Es gibt Geschichten, die muss man vom Ende her erzählen, weil es mehr als einen Anfang gibt und die Anfänge alle schwer zu finden sind. Weil sie im Rätselhaften beginnen und sich verschlingen, Knoten bilden, krankhaft wirken, vielleicht auch sind, ungerecht erscheinen, vielleicht auch sind, aber irgendwann zu einem Ende kommen, das in der Gegenwart liegt und Anstoß erregt. Ein Ende, aber noch nicht das Ende.
Ein Ende fand am 19. April statt. Josef Nusser ist Bauer. Und im Frühjahr gilt es zu arbeiten. Josef Nusser mästet Bullen, die brauchen ordentlich was zu fressen. Also ist der Landwirtschaftsmeister an diesem Nachmittag auf dem Acker. Der 75-Jährige treibt rund 35 Hektar um. Bis 2008 waren es noch 25 Hektar mehr. Eigenes Land. Das sei ihm vor vier Jahren kurz vor der Ernte "geraubt" worden. Enteignet. Die Forderung der Volksbank Altshausen wurde vom Amtsgericht durchgesetzt. Aber Josef Nusser ist ein sturer Kopf. Er macht auf seinem Pachtland weiter, wo er an diesem herrlichen Frühlingstag auf seinem roten Traktor sitzend die Felder bestellt. Der alte Mann sieht das Polizeiauto kommen, wundert sich und wundert sich doch nicht. Denn die Polizei war schon öfter auf seinem Hof, schließlich ist er in den Augen der Gesetzeshüter Delinquent, ein Normverletzer, ein Regelübertreter, ein Schuldner.
Doch an diesem Morgen folgt die Polizei ihm bis auf seinen Acker. Das Polizeiauto habe direkt neben seinem Traktor gehalten und der Beamte habe ihm erklärt, er müsse sofort mitkommen, mit seiner Schwester stimme etwas nicht, erinnert sich Josef Nusser. Das Polizeiauto bringt den erschrockenen Bruder zurück auf den Hof, wo ihn nicht nur seine 77-jährige Schwester erwartet, sondern weitere Polizei, eine Richterin, der Gerichtsvollzieher, der Leiter des Gesundheitsamts, die Besatzung zweier Krankenwagen sowie ein Anwalt. Nusser sitzt in der Falle.
Das hoffüllende Aufgebot gilt nämlich nicht seiner Schwester, sondern ihm. Nun geht alles sehr schnell. Dem Bauern wird die Zwangsräumung von seinem jahrhundertealten Hof und die sofortige Einweisung in die geschlossene Psychiatrie mitgeteilt. Sein lautstarker Protest fruchtet nicht, es ist alles von Amts wegen anwesend, was für eine solche Zwangsmaßnahme juristisch notwendig ist. Sigrid Scharpf, Richterin beim Amtsgericht Ravensburg, hat die ihr zugewiesene Aufgabe in wochenlanger Arbeit akribisch vorbereitet. Das Szenario durchgespielt, die Aktion koordiniert, den Termin festgelegt, die Polizei und alle anderen in Bewegung gesetzt. Es ist die unangenehmste Aufgabe in ihrem Richterinnendasein.
Sie quält sich damit und überlegt, den Auftrag zurückzugeben, folgt aber ihrem Pflichtgefühl. Und dieses schreibt ihr vor, dem Recht am Eigentum ist Geltung zu verschaffen, auch wenn der von Zwangsmaßnahmen Betroffene mit Suizid droht oder suizidgefährdet ist. Das entsprechende höchstrichterliche Urteil vom Bundesverfassungsgericht liegt der 60-jährigen Richterin vor. Und die Betreuungsrichterin sieht ihre vorrangige Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass Josef Nusser sich an diesem frühlingshaften Donnerstagnachmittag bei Überbringung des Zwangsräumungsbeschlusses nicht das Leben nimmt. Scharpf: "Meine Aufgabe war, Herrn Nusser lebendig ins Zentrum für Psychiatrie zu bringen." Lebendig, das ist ihr gelungen.
Früher war der Nusser-Hof das Zentrum von Eichstegen
Zurück bleibt Irmgard Nusser, die ältere Schwester. 77 Jahre alt und nur noch Haut und Knochen. Die unverheiratete Frau lebt seit Jahren bei ihrem Bruder auf dem Hof. Auch davor schon hatte die Schwester täglich nach dem Hauswesen ihres Bruders geschaut, kochte für ihn, pflegte den Garten und war Helferin auf dem Hof. Sehr akkurat ging sie ihrer Arbeit nach, danach fuhr Irmgard Nusser zurück nach Altshausen, wo sie seit 1974 in einer Eigentumswohnung lebte. Kurz vor Weihnachten 2010 erhielt die Volksbank Altshausen bei der Zwangsversteigerung den Zuschlag für ihre Wohnung, von nun an sollte Irmgard Nusser Miete bezahlen, was sie entrüstet ablehnt und beteuert, dass ihr Eigentum schuldenfrei gewesen sei. Sie wollte fortan nicht mehr zurück in ihre Wohnung, die nicht mehr die ihre war, deshalb zog sie zu ihrem Bruder.
Der Nusser-Hof war mal was, Gasthaus und Hofstelle mitten im Dorf. Das Zentrum von Eichstegen. Das kleine Dorf, zwischen Altshausen und Ostrach gelegen, zu dem noch ein paar Weiler gehören, ist mit etwas mehr als 500 Einwohner eigenständige Gemeinde mit Rathaus und ehrenamtlichen Bürgermeister und gehört zum Gemeindeverwaltungsverband Altshausen. In direkter Nachbarschaft von Rathaus und Kapelle ist der Nusser-Hof Zufluchtsort einer geschwisterlichen Notgemeinschaft geworden, dem man die Not auch ansieht.
Hier war die Wirkungsstätte von Josef Nusser. Denn um einen Anfang der Geschichte zu verstehen, muss man wissen, dass er nicht nur Bauer, sondern Erfinder, Tüftler, Forscher ist. Das eine ist der Broterwerb, das andere seine Leidenschaft. Für die er viel opferte. Zu viel, letztlich seine Existenz. Das will er nicht hören und auch nicht wissen. Denn es ist ja nicht so, dass er nicht erfolgreich gewesen wäre. Ganz im Gegenteil: gibt man auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts als Suchbegriff Josef Nusser ein, dann erhält man eine Liste mit 118 Nennungen, beginnend mit 1961 bis 1999. Es sind eingetragene Erfindungen, technische Neuerungen, die sich hauptsächlich, aber nicht nur auf Agrartechnik beziehen. Ein Eichstegener ist gar überzeugt, dass Josef Nusser der eigentliche Erfinder des Kreiselmähers ist.
Diese Feststellung ist nicht überprüft, aber verweist auf ein grundlegendes Problem. Die Erfindung ist noch keine Lizenz zum Gelddrucken, sondern kostet zunächst nur Geld. Und wenn es ans Geldverdienen geht, dann hat man in jeder Branche mit mächtigen Gegnern zu tun, die einen oberschwäbischen Tüftler allemal an die Wand spielen. Denn Masse erschlägt Klasse. Das musste auch Josef Nusser erfahren. In zig Prozessen, die sich meist über Jahre hinzogen, versuchte er seine Patentrechte durchzusetzen. Allenfalls kleine Siege kosteten ihn ein Vermögen an Honoraren und Spesen. Für Josef Nusser, den Kämpfer, verfinsterte sich die Szenerie zunehmend zu einer Macht des Bösen, die alles lenkt.
Die Genossenschaftsbank räumt ihre Genossen
Er sei "kein Spinner", aber er solle zum "Idioten gemacht" werden, stellt Josef Nusser sich vor. Wer den 75-Jährigen kennenlernt, der ist beeindruckt von dessen Vitalität, seinen hellwachen blauen Augen, seinem Wissen, seiner Durchsetzungsfähigkeit und seinem Optimismus. Letzteres steht in krassem Widerspruch zu seiner psychischen Erkrankung. Depressiv sei er, attestiert ihm sein langjähriger Neurologe und Psychiater, aber sein Patient leide nicht unter Wahnvorstellungen, welche ihm drei Gutachter zugeschrieben haben.
Und diese haben besonderes Gewicht, denn sie sind Teil eines Prozesses, der sich schon über zehn Jahre hinzieht und bei dem Josef Nusser und seine Schwester die Verlierer sind. Es ist der Streit zwischen zwei Personen und einer Institution, der Volksbank Altshausen. Die Genossenschaftsbank ist Gläubigerin und treibende Kraft. Es geht um Recht und Gesetz, aber auch um Vorwürfe von Betrug und Intrige. Fakt ist, Josef Nusser konnte sich nicht durchsetzen. Die Konsequenz: sein und das Eigentum seiner Schwester an Grund und Boden sowie Immobilien gehört seit acht Jahren der örtlichen Bank, bei der beide nach wie vor Genossen sind.
Recht haben und recht bekommen ist zweierlei, weiß man, aber für die Bank stellte sich das Problem, zwar recht bekommen zu haben, aber vom Recht nur sehr beschränkt profitieren zu können, solange die Immobilien nicht für sie verwertbar sind, weil die beiden Alten sich weigern zu weichen. Aber auch in solch einem hartnäckigen Fall hilft der Gesetzgeber, indem er die Möglichkeit der Zwangsräumung einräumt. Und wenn die Bank auf ihr Recht pocht, dann müssen die staatlichen Organe diesem Recht Geltung verschaffen. Und das war der Fall im Fall Nusser. "Es wird alles nur auf Antrag des Gläubigers gemacht", erklärt Richterin Scharpf.
Doch so einfach, wie sich die Rechtslage darstellt, ist sie nicht. Denn der Staat ist vom Grundgesetz verpflichtet, Leib und Leben seiner Bürger zu schützen, und dem muss er aktiv nachkommen. Was aber, wenn das eine Recht dem anderen zuwiderläuft? Josef Nusser hatte schon vor Jahren gedroht, sich umzubringen, sollte die Zwangsräumung durchgesetzt werden. Und in den ärztlichen Gutachten wurde die Suizidgefahr als überdurchschnittlich hoch eingeschätzt. Dem musste die Staatsgewalt Rechnung tragen, und das war die schwierige Aufgabe von Richterin Scharpf.
Das Räderwerk der Entmündigung setzt sich in Gang
Besonders hoch sei die Gefahr, dass sich Josef Nusser das Leben nimmt, ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung bis einschließlich der tatsächlichen Räumung. Deshalb dürfe auf keinen Fall der Delinquent am Tag der Räumung auf dem Hof zugegen sein, das entschied das Landgericht, gestützt auf eingeholte Gutachten, bereits im Juli 2007. Darüber hinaus, so legte das Gericht fest, sollte eine Betreuung erfolgen, die auch gewährleisten müsste, dass der verjagte Bauer nach der Räumung nicht wohnsitzlos ist. Für die Betreuung konnte sich jedoch weder das Gesundheitsamt noch der zuständige Notar erwärmen, die für die Einschränkung der Mündigkeit von Josef Nusser keinen ausreichenden Grund sahen. Die Räumung verzögerte sich, und die Rechtspflegerin in der Abteilung Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht rüffelte in einem Schreiben im September 2011 die Herren massiv, dass sie endlich das ihre dazu beitragen sollten, die Vollstreckung zu vollstrecken. Die erboste Rechtspflegerin zwang zum Handeln, indem sie den Gerichtsvollzieher anwies, einen Räumungstermin anzusetzen. Das Räderwerk setzte sich in Gang.
Mindestens drei Wochen vor einer Zwangsräumung muss der Bescheid zugestellt werden. Das geschah am 19. April. Und die geforderte sichere Unterbringung von Josef Nusser war die Einweisung in die Psychiatrie. Vorerst auf zwei Wochen begrenzt, dann vom Amtsgericht bis Ende Mai verlängert, zunächst vom Landgericht bestätigt, dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dazwischen lag die Beteuerung Josef Nussers, dass er nicht daran denke, sich umzubringen, und als das nicht fruchtete, trat er in den Hungerstreik, 20 Tage lang, dann war er frei. Entscheidend hierfür war jedoch die Intervention seines Hausarztes Wolfgang Röhm, der eine Patientenverfügung vorlegte, die ihn als Betreuer autorisierte und das Landgericht zur Revision seines Urteils veranlasste.
Der Allgemeinmediziner kennt seinen Patienten noch viel länger, als er seine Praxis in Altshausen hat, und das sind immerhin schon 30 Jahre, denn Wolfgang Röhm ist weitläufig verwandt mit Josef Nusser und verbrachte als Kind seine Ferien oft auf dem Bauernhof in Eichstegen. Röhm sieht Nusser nicht in erster Linie als kranken, sondern als besonders eigenwilligen, querköpfigen Menschen, dessen Entscheidungen teils falsch sein mögen, aber dessen Entscheidungsfähigkeit der Arzt nicht eingeschränkt sieht. Und deshalb ist er entsetzt über die vorgesehene Betreuung, die der Notar Ulrich Kopf als zuständiger Betreuungsrichter am 10. Mai 2012 auf den Weg bringt, während Josef Nusser sich in der geschlossenen Abteilung in Weissenau im Hungerstreik befindet. "Es kam einer vollständigen Entmündigung gleich", kritisiert Röhm, der natürlich weiß, dass die althergebrachte Entmündigung gesetzlich novelliert als Betreuung tituliert wird.
Doch der Notar ordnet in seinem Beschluss dem Betreuer Aufgaben zu, die Nusser weitgehend entmündigten. In sechs Punkten festgeschrieben, sollte der bestellte Betreuer nicht nur über die Unterbringung und vermögensrechtliche Fragen, sondern auch darüber entscheiden können, wer Josef Nusser zukünftig besuchen darf, und "die Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten von Post" treffen können. Und daran änderte auch Josef Nussers Widerspruch nichts mehr, den der Notar zwar zu Protokoll nimmt, aber in seiner Begründung erklärt: "Der Widerstand des Betroffenen beruht jedoch nicht auf einem freien Willen (...), da eine freie Willensbildung in den genannten Aufgabenkreisen durch die Wahnerkrankung des Betroffenen eingeschränkt bzw. aufgehoben ist. Eine kritische Distanz ist ihm nicht möglich. Dies entspricht auch der Einschätzung des Sachverständigen im oben genannten Gutachten. Der Widerspruch des Betroffenen blieb daher für das Gericht unbeachtlich."
An dieser Stelle wäre das weitere Leben Josef Nussers womöglich auf fatale Weise entschieden gewesen, hätte er nicht schon vor Jahren auf den Ratschlag seines Hausarztes gehört und eine Patientenverfügung hinterlegt. "So geht's nicht!", ist die Haltung von Wolfgang Röhm, und er widerspricht damit auch dem maßgeblichen Sachverständigen, der die gutachterliche Grundlage dafür gab, dass die Gerichte Josef Nusser als wahnsinnig und betreuungsbedürftig erklärten. Dr. Jochen Tenter, Chefarzt Alterspsychiatrie und Psychotherapie am Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg, ist der Sachverständige, auf den sich auch der Notar Ulrich Kopf bezieht. Tenter hatte den eingewiesenen Nusser mehrmals untersucht und bei ihm eine "wahnhafte Störung" diagnostiziert.
Aber der Mediziner macht auch auf ein Dilemma aufmerksam, indem er sich sieht. "Mehrfach wurde auch in den Vorgutachten in den obergerichtlichen Beschlüssen die Verhältnismäßigkeit angesprochen, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben dem Recht auf Eigentum gegenübergestellt. Ein Stück weit wird diese Entscheidung über die Durchführung der Zwangsräumung von der Rechtsprechung, Abteilung Zwangsvollstreckung, auf das Betreuungsgericht, das Vormundschaftsgericht am Amtsgericht und den Gutachter verlagert."
Keine Frage, die Abteilung Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht sah sich in der Pflicht, der Gläubigerin Volksbank zu ihrem Recht zu verhelfen. In einem letzten Beschluss am 8. Mai, eine Woche vor der Räumung, begründet die Rechtspflegerin Jakob die Ablehnung des Antrags der Geschwister Nusser auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung mit dem Hinweis, "dass der Gläubiger nach nunmehr acht Jahren, in denen er sein Eigentum nicht nutzen kann, (...) ein sehr gesteigertes Interesse an der nunmehrigen Räumung hat". Daran änderte auch ein "fachärztliches Attest" der Hausärztin von Irmgard Nusser nichts mehr. Die Allgemeinmedizinerin warnt in ihrem Schreiben an das Amtsgericht vom 7. Mai: "Im Rahmen der durchgeführten Hausbesuche stellte ich fest, dass sie (Irmgard Nusser, Anm. d. Red.) schwer krank ist und es aus fachärztlicher Sicht zu befürchten ist, dass sie eine zwangsweise Räumung der Wohnung/Hofstelle am 15. Mai 2012 nicht überleben wird." Die Fachärztin fordert deshalb unmissverständlich: "Zum Schutz des Lebens der 77-Jährigen muss die Zwangsräumung der Wohnung/Hofstelle (...) unterbleiben."
Ein weiteres Ende in dieser Geschichte findet deshalb am 15. Mai statt, dem Tag der Zwangsräumung. Josef Nusser befindet sich in der geschlossenen Psychiatrie, Irmgard Nusser wartet in großer Aufregung an diesem kühlen Morgen auf das, wovor sie sich so furchtbar fürchtet. Gegen 9 Uhr ist es so weit. Der Gerichtsvollzieher mit Polizei, Rettungswagen und Umzugs-LKW im Gefolge okkupiert die Hofstelle. Irmgard Nusser wird zum Verlassen von Haus und Hof aufgefordert, ebenso die Schaulustigen, dann beginnt das große Packen, und am Ende sorgt ein Schlüsseldienst dafür, dass die alten Schlösser gegen neue ausgetauscht werden. Das einst stattliche Bauernhaus wird verrammelt und verriegelt, selbst für Mäuse ist darin nichts mehr zu finden. Irmgard Nusser bekommt Herberge bei ihrer jüngeren Schwester in Aulendorf.
"Es gibt Dinge, da fragt man sich, warum handeln die so"
So könnte das Ende aussehen. Doch Fragen bleiben. Stellt man diese, dann bekommt man keine Antworten. Ruft man in den Rathäusern in Eichstegen und Altshausen an: kein Kommentar ("Im Fall Nusser bin ich für Sie tot!"). Ruft man bei der Volksbank in Altshausen an, flötet einem in der Warteschleife eine aufmunternde Frauenstimme den Werbeslogan ins Ohr: "Was auch immer Sie antreibt, wir sind gleich für Sie da." Fortsetzung: "Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei!" Gerhard Weisser, Vorstand der Bank, an den der Aufsichtsratsvorsitzende ohne weitere Auskünfte verweist, sagt, er wolle Beratungszeit und melde sich wieder. Warum legt die Bank nicht die Karten auf den Tisch, fragt der Hausarzt Wolfgang Röhm. "Es gibt Dinge, da fragt man sich, warum handeln die so." Und wenn alles so glasklar dokumentiert ist, dann könnte man es doch vorlegen.
"Sie wissen ja, wie die Banken sind", erklärt ein Gemeinderat aus Eichstegen. Klar ist, juristisch ist die Volksbank auf der sicheren Seite. Es fragt sich nur, ob sie ihr zugesprochenes Recht auf diese Weise einfordern muss. Man hätte ja auch auf eine "biologische Lösung" warten können, verweist ein Mitbürger auf das fortgeschrittene Alter der Geschwister. "Daran wäre die Bank nicht pleitegegangen."
Am übernächsten Tag kommt der Rückruf von Bankvorstand Weisser: Man sei im Fall Nusser zu keinem Gespräch bereit, alles sei "höchstrichterlich entschieden". Auf den Verweis auf die soziale Verantwortung einer Genossenschaftsbank lässt sich Gerhard Weisser nicht ein: "Ich werde die Entscheidung der Bank nicht rechtfertigen."
Irmgard Nusser wirkt sehr zerbrechlich, ihre Kleidung hängt an ihr, ihr Bruder sagt, sie wiege keine 40 Kilogramm mehr. Nach der Räumung erlitt sie einen Hörsturz. Jetzt geht es ihr wieder besser. Glücklich ist sie, dass sie zunächst bei ihrer Schwester und ihrem Schwager unterkommen konnte. Wohnsitzlos wie ihr Bruder ist sie nicht. Zum Abschied drückt sie die Hand sehr kräftig, erstaunlich kräftig für eine so zerbrechliche Person. "Wir ziehen wieder ein, Sie werden es sehen!"
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Gerald Wiegner
am 22.03.2017Herr Nusser war ein langjähriges Genossenschaftsmitglied. Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet ihrer Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft zu…