Ist es nicht legitim, dass der Staat oder ein anderer öffentlicher Träger Projekte in Kunst oder Wissenschaft nicht fördert, wenn er meint, diese widersprächen der Staatsräson oder den Grundrechten? Im Grunde sei das paradox, führt der Rechtswissenschaftler Ralf Michaels aus, denn hier werde im Prinzip argumentiert: Um die Grundrechte zu schützen, gelten die Grundrechte nicht mehr so stark, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung. "Ein verheerendes Verständnis dieser Grundrechte", findet Michaels. Denn Meinungsfreiheit bedeute nicht nur die Freiheit des Einzelnen, die eigene Meinung zu äußern, sondern vor allem auch die Freiheit, von anderen Meinungen zu hören. Es gehe darum, dass in der Gesellschaft die Möglichkeit besteht, sich mit verschiedenen Meinungen auseinanderzusetzen. Deswegen sollte der Staat eigentlich Kritiker:innen fördern, offene Diskursräume schaffen, fordert Michaels, "weil er ein Interesse daran hat, dass Kritiker ihre Meinung äußern. Woher soll er sonst wissen, was an Kritik eigentlich existiert?"
Michaels, der in Hamburg und London lehrt, spricht am zweiten Tag des Symposiums "Zur Kritik der Freiheit und ihrer Repression in liberalen Demokratien" im Württembergischen Kunstverein (WKV) in Stuttgart. Von einem 18-jährigen USA-Aufenthalt habe er einen Hang zum dort (noch) geltenden Prinzip der "maximum free speech" mitgebracht, sagt er später gegenüber Kontext. Seine Positionen sind nicht unkontrovers – besonders, wenn man an geförderte Rechtsextreme und deren Demokratiezerstörung denkt –, aber sehr anregend und stringent vorgetragen. Von seinem Plädoyer, gerade auch Kritiker:innen des Staats finanziell zu fördern, ist man hierzulande indes weit entfernt.
Im Gegenteil: Dass die staatliche Seite zunehmend versucht, nur genehme Kunst und Kultur zu fördern, ist dieser Tage mehr als offenkundig. Personifiziert durch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, der erfolglos versuchte, die Berlinale-Intendantin Tricia Tuttle abzusägen und das Fest zur Verleihung des Buchhandlungspreises absagte, nachdem er drei linke Buchhandlungen nach einer Abfrage beim Verfassungsschutz von der Siegerliste gestrichen hatte.
Das Symposium im WKV am vergangenen Wochenende war schon lange geplant, bevor Weimer für Schlagzeilen sorgte. Insbesondere sollte es um die Diskurseinengung durch die sogenannte deutsche Staatsräson und die IHRA-Antisemitismusdefinition gehen – was die Deutsch-Israelische Gesellschaft Region Stuttgart (DIG) auf den Plan rief. Da die Stadt Stuttgart das Symposium mit 15.000 Euro fördere, finanziere sie laut DIG "auch noch die Inszenierung antisemitischer Akteure als Opfer". Auch andere kritisierten das Konzept, die Stadt zog ihre Förderung zurück und begründete die Entscheidung fachlich. Durch einen Spendenaufruf kam das Symposium dennoch zustande (Kontext berichtete).
"Beschämend" nennt das WKV-Direktorin Iris Dressler bei der Begrüßung der rund 100 Besucher:innen am Samstag und "bemerkenswert", dass einem Symposium zu genau diesem Thema das Fördergeld entzogen werde.
"Wir haben ein großes Interesse zu erfahren, wie das Symposium inhaltlich abläuft und werden dies auch in Erfahrung bringen", schreibt Oliver Vrankovic von der DIG auf Kontext-Anfrage im Vorfeld. "Ob es Grund zur Kritik geben wird, können wir jetzt noch nicht sagen, die Auswahl der ReferentInnen und der Ankündigungstext lassen aber das Schlimmste vermuten." Beim Symposium selbst gibt es dann keinen Protest, niemand gibt sich als Mitglied des DIG zu erkennen oder sucht die Debatte.
Diskursverengung beklagt
Neben anspruchsvollen philosophischen Vorträgen, kommen auch Redner:innen zu Wort, die plastisch ihre Einschätzung zur Diskursverengung begründen. Eine von ihnen ist Emily Dische-Becker. Die Journalistin wurde bereits wegen ihrer beratenden Rolle bei der Documenta 15 und der Initiative "GG 5.3 Weltoffenheit" zur Zielscheibe von Kritik. Sie selbst ist Jüdin, wirkte mit bei der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus und ist Mitgründerin der Diaspora Alliance, die sich gegen Antisemitismus aber auch gegen – wie sie es nennt – "fabrizierte" Antisemitismus-Vorwürfe ausspricht.
In ihrem englischen Vortrag über Gastfreundschaft und Kontroversen bei Kulturveranstaltungen spricht Dische-Becker darüber, wie vor Veranstaltungen die Social-Media-Accounts von Teilnehmer:innen durchleuchtet werden, damit um jeden Preis eine Kontroverse vermieden wird. Im Jahr 2020 sei etwa die Ruhrtriennale abgesagt worden, weil dort der Kameruner Historiker und Philosoph Achille Mbembe einen Vortrag halten sollte. Der Antisemitismus-Beauftragter des Bundes, Felix Klein, hatte Mbembe die Relativierung des Holocausts vorgeworfen. Oder der Rücktritt von Peter Schäfer als Leiter des Jüdischen Museums in Berlin nach massivem öffentlichen Druck. Journalist:innen, Akademiker:innen und Künstler:innen, die auf öffentliches Geld angewiesen sind, dürfen keine vom Staat abweichende Meinung zum Thema Israel und Palästina haben, resümiert Dische-Becker.
Die in den Vorträgen aufgezählten Beispiele oder das Agieren Wolfram Weimers sind gewiss besorgniserregende Vorgänge, über die kritisch diskutiert und berichtet werden muss. Dass Journalist Hanno Hauenstein aber zum Beleg für die aktuelle Situation Berthold Brecht zitiert, der die Verfolgung von Künstler:innen durch die Nazis im Dritten Reich schildert, wirkt dann doch überzogen.
Was diese Staatsräson eigentlich ist
Um den Begriff der Staatsräson geht es immer wieder während des Symposiums. Hans Christ zitiert dazu den israelischen Historiker Moshe Zimmermann: "Da gegenwärtig die israelische Regierung eben die größte Gefahr für das Land und die Region ist, bedeutet die Unterstützung für diese Regierung den Verrat an der Aufgabe, Israels Sicherheit als deutsche Staatsräson zu betrachten."




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"Alle Referent:innen benutzen für Israels Vorgehen in Gaza ganz selbstverständlich die Begriffe "Genozid" oder "Völkermord". Es gibt zwar gute, auch wissenschaftlich fundierte Gründe, dies zu tun – auch der israelische Genozidforscher Omer Bartov nutzt den Begriff –, doch es gibt auch gute Gründe,…
Kommentare anzeigenGun Wille
vor 2 Stunden