil dieses großartigen Parteiprojektes." Und dann, auf einmal, ist der Eintrag verschwunden. Die Kommentare mit Ratschlägen, was jetzt zu tun ist, überschlagen sich. "Patrioten geben niemals auf", droht die baden-württembergische Landtagsabgeordnete Christina Baum.
Antisemit Gedeon ist raus
Baum versteht sich als Brückenbauerin zum Flügel und zu anderen Extremisten. Sie hat sogar das Wiederaufnahmeverfahren des Antisemiten Wolfgang Gedeon in die AfD-Landtagsfraktion mitbetrieben, für das es im vergangenen Herbst auf der Klausurtagung eine Mehrheit gab und das nur am notwendigen Zwei-Drittel-Quorum scheiterte: Seit vergangenen Freitag ist klar, dass das Bundesschiedsgericht gegen den Singener Mediziner entschieden hat und er die Partei verlassen muss. Er will sich allerdings wehren, weil ein "ausschließlich politisches Urteil" gefallen sei. Die rechtlichen Argumente nennt er "vorgeschoben und oberflächlich – sozusagen Politik in juristischer Kostümierung", das Bundesschiedsgericht erweise sich als "zuverlässiger politischer Erfüllungsgehilfe des Bundesvorstands".
0 Kommentare verfügbar
Schreiben Sie den ersten Kommentar!