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Haftung? Nein danke!

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Das Land Baden-Württemberg und neun oberschwäbische Landkreise haben jahrzehntelang mit Atomstrom reichlich Kasse gemacht. Doch an den immensen Folge- und Ewigkeitskosten der fünf Kernkraftwerke im Land wollen sich die EnBW-Eigentümer keinesfalls beteiligen.

Die Mitteilung ging im Weihnachtstrubel unter, obwohl sie Bedeutsames enthielt – Zufall oder Absicht? Zwei Tage vor Heiligabend 2015 verbreitete das Stuttgarter Finanz- und Wirtschaftsministerium, dass das Land und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) künftig getrennt agieren wollen. Die beiden Haupteigentümer des drittgrößten deutschen Energiekonzerns, die jeweils 46,75 Prozent der Anteile besitzen, haben ihre Aktionärsvereinbarung "in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst", hieß es aus dem Hause von Nils Schmid (SPD).

Kein Streit zwischen der grün-roten Landesregierung und den neun, meist schwarz dominierten Landkreisen des OEW-Zweckverbands beendete die jahrelange Partnerschaft abrupt. Vielmehr benennt Schmids Ministerium ein Gesetzesvorhaben der Berliner Regierung als Trennungsgrund: das sogenannte Nachhaftungsgesetz, mit dem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Betreiber deutscher Kernkraftwerke dazu verpflichten will, für die Kosten des Atomausstiegs geradezustehen. Eine Klausel im Gesetzentwurf veranlasste die staatlichen EnBW-Eigner zu handeln. Demnach sollen auch die Großaktionäre von Energiekonzernen in Haftung genommen werden, sobald sie allein oder gemeinsam über eine Aktionärsvereinbarung mehr als 50 Prozent der Unternehmensanteile halten, auf wirtschaftsdeutsch: unternehmensbeherrschend sind.

Für die beiden Großeigentümer der EnBW dräut damit ein beträchtliches Risiko: Sollte der Karlsruher Energiekonzern pleitegehen, müssten das Land und die neun OEW-Landkreise den Kraftwerksrückbau und die Atommülllagerung der fünf EnBW-Meiler aus den eigenen Haushalten bezahlen – und zwar bis in alle Ewigkeit. Im schlimmsten Fall etwa eine Million Jahre lang, bis die hochradioaktiven Brennstäbe und Atommüllsuppen der Kernkraftwerksblöcke in Obrigheim, Philippsburg und Neckarwestheim so weit abgeklungen sind, dass sie nicht mehr in einem (weltweit bislang noch nicht gefundenen) Endlager von der Biosphäre abgeschirmt werden müssen.

Die zu Weihnachten 2015 drohende Haftungsübernahme wäre somit wahrlich keine schöne Bescherung gewesen. Erst recht nicht, weil sich die Folge- und Ewigkeitskosten der lange Zeit als preisgünstig, umweltfreundlich und unerschöpflich gepriesenen Atomenergie aus Sicht vieler Experten nicht seriös beziffern lassen. Der Rückbau eines Nuklearreaktors samt Kraftwerksteil zur "grünen Wiese" wird je nach Größe und örtlichen Gegebenheiten auf ein bis anderthalb Milliarden Euro taxiert. Als größere Unbekannte gelten mangels Erfahrung jedoch die Zwischen- und die Endlagerung des strahlenden Restmülls.

"Die Landesregierung in Stuttgart entzieht sich der Haftungszusage"

Nach dem Aus des geplanten Endlagers Gorleben für hochradioaktive Hinterlassenschaften wurde erst jüngst ein neuer Suchlauf aufgelegt. Allein die Prüfung eines einzelnen Standorts wurde vor zehn Jahren mit 250 Millionen Euro veranschlagt. Was der Bau und jahrtausendelange Betrieb eines Endlagers verschlingt, weiß niemand. Bis in zwanzig, dreißig oder noch mehr Jahren eine Entscheidung gefallen und umgesetzt ist, müssen die Problemabfälle in Zwischenlagern sicher verwahrt werden. Detaillierte Kostenprognosen dafür gelten gleichfalls als Kaffeesatzleserei.

"Die Auflösung der Vereinbarung ist daher die einzige Möglichkeit, um diese Haftung zu vermeiden und damit einen möglichen Schaden vom Land Baden-Württemberg und den neun OEW-Landkreisen abzuwenden", begründet Finanzminister Schmid den Schritt, die Aktionärsvereinbarung zu lösen.

Für Hans-Jochen Luhmann eine bemerkenswerte Entscheidung. Allerdings aus einer etwas anderen Sicht. "Die Landesregierung in Stuttgart und die OEW-Landkreise entziehen sich der Haftungszusage, die sie vor 40 Jahren mit dem Bau der Atommeiler eingegangen sind", kritisiert der Ökonom vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Er erwähnt, dass sich die ebenfalls staatlich kontrollierten Vorgängerunternehmen der EnBW ohne das Versprechen, bei der Insolvenz des Betreibers für alle Kosten aufzukommen, auch nicht das notwendige Kapital für den Bau der Meiler hätten beschaffen können.

Mit der jetzigen Haftungsverweigerung werde nicht nur ein Credo des Wirtschaftsliberalismus ignoriert, wonach Produzenten die von ihnen verursachten Kosten angelastet werden. Auch rechtsstaatliche Prinzipien seien angetastet. "Wirtschaftsminister Gabriel will die Haftungsfrage gegenüber den Energiekonzernen durchsetzen. Staatliche Institutionen als Eigentümer aber dürfen sich dieser, im Unterschied zu den privaten Unternehmen, entziehen", kritisiert Luhmann.

Tatsächlich forcierte der Staat unter konservativer CDU-Regierung die Atomenergie im Musterländle von Anfang an. "Erste Überlegungen zur Nutzung der Kernenergie und die Einrichtung einer Reaktorstation in Karlsruhe, an der das Land zu einem Viertel beteiligt war", so steht es im Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, "stammen bereits aus den 1950er-Jahren, nachdem die Bundesregierung 1955 den Einstieg in die friedliche Nutzung der Kernenergie beschlossen hatte."

So wurde am 3. Oktober 1955 in Stuttgart ein "Interministerieller Ausschuss für Angelegenheiten der Kernenergie" geschaffen. Auf Anregung des damaligen Wirtschaftsministers Hermann Veit wurde 1957 die "Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg zum Studium der Errichtung eines Kraftwerks (AKS)" gegründet. Den ersten Atomstrom im Südwesten erzeugte der Mehrzweckforschungsreaktor Leopolshafen bei Karlsruhe mit einer Leistung von 50 Megawatt. Als drittes "Demonstrationskraftwerk" bundesweit und erstes Atomkraftwerk in Baden-Württemberg entstand in der 1960er-Jahren das AKW Obrigheim. Der 240-Megawatt-Druckwasserreaktor ging am 29. Oktober 1968 ans Netz. Anteile an der "Kernkraftwerk Obrigheim GmbH" besaßen staatliche und kommunale Unternehmen: die Energieversorgung Schwaben (35 Prozent), das Badenwerk (28 Prozent), die Technischen Werke Stuttgart (14 Prozent), die Neckarwerke (10 Prozent), die Stadtwerke Karlsruhe (5 Prozent) die Kraftübertragungswerke Rheinfelden KWR (3 Prozent) und die örtlichen Energieversorger (5 Prozent).

Mit den fünf Landesatommeilern wurde gut Kasse gemacht

In den folgenden Jahrzehnten kamen vier weitere Meiler hinzu, unter Regie der staatlichen Energieversorger Badenwerk und Energieversorgung Schwaben (EVS): Neckarwestheim 1 (1976, 840 MW), Philippsburg 1 (1979, 900 MW), Philippsburg 2 (1984, 1390 MW) und Neckarwestheim 2 (1989, 1365 MW). Nach der Fusion von Badenwerk und EVS im August 1997 zur Energie Baden-Württemberg AG sowie der nachfolgenden Fusion mit den Neckarwerken (NWS) gehören die fünf Atomblöcke heute mehrheitlich der EnBW. Ihr Betrieb liegt in den Händen eines EnBW-Tochterunternehmens, der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK). Strom produziert wird allerdings nur noch in je einem AKW-Block in Neckarwestheim und Philippsburg. Der AKW-Oldie Obrigheim wird seit 2008 abgebaut. Die älteren Blöcke an den beiden anderen Standorten wurden 2011 nach Fukushima heruntergefahren und befinden sich im sogenannten Nachbetrieb.

Bezahlt gemacht haben sich die fünf Meiler für die Aktionäre allemal. Bis Fukushima galten die EnBW und ihre Vorgänger als Goldesel, die reichlich Dividenden ausschütteten. Erst recht, nachdem die Kraftwerke bilanziell abgeschrieben waren: Ein abgeschriebenes AKW soll rund eine Million Euro an Einnahmen erzeugen – pro Betriebstag. Da ist es recht und billig, dass sich die EnBW-Eigner auch am Haftungsrisiko nach den goldenen Zeiten beteiligen, fordert Ökonom Luhmann.

Nein, heißt es auf Kontext-Anfrage aus dem Stuttgarter Wirtschaftsministerium. Keinesfalls wolle man die Haftung der EnBW AG als AKW-Betreibergesellschaft in Frage stellen, betont eine Sprecherin. Allerdings messe der derzeitige Gesetzentwurf zur Nachhaftung mit zweierlei Maß. "Im speziellen Fall der EnBW haften auch deren Aktionäre, also das Land Baden-Württemberg und die OEW. Bei anderen Energiekonzernen mit AKW-Betreibergesellschaften haften deren Aktionäre nicht", erläutert die Sprecherin.

Zudem widerspreche das Gesetz geltendem Recht, wonach Aktionäre nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Aktiengesellschaften haften. "Dieses sogenannte Trennungsprinzip ist ein fundamentaler Grundsatz des Kapitalgesellschaftsrechts", unterstreicht die Sprecherin. "So haftet beispielsweise das Land Niedersachsen nicht für Verbindlichkeiten der Volkswagen AG aus dem Abgasskandal", hat sie ein passendes Beispiel parat.

Darüber hinaus trage das Land dennoch ein Risiko. Im Falle einer EnBW-Insolvenz würden die Anteilsscheine wertlos, was dem Land Baden-Württemberg einen beträchtlichen Vermögensschaden zufügen würde. Wie groß der genau wäre, ist unklar. Im Januar 2000 hatte es seine Anteile für 2,4 Milliarden Euro an den französischen Energieversorger EDF verkauft. 4,7 Milliarden Euro bezahlte es im Dezember 2010 für deren Rückkauf. Vor einem Schiedsgericht klagt das Land derzeit auf Kaufpreisreduktion.

Atomenergie hat enorme Folge- und Ewigkeitskosten

Im Berliner Wirtschaftsministerium will man den Schritt von Land und Landkreisen nicht kommentieren. Im Wirtschaftsausschuss des Bundestags hatte die CDU das Gesetzgebungsverfahren kurz vor Weihnachten blockiert. Wann das Nachhaftungsgesetz zur abschließenden Lesung im Bundestag kommt, ist seither offen.

Die Auflösung der Aktionärsvereinbarung ausdrücklich begrüßt hat die Karlsruher Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl. Damit sei das Risiko ausgeschaltet, dass es zu einem Durchgriff auf öffentliche Vermögenswerte komme, betont die atompolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: "Das Nachhaftungsgesetz ist durchaus ein erster Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es noch nachgebessert werden muss."

Am Kern des Problems, ob die Energieversorger für alle Folge- und Ewigkeitskosten der Atomenergie in Deutschland tatsächlich aufkommen können, ändere das Gesetz allerdings nichts. Ende 2014 hatten die Atomkonzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sowie die Stadtwerke München für Stilllegung, Rückbau und langfristige Sicherung des radioaktiven Materials der Atomreaktoren in Deutschland insgesamt etwa 38 Milliarden Euro (EnBW: acht Milliarden Euro) zurückgestellt. Doch Rückstellungen sind größtenteils bilanzielle, teils nur geschätzte Vermögenswerte und keine Barrücklagen, wie Kritiker bemängeln. "Nur ein öffentlich-rechtlicher Fonds mit Nachschusspflicht für die Konzerne kann dieses Problem lösen", sagt Kotting-Uhl.


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7 Kommentare verfügbar

  • Käpsele
    am 17.01.2016
    Antworten
    Ist es nicht Wurscht, welches Gesetz gerade gilt? Ob die Eigentümer oder die Allgemeinheit für die Entsorgung bezahlt spielt keine Rolle, wenn Land und Landkreise eh Eigentümer sind. Oder nicht? Warum sind dazu im Artikel keine Antworten ihr Superkontextjournalisten? ... Aber immerhin hat die oew…
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