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Kurz vorm Schusswaffengebrauch

Kurz vorm Schusswaffengebrauch
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Michael F., 46, (Name geändert), soll am 20. Juni 2011 inmitten einer aufgebrachten Menschenmenge einem Zivilpolizisten zweimal ans Pistolenholster gegriffen haben, um diesem die Dienstwaffe zu "rauben". Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will den bisher Unbescholtenen deswegen hinter Gitter bringen. Die Beweislage ist dünn. "Wäre der Mann kein S-21-Gegner", sagt sein Anwalt, "würde so was gar nicht erst zur Anklage gebracht."

Wie schon vor Wochen vor dem Stuttgarter Landgericht im bisher ersten und einzigen Verfahren zur Aufarbeitung der Vorkommnisse während der sogenannten Stürmung des Grundwassermanagements im Stuttgarter Schlossgarten vor mittlerweile mehr als zwei Jahren spielt die Hauptrolle auch diesmal der Kriminalbeamte Harald W., 44. Der war damals als Zivilfahnder eingesetzt auf dem Gelände, das Hunderte von Demonstranten im Anschluss an eine Montagsdemo betreten hatten, nachdem einige Aktivisten zuvor die Umzäunung eingerissen hatten.

Harald W. hatte versucht, einen Mann dingfest zu machen, der an einem Baufahrzeug die Luft aus den Reifen abließ, und wurde dann von anderen "Besetzern" tätlich angegangen, die entdeckt hatten, dass Harald W. bewaffnet war. Auf seiner nachfolgenden Flucht aus dem Gelände bis hinter die Reihen seiner uniformierten Kollegen wurde W. von verschiedenen "Tätern" verfolgt, einmal zu Boden gebracht und mehrfach aufgehalten, ehe er – umringt von einer Menschentraube aus friedfertigen Demonstranten und anderen Zivilfahndern – auf sicheres Terrain geleitet werden konnte. Mehrere Videos von genau dieser Situation sind bis heute im Internet abrufbar. Darauf sieht man – nichts.

"Räuberische" Griffe ans Pistolenholster

Jedenfalls nicht die ab Montag vor dem Amtsgericht Stuttgart zu verhandelnden, angeblichen Griffe von Michael F. ans Pistolenholster von Harald W. Die Anklage wegen eines "Verbrechens des versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit versuchtem Führen einer halbautomatischen Schusswaffe" fußt daher vor allem auf der Zeugenaussage eines weiteren zivilen Polizeibeamten, der inmitten dieser Menschenmenge beobachtet haben will, wie – allerdings verschiedene – Hände mehrfach nach der (im Holster mit einer Kappe verschlossenen) Dienstwaffe des ihm unbekannten Kollegen griffen. Dreimal will er diese Hände weggeschlagen und außerdem gerufen haben: "Was soll das!" So hat es der Zeuge Florian S., Polizeiobermeister bei der Beweis- und Festnahme-Einheit 122 in Bruchsal, vor dem Landgericht ausgesagt, im ersten Verfahren gegen jene Angeklagten, die W. bereits auf dem Gelände angegangen hatten. Wem diese Hände zuzuordnen sind, kann der Zeuge freilich nicht sagen.

Aber dafür gibt es ja die "politische" Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter ihrem berüchtigten Chef Bernhard Häußler. Die hat auf Standbildern von Videos sowohl Hände – in der Nähe des Holsters – entdeckt als auch Michael F. Der Maschinenbauer aus der Nähe von Stuttgart, der im Leben noch nie was mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt hat, hatte sich – wie etwa 1500 andere Montagsdemonstranten auch – nach dem Ende der Demo vor den damals noch existierenden Südflügel des Bahnhofs begeben, um dort einen Vortrag der "Architekten gegen Stuttgart 21" zu hören. Aber F. hatte sich nicht an der "Stürmung" des GWM-Geländes beteiligt, sondern dem Treiben von seinem Standort im öffentlichen Straßenraum aus zugesehen. Bis sich just dort, wo F. stand, Harald W. seinen Fluchtweg nach draußen suchte. So geriet auch F. in das fragliche Gedränge.

Massenhaft Zivilpolizisten auf dem Gelände

Dass mindestens eine der unterschiedlichen Hände zu F. gehörte, ist für die Staatsanwaltschaft Stuttgart erwiesen. Vermutlich wurde dabei nach dem Ausschlussverfahren vorgegangen: Wer zufällig kein Zivilfahnder war, muss der Täter sein, denn Harald W. war zu diesem Zeitpunkt seiner Flucht von Kollegen in Zivil nachgerade umzingelt. Schon im Prozess vor dem Landgericht wurde klar, dass sich keineswegs nur – wie damals von der Polizei behauptet – "ein gutes halbes Dutzend Beamte in Zivil" auf dem Gelände aufgehalten haben, sondern deutlich mehr. Allein fünf sogenannte Aufklärer, die vier verschiedenen Zweierteams angehörten, hatten im ersten Verfahren als Zeugen in der Sache Harald W. ausgesagt. Dessen Eingreifen und seine anschließende Flucht hatte sich freilich im äußersten westlichen Bereich des GWM-Geländes abgespielt, wo vergleichsweise wenig los war. Trotzdem gab es dort fünf polizeiliche Augenzeugen, während zeitgleich am anderen Ende des Geländes das GWM-Gebäude besetzt war, Baufahrzeuge beschädigt und Rohre verschäumt wurden, ja sogar ein Silvesterböller explodiert war. Unwahrscheinlich und – im Zweifel auch unverständlich –, wenn sich zivile Aufklärer in ihrer Mehrzahl nicht genau dort aufgehalten haben, wo Straftaten begangen wurden.

"Für mich erklärt das die seit Jahren bestehende Diskrepanz bei den Teilnehmerzahlen der Demos", sagt ein am ersten Verfahren beteiligter Anwalt, "die Polizei zieht von den Veranstalterzahlen ihre eigenen Leute ab, und dann stimmt's in etwa." Im Prozess befragt, zu wievielt sie denn insgesamt unterwegs waren, schwiegen sich die zivilen Fahnder aus und beriefen sich auf die "dazu fehlende Aussagegenehmigung". Das passt zu anderen (polizeilichen) Ungereimtheiten insbesondere im Vorfeld der "Stürmung", auf die die Kontext:Wochenzeitung bereits vor Wochen hingewiesen hat.

Dazu zählt letztendlich auch die Frage, was die Polizeiführung überhaupt bewogen hat, bewaffnete Kripoleute in eine so unübersichtliche Situation zu schicken. Die anderen, im Prozess gehörten ZAT-Angehörigen (Zivile Aufklärungs-Trupps) waren nämlich alle unbewaffnet, und einer davon hatte als Zeuge vor Gericht ausgesagt, er habe in der Sache Harald W. sofort "Gefahrenpotenzial erkannt", als er selbst aus einiger Entfernung dessen Dienstwaffe sah. Vermutlich hat er noch mehr gesehen als das: Harald W. hat während seiner Flucht mehrfach selber an seine Waffe gegriffen, vermutlich um sich zu versichern, dass diese noch da war. Für Augenzeugen, die eh nicht wussten, wer dieser Mann war, konnte das aber jedes Mal auch so aussehen, als wolle er die Waffe ziehen.

Die Fotosequenz, die Kontext heute veröffentlicht, belegt das eindrucksvoll. Und auch das Protokoll der polizeilichen Funksprüche verzeichnet genau das nicht nur als "sehr kritische Situation", sondern besagt wörtlich: "Der Kollege war kurz vor dem Schusswaffengebrauch."

In welcher Panik er sich zu diesem Zeitpunkt befand, hat Harald W. vor dem Landgericht, wo er als Nebenkläger auftrat, ausführlich beschrieben. Dass bei seinem Anblick allerdings auch unbeteiligte Augenzeugen leicht in Panik geraten konnten, wurde dort nicht thematisiert. Stattdessen setzt die Staatsanwaltschaft Stuttgart voraus, dass jedermann im Umkreis von rund hundert Metern wissen musste, dass die Gestalt in abgerissenen Jeans, T-Shirt, Lederjacke und mit kahl rasiertem Schädel ein Kriminalbeamter in Zivil war. Schließlich, so die Staatsanwaltschaft, sei dem Flüchtenden "Bullenschwein" und "Bullensau" nachgerufen worden.

Ob das dem Schöffenrichter am Amtsgericht, der nächste Woche den Fall Michael F. verhandelt, als Identifikationsmerkmal ausreicht, wird sich zeigen. Tut es das nicht und kann die Staatsanwaltschaft Michael F., der ja außerhalb des Geländes stand, nicht nachweisen, die "Bullen"-Rufe gehört zu haben, dann bricht das Anklagekonstrukt in sich zusammen. Das fußt auf der Annahme, F. habe "in den Besitz der Waffe gelangen ... wollen, um über diese wie ein Eigentümer zu verfügen". Nur so wird ein "versuchter schwerer Raub" daraus, für den es gewöhnlich Freiheitsstrafen ab sechs Monaten aufwärts bis zu zehn Jahren gibt und der normalerweise voraussetzt, dass ein Täter von vornherein bewaffnet ist und außerdem Gewalt anwendet.

Aber was ist schon normal, wenn Häußlers Abteilung 1 Stuttgart-21-Gegner verfolgt? Für Michael F.s Anwalt Martin Stirnweiß, einen erfahrenen Strafrechtler, ist es diese Anklage auf alle Fälle nicht. Für ihn ist sie "hanebüchen" und ein Beispiel unter vielen für die "grundsätzlich negative Einstellung" der Anklagebehörde Demonstranten gegenüber. Diese ermögliche es erst, "juristisch über Dinge nachzudenken, von denen man ansonsten sagen würde: viel zu weit hergeholt!"

Schikanöse Methoden der Staatsanwaltschaft

Der Fall Michael F. belegt indessen noch an anderer Stelle, wie sehr es die Häußler-Behörde darauf abgesehen hat, von ihr Beschuldigte noch zusätzlich einzuschüchtern und zu drangsalieren. Zunächst war Michael F. nämlich zusammen mit den anderen fünf Beschuldigten aus dem ersten Prozess vor dem Landgericht angeklagt. Bei denen ging es, da sie alle sich auf dem GWM-Gelände befunden hatten und teils am Einreißen der Zäune beteiligt gewesen waren, um ganz andere Vorwürfe, vor allem um Landfriedensbruch. Trotzdem hätte Michael F. nach dem Willen der Staatsanwaltschaft volle neun Sitzungstage absolvieren sollen (und sich an den Prozesskosten beteiligen dürfen), ehe dann mal über ihn geredet worden wäre. Was es für einen Beschuldigten überdies bedeutet, seit mehr als zwei Jahren mit der Bedrohung zu leben, für drei Jahre und mehr hinter Gitter zu müssen, ist dann noch ein weiteres Thema.

Die Strafkammer des Landgerichts hat den Fall Michael F. deswegen von dem anderen Verfahren abgetrennt und – trotz der Schwere des Vorwurfs – ans Amtsgericht verwiesen. Dort will man mit zwei Prozesstagen auskommen. Die werden, in vielerlei Hinsicht, spannend!


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14 Kommentare verfügbar

  • EP
    am 01.10.2014
    Antworten
    Wie ist dieser Prozess ausgegangen ? Ich fürchte, dass MIchael F. verurteilt wurde. Unter Häußler würde mich das nicht wundern.

    Bitte berichtet....
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