1. Deepfakes
Laut der Organisation HateAid, mit der ZDF-Mitarbeiter:innen wohl nicht mehr sprechen dürfen, weil sie auf Trumps Sanktionsliste steht, gibt es bislang keinen Straftatbestand für das Anfertigen sexualisierter Deepfakes, also gefälschter pornografischer Szenen, die ohne Einverständnis der Betroffenen erstellt werden. So weit, so normal. Nun aber hat die Bundesregierung einen schier unglaublichen Gesetzesentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgelegt: Bald soll es allen Ernstes strafbar sein, Bilder anderer Menschen herzustellen, die diese bei sexuellen Handlungen zeigen!
Das Gesetzesvorhaben bedroht das Hobby von Millionen von Männern, die arglos zuhause an ihrem Rechner sitzen und die Gesichter ihrer Nachbarin, Kollegin oder Mitschülerin auf die Leiber von Hardcore-Pornodarstellerinnen basteln. Männer wie die der niedersächsischen CDU, die sich in einer Whatsapp-Gruppe namens "MitGLIEDER" an einem Video erfreuten, das den Kopf einer Mitarbeiterin zeigt, den ein MitGLIED auf den Körper einer sich lasziv räkelnden Tänzerin montiert hatte. Wie das Handelsblatt berichtet, soll der Täter das Video gepostet haben, "um damit aufzuzeigen, welche Gefahren durch KI-Manipulationen drohen". Ich weiß, was Sie jetzt denken: Diese wichtige Präventionsarbeit soll kriminalisiert werden? Ein Schlag ins Gesicht der vielen, vielen fürsorglichen Männer, die einander tagtäglich im Internet Gefahren aufzeigen, die durch KI-Manipulationen drohen.
2. Stalking
Selbst diese alltägliche Kulturtechnik könnte passé sein: Wer als Mann eine Beziehung mit einer Frau eingeht, installiert auf ihrem Smartphone üblicherweise erstmal eine Ortungssoftware, mit der er ihre Bewegungen tracken kann. Wie sonst könnte der Mann kontrollieren, wo sich seine Partnerin befindet, wenn er sie gerade nicht persönlich überwachen kann? So weit, so normal. Doch diese durch und durch feministische Praxis zum Schutz der Frau soll mit einer Geld- oder bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Glücklicherweise zeigen die Gesetzgeber hier ausnahmsweise Weitblick: Strafbar wird derartige Überwachung erst, wenn sie "wahrscheinlich dazu führt, dass der anderen Person schwerer Schaden zugefügt wird". Als Frau müssen Sie sich also keine Sorgen machen: Sollten Sie Ihr Handy mal wieder verlegen, weiß Ihr Partner auch in Zukunft, wo es ist.
3. Echte Nacktfotos
Bislang galt es als selbstverständlich: Erhält ein Mann Nacktfotos seiner Partnerin, so leitet er diese an alle seine Freunde weiter. Die Aufnahmen gehören ja jetzt ihm. So weit, so normal. Doch auch diese althergebrachte Tradition ist bedroht: Die "Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen" umfasse laut Justizministerin Stefanie Hubig auch das Versenden von Nacktfotos anderer Personen, die man einvernehmlich erhalten hat. Wie nun ein Mann aber rechtssicher seinen Freundeskreis um Rat fragen kann, wenn er etwa einen medizinisch bedenklichen Leberfleck im Brustbereich seiner Freundin entdeckt hat, lässt der Gesetzesentwurf offen.
4. Voyeurismus
Eine weitere handelsübliche Männerfreizeitbeschäftigung, die der Gesetzgeber jetzt ins Auge fassen will, sind sogenannte Voyeur-Aufnahmen. Zwar gilt es als Straftat, andere Menschen heimlich auf der Toilette oder zuhause in der Dusche zu filmen, da es sich um "besonders geschützte Räume" handelt. Das Fotografieren von Fremden in öffentlichen Umkleideräumen oder in der Sauna ist bislang aber nicht strafbar. Warum auch? Wer sich splitterfasernackt im Dampfbad präsentiert oder in der Umkleidekabine promiskuitiv die Unterhose wechselt, spricht doch nachgerade eine Einladung aus, aus allen Winkeln fotografiert werden zu wollen. So weit, so normal.
Zu den bislang ebenfalls noch gestatteten Voyeur-Aufnahmen zählen auch Schnappschüsse von bekleideten Hintern und Brüsten in der Öffentlichkeit. Doch selbst dieses harmlose Festhalten von Alltagsbeobachtungen soll Männern genommen werden: Auslöser der anstehenden Gesetzesänderung ist der Fall der Joggerin Yanni Gentsch, die in einem millionenfach geklickten Video einen Mann konfrontierte, der sie von hinten gefilmt und zu seiner Verteidigung erklärt hatte: "Warum ziehen Sie denn so eine Hose an?"
Die Aufregung war groß, dabei sind die Aufnahmen legal. Noch. Unter Strafe steht bislang nur "Upskirting" und "Downblousing", das gezielte Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt. In der Begründung des neuen Gesetzesentwurfs heißt es: "Künftig sollen generell Aufnahmen bekleideter intimer Körperteile dem strafrechtlichen Schutz unterfallen, sofern diese Körperteile unbefugt in sexuell bestimmter Weise abgebildet sind." Für jogginginteressierte Männer bleibt die Hose aber einen kleinen Spalt weit offen: "Zufallsfotos" ohne Vorsatz sollen nicht strafbar sein, wenn zum Beispiel bei einer Aufnahme versehentlich im Hintergrund entsprechende Inhalte zu erkennen sind. Fortan müssen Sie als Mann aufgrund dieser juristischen Schikane also kinematografische Raffinesse an den Tag legen und im Fall der Fälle vor der passierenden Jogginghose schnell etwas in die Selfie-Kamera brabbeln, sofern der Sabber in Ihren Lefzen dies zulässt, oder eben geschickt an einer eilig vor das eigentliche Hauptmotiv geworfenen Begleitperson vorbeifilmen.
5. Rachepornos
Ebenfalls bestraft werden könnte wohl bald der banale Brauch des "Revenge Porns". Besitzt man als Mann Videomaterial, das die Partnerin beim Sex zeigt, droht man für gewöhnlich mit der Veröffentlichung, sobald die Partnerin andeutet, die Partnerschaft beenden zu wollen. Der Gedanke: "Ich blamiere dich, indem ich der ganzen Welt zeige, dass du mit einem peinlichen Mann wie mir verkehrst!" So weit, so normal. Diese auch als "Sextortion" bekannte Form der Erpressung soll jedoch unter Paragraf 241 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs fallen. Wie aber soll ein Mann seine Beziehung in Zukunft noch retten? Leidet nicht auch die Partnerin, wenn ihrem Mann aus Angst vor dem strafenden Staat keine Möglichkeit mehr gegeben ist, sie dazu zu bewegen, es sich nochmal zu überlegen? Darüber hat man sich im Justizministerium offenkundig keine Gedanken gemacht. Als nächstes verbieten die da oben vermutlich auch noch Catcalling.
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