Warum muss sich der Bürger ausweisen, der Polizist nicht?
Das ist eines der Geheimnisse des staatlichen Gewaltmonopols in Zentraleuropa. Der Staat genießt eine Vormachtstellung, er darf kontrollieren, lässt sich selbst aber nicht gerne von der Bevölkerung in die Karten schauen. Das ist anders als im angloamerikanischen Raum. Dort wird der Sheriff von den Bürgern gewählt. Wir leben staatstheoretisch immer noch in der Tradition des aufgeklärten Absolutismus, da wird davon ausgegangen, dass etwa das Verhalten der Polizei rechtsstaatlich immer in Ordnung ist, weil es vom Staat ausgeht, und keiner weiteren Kontrolle mehr bedarf.
Ist das ein vordemokratisches Privileg der Polizei?
Exakt, der Staat ist quasi etwas Sakrosanktes, er steht über allen Zweifeln. Diese Vorstellungen finden Sie in vielen Argumenten der Gegner der Kennzeichnung von Polizeibeamten, wenn sie zum Beispiel vom "Generalverdacht" sprechen, der mit einer Kennzeichnung verbunden sei.
Grüne und SPD haben in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag vereinbart, dass eine "individualisierte anonymisierte Kennzeichnung" von Polizisten bei "Großlagen" eingeführt wird. Was halten Sie davon?
Das halte ich für unbedingt notwendig. Auch im Sinne der Polizei. So, wie es jetzt ist, gibt es bei "Großlagen", also bei Demonstrationen, keine individuelle Identifikation und damit keine individuelle Verantwortung. Im Verdachtsfall wird nicht der eine Beamte, der einen Übergriff begangen hat, sondern es werden neun oder zehn Beamte mit dem Vorwurf des Übergriffs konfrontiert. Wenn es überhaupt so weit kommt.
Bislang wurden in Baden-Württemberg Polizisten bei Großlagen so gekennzeichnet, dass sie einer Zehnergruppe von Beamten zugeordnet werden können. Reicht das aus?
Dann stehen immer alle zehn am Pranger. Da hilft eine siebenstellige Nummer, die mit dem Handy fotografiert werden kann. Jeder Polizist, auch im Getümmel, ist für das, was er tut, individuell verantwortlich. Wenn der Polizist von vorneherein weiß, dass er bei Großlagen durch Anonymität geschützt ist, läuft das auf eine Paramilitarisierung der Polizei hinaus. Es geht bei der Identifikation um die Rekonstruierbarkeit von Verantwortung.
Rüdiger Seidenspinner, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, will gegen die von der baden-württembergischen Landesregierung geplante Kennzeichnung klagen. Auch Joachim Lautensack, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, ist dagegen.
Das gehört zum traditionellen Selbstverständnis der Berufsorganisationen, die glauben, ihre Mitglieder schützen zu müssen. Sie rufen: Wir werden zu Unrecht verfolgt, wir werden unter Generalverdacht gestellt. Die Begründung für die Drohung mit Klagen ist immer die informationelle Selbstbestimmung und die Angst vor Nachstellung im Netz, dahinter steht die Vermutung, dass durch die Nummer, die der Beamte trägt, eine persönliche Identifizierung durch Leute, die dazu nicht befugt sind, möglich ist, und der Polizist dadurch in Gefahr gerät. Wir wissen, z.B. aus Berlin, dass dem nicht so ist. Wer anonym ist, hat heutzutage sogar einen Nachteil, er kann nicht entlastet werden, er hat etwas zu verbergen. Dieser Vorwurf wird nicht ganz zu Unrecht gegen die Polizei erhoben.
Angesichts der eingestellten Verfahren rund um den "schwarzen Donnerstag" kann man doch sagen: Die Gegner der Identifikation vertreten die Interessen der Polizisten.
Aber lange nicht die aller Polizisten. Außerdem funktioniert das nur kurzfristig. Auf Dauer wird das Ansehen der Polizei schwer geschädigt. Es werden sich die sozial wacheren jungen Menschen nicht mehr für diesen Beruf interessieren. Wer will schon in einem gewaltgeneigten Beruf arbeiten? Das werden dann wieder bestimmte Leute sein, die gern anonymisiert und gesellschaftlich isoliert arbeiten wollen. Diese mittel- und langfristigen Folgen für die Reputation des Berufs haben die Gewerkschaften nach meinem Eindruck nicht im Blick. Für eine demokratisch legitimierte Polizei ist das ein Desaster.
Berlin und Brandenburg haben eine Kennzeichnungspflicht. Wie sind die Erfahrungen?
Im Einzeldienst tragen die Beamten Namensschilder, sonst Nummern. Es gibt eine empirische Untersuchungen, dabei wurden über 200 Bereitschaftspolizisten befragt: Es ist nichts Negatives passiert. Es gab keine unberechtigten Anzeigen, es wurde niemand über seine Nummer im Internet oder sonst irgendwo identifiziert. Und das in einer Metropole wie Berlin. Es gab Gegrummel unter den Polizisten wegen des bürokratischen Aufwands, aber es gibt eine steigende Zahl von Polizisten, die das nicht mehr so vehement ablehnen.
In anderen Demokratien funktioniert das auch.
In England hat jeder Bobby seine Ziffer und keiner fühlt sich dadurch zu einer Sache degradiert. Andere Demokratien haben kein Problem damit.
13 Kommentare verfügbar
Ulrich Frank
am 05.04.2014Dieselbe immer wieder auf den Prüfstand zu stellende Rationalität welche hierzulande besonders bei der älteren Generation zu einer verinnerlichten Quasi-Vergottung des Staates führte (aber auch bei konservativen politischen Interessenten zur Hochhaltung die man trefflich auszunutzen weiß) - welchem Staat dann, in Gestalt seiner zur Wahrung der äußerlichen Ordnung abgestellten Vertreter, den Polizeikräften, quasi global und ohne Rücksicht auf Verluste legitimierte Kräfte der Selbstbehauptung zugesprochen wurden, dieselbe Rationalität scheint eine der Gründe zu sein aus welchen sich Interessenvertreter der Polizei (wie die Herren Lautensack und Seidenspinner) jeder Form von Individualisierung der, bei Gelegenheit mit Vermummung begleiteten Uniformiertheit, entgegenstemmen.
Aber genausowenig wie der Staat in der typisch deutschen Verinnerlichung noch die sittliche Substanz repräsentiert (obwohl manche Politiker das gerne glauben machen wollen), noch das Machtzentrum der Gesellschaft ist - die Zügel wurden aus der Hand gegeben - genausowenig Glaubwürdigkeit kann die Position von polizeilichen Interessenvertretern besitzen welche die Vertretenen durch Anonymität quasi rechtlich immunisieren wollen.
Sehr richtig verweist Herr Behr darauf, daß das zivilgesellschaftliche Bewußtsein der Polizei in den letzten Jahrzehnten wieder nachgelassen hat. Mag dies auch teilweise durch Reaktionsbildung bedingt sein - die Polizei hat im wesentlichen über weite Strecken das letztendlich staatszerstörende Versagen der Politik der sog. "Volksparteien" zu kompensieren - so scheint dieser Sachverhalt weder bei den Verantwortlichen - das sind in erster Linie die Politiker selber wie auch Führungskräfte und Interessenvertreter - angekommen zu sein. Noch scheint dort darüber nachgedacht werden zu wollen und in notwendige Ausbildung (auch in zivilgesellschaftlicher Hinsicht) investiert werden zu wollen. Die Interessenlage dort scheint eher zu sein daß man von diesem Zustand profitieren will.
Lieber schickt man deutsche Polizeiausbilder ins Ausland. Wo sich dann bei Gelegenheit herausstellt daß ein weiteres autokratisches Regime in den Genuß dieser Ausbildung kam.
Praktisch äußert sich diese angesprochene zivilgesellschaftliche Defizienz bei vielen - selbstverständlich nicht allen - , Beamten in unprofessioneller, übellauniger, eben unziviler Umgangsweise mit Bürgern welche ihre bürgerlichen Rechte in Anspruch nehmen. Wird im gegebenen Fall nach dem Namen des Beamten gefragt erfolgt z.B. eine Antwort wie (z.B.) "Schmidt". Fragt man nach dem Vornamen erhält man die Antwort. "Es gibt hier nur einen". Desgleichen werden überflüssige Kontrollen von Bürgern vorgenommen welche auf transparente Weise ein Recht ausüben, z.B. das Verteilen von Flyern mit Informationen zum umstrittenen Großprojekt. Anstatt sich überhaupt vorher bei der Zentrale über die vorhandene Genehmigung des auf Sandwich-Boards sichtbar deklarierten Zwecks zu informieren schneidet der Stuttgarter Polizeibeamte, ansonsten nur zu oft bei Anliegen des Bürgers schwer in Bewegung zu setzen, dem Verteiler, aufs Trottoir fahrend, den Weg ab um diesen kritisch zu beäugen und nach der Genehmigung zu fragen.
Ganz abgesehen einmal von der Frage, ob bei dieser Haltung der Polizei und insgesamt der Polizeigewerkschaftler nicht einmal mehr wieder die CDU mit ihrem besonderen Interesse an ihrem "Staat" (und ihrem Projekt) ihr Netzwerkgeflecht ins Spiel gebracht hat ist die Kennzeichnung von Vertretern der öffentlichen Ordnung, in anderen Ländern eine Selbstverständlichkeit, durchaus ein geeignetes Mittel wieder eine fundamentale Asymmetrie abzuschwächen und mehr Gleichgewicht herzustellen.
Die Ablehnung einer Kennzeichnung ist durch emotionale Irrationalität mitbestimmt. Sie nimmt bei Gelegenheit die Form an, daß die Kennzeichnung auf der Uniform - auf welche Art auch immer - "einem Barcode-Tattoo auf der Stirn" gleichkäme - so ein hiesiger Polizeibeamter.
Eine breitere Diskussion wäre hier durchaus angebracht. In der gestrigen Ausgabe der SZ-Online war ein Bericht zu lesen, der von der Klage einer Bochumer Polizeibeamtin handelte: die Polizei "verlöre Macht und Respekt" (http://www.sueddeutsche.de/panorama/gewalt-gegen-polizisten-wir-verlieren-macht-und-respekt-1.1929228). Zwar ging es in diesem Artikel und bei dieser Klage in erster Linie um die Gewalt von Migranten gegen Polizeibeamte, es läßt aber stutzen daß die Beamtin das Wort "Macht" verwendet. Dieses Wort, auf die Polizei angewendet, ist doch fragwürdig. Soll die Polizei "Macht" ausüben? Gelegentlich lugt aus Polizeieinsätzen, und dem Verhalten von Beamten, etwas hervor was diesen Eindruck bestätigt, und was gewissen Vertretern der Politik nicht so unrecht zu sein scheint. - Das online-Forum zu diesem Artikel wurde dann, nachdem einige nicht sonderlich extreme Beiträge erschienen waren, abrupt abgewürgt.
Es wäre aber angebracht hierüber auf breiterer Basis nachzudenken, in Verbesserungen zu investieren. Und dem Bürger durch individuelle Kennzeichnung zu erkennen zu geben: hier steht nicht über allem die "Staatsmacht". Hier steht auch ein einzelner Bürger in Uniform.
Rolf Steiner
am 05.04.2014johanna
am 03.04.2014http://www.avaaz.org/de/petition/An_Landesinnenminister_Reinhold_Gall_BadenWuerttemberg_Kennzeichnungspfllicht_von_Polizeibeamten/?email
johanna
am 03.04.2014Die Polizei hat bei bliockupy im Mai 2013 wahrscheinlich Gerichtsurteile auf Befehl ignoriert und am 30.9.10 , als Art. des GG von der Polizei verletzt wurden.
Was sieht es mit der Wahrung des Gerichtsurteils des VGH-Mannheim vom Dez. 2011 das GWM betreffend aus? Hätte da die Polizei nicht das gerichtlich verbotene wahrscheinliche Arbeiten am GWM unterbinden müssen? Macht sie sich nicht strafbar, wenn sie wahrscheinlich wegschaut ?
Warum werden diese skandalösen Umstände nicht entsprechend von einer breiten Presse thematisiert?
Ich fordere als Teil des Souveräns in Bälde eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Baden-Württemberg und habe dazu eine Petition laufen, die der dringenden Unterstützung bedarf.
Damit verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden kann und sich die Polizei ihrer besonderen Verantwortung Recht, Gesetz und dem Bürger gegenüber bewusst ist und sich dieser stellt.
CharlotteRath
am 03.04.2014Alles andere erinnert mich stark an die von Wilhelm Tell geforderte Reverenz an den Gesslerschen Hut - mit den bekannten Folgen ...
Habnix
am 03.04.2014Es gab mal eine Zeit da war England umzingelt von Deutschen U-booten und Frankreich besetzt.
Wir haben aber noch US-Truppen hier in Deutschland.
Habnix
am 03.04.2014Meine Vorstellung von Anarchie ist aber Gleichberechtigung und keiner Höher und keiner Niedriger.
DCe
am 03.04.2014Und, Kollegen, es bleibe dabei;
Denn wer kämpft für das Recht,
Der hat immer recht.
Und, Kollegen, es bleibe dabei;
Denn wer kämpft für das Recht,
Der hat immer recht."
Genauso läßt sich nach meiner Erfahrung die Haltung der Polizei im allgemeinen und im besonderen auf den Punkt bringen.
Syntagma
am 03.04.2014Es liegt schon im Prinzip des Staatswesens ein Intressenkonflikt und vor allem ein Missstand vor, da der Staat als höchste gerichtliche Instanz agiert und dabei zuerst die eigenen Interessen wahrnimmt. Der Bürger ist quasi Aussenstehender in einem Konflikt zwischen ihm und dem Staat.
Hinzu kommt, dass die meisten Rechtsanwälte mit Richtern und Staatsanwälten gut vernetzt sind. Nicht selten werden Gerichtsverhandlungen zu theatralischen Kunstwerken, solange ein Bürger oder ein Unternehmen die Aufführung bezahlt. Im Konflikt zwischen Bürger und Staat wird entweder abgewiesen, oder nicht selten eine Gegenklage erhoben, sei es zur Einschüchterung oder um Kosten abzuwälzen.
Aber der gemeine Bürger kann und will diesen Missstand nicht erkennen, solange er es nicht selber erlebt hat.
Tillupp
am 02.04.2014Da Frage ich mich doch, warum nur bei Großeinsätzen. Verhalten sich denn die Polizisten die Streife gehen garantiert immer richtig? Die konsequente Kennzeichnung während des Dienstes wäre auch gut gegen Haustürbetrüger, die sich durch Polizisten-Kostüme zutritt zu Wohnungen verschaffen wollen. Von mir wird die Nummernschildkennzeichnung meines Autos auch jeden Tag rund um die Uhr verlangt, und nicht nur wenn ich auf die Autobahn fahre.
Dr. Diethelm Gscheidle
am 02.04.2014selbstverständlich benötigen wir keinerlei Kennzeichnungspflicht für redliche Polizisten! Und die allermeisten Polizisten sind absolut redlich, das kann ich Ihnen versichern, denn sie sorgen für die Bekämpfung unredlicher Menschen (z.B. Stuttgart-21-Gegner) und böser Krimineller (z.B. Krachmusik-während-der-Mittagsruhe-Hörer oder Altglastonnen-Falschbefüller). Derart redliche Leute würden doch niemals eine Straftat begehen!
Allerdings sollten Polizisten, die nachweislich unredlich waren, gekennzeichnet werden. Damit meine ich jedoch nicht die mutigen, ehrbaren und redlichen Polizisten, die am 30.09.2010 den diabolischen Stuttgart-21-Gegnern mal gezeigt haben, was eine Harke ist und damit zu einer Verwirklichung des hoch-redlich geplanten Kapazitäts-Verdreifachungs-Projektes "Stuttgart 21" aktiv beigetragen haben, sondern z.B. den unredlichen Polizisten am Rande einer Montagsdemonstration, der sich weigerte, meine Anzeige gegen Herrn Hannes Rockenbauch wegen des Amoklaufes von Aurora aufzunehmen (wenn Sie die Fotos betrachten sieht doch jedes Kind, dass Herr Rockenbauch der Amokläufer von Aurora war!). Oder den Polizisten, der mir verbot, künftig in Bussen und Straßenbahnen Fahrkartenkontrollen durchzuführen (dabei trage ich doch damit nur zur Redlichkeit bei und kann kriminelle Schwarzfahrer überführen und damit der Polizei sogar Arbeit abnehmen! Selbstverständlich habe ich mir von diesem Polizisten nichts sagen lassen und kontrolliere weiterhin die Fahrkarten, um von kriminellen Schwarzfahrern das erhöhte Beförderungsentgelt von EUR 60,-- direkt zu kassieren)! Solche Polizisten sollten mit einem großen grünen Band an ihrer Uniform mit dem Aufdruck "unredlich" gekennzeichnet werden, damit der brave und redliche Bürger weiß, dass er sich an diese gar nicht wenden muss, wenn er mal wieder für Recht und Ordnung sorgen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Diethelm Gscheidle
(Verkehrswissenschaftler & Dipl.-Musikexperte)
P.S.: Glücklicherweise arbeiten auf dem Polizeirevier in meinem Wohnviertel ausschließlich sehr redliche Polizisten! Wenn ich aufs Revier komme, um z.B. mal wieder einen kriminellen Falschparker anzuzeigen, rennt der diensthabende Polizist immer sofort ganz dienstbeflissen ins Hinterzimmer und ruft laut seinen Kollegen zu: "Kommt mal alle her - der Gscheidle hat mal wieder einen Kriminalfall!" - wie redlich!
Frank Kirsch
am 02.04.2014FernDerHeimat
am 02.04.2014Schon seltsam, dass in anderen Ländern so eine Kennzeichnungspflicht schon seit Jahren funktioniert.
Aber vermutlich will man seitens der "Gewerkschaft" den Anfängen wehren, die von der dumm-dreisten Argumentation der "Einzelfälle" bei Gewalttaten der Polizei gegen Wehrlose und Unschuldige hin zu einer möglichen Identifikation von systematischen und systemischen Tätern in den Reihen der Exekutive führen könnte.
Der dort (immer noch) virulente Korpgeist bedeutet in der einen Richtung sicherlich, dass man als Zeuge von Straf- und Gewalttaten gefälligst aus Loyalität stillhält - oder im schlimmsten Fall glaubt eines Tages selber von der "Omerta" profitieren zu können.
Und natürlich der fromme Wunsch, dass die Politik ihre "Prügelknaben" als nützliche Vollstrecker immer vor Schaden behüten wird und schon "weiss", was sie denen da befiehlt (siehe schwarzer Donnerstag).
Und die "agent provocateurs", die immer öfters auf unerwünschten Demonstrationen auffliegen, sind sowieso "grosszügig" von einer Kennzeichnungspflicht ausgenommen...