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Eine Kugel Eis ist Luxus

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Dieses Jahr ist es wieder soweit. In 60 000 Haushalten wird genau notiert, wofür Geld ausgegeben wird. Von Schnittblumen über Schokolade bis hin zum Sommerkleid. Die Ausgaben sind auch Grundlage für die Ermittlung der Grundsicherung. Doch vorher wird munter gestrichen. Arm allerdings, meint der neue Gesundheitsminister, ist in Deutschland keiner. Wirklich?

Es waren wenige Sätze, mit denen der neue Gesundheitsminister Jens Spahn die gefühlt hundertste Hartz-IV- Debatte der letzten Jahre angestoßen hatte: "Die gesetzliche Grundsicherung wird mit großem Aufwand genau bemessen und regelmäßig angepasst. Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut." (<link https: www.wr.de politik jens-spahn-die-tafeln-erfuellen-eine-wichtige-aufgabe-id213677285.html external-link-new-window>Das Interview im Wortlaut). Der zweite Satz wurde in der letzten Woche intensiv politisch diskutiert, der erste jedoch eher selten. Für die sechs Millionen Menschen, für die sich der nicht gerade wertschätzende Ausdruck Hartz-IV-Empfänger eingebürgert hat, ist jedoch die Frage, wie die gesetzliche Grundsicherung bemessen wird, ganz entscheidend.

Rechnet man eine Million Personen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, sowie etwa eine Million AsylbewerberInnen dazu, sind etwa acht Millionen Menschen und damit fast zehn Prozent der Bevölkerung davon abhängig, wie die gesetzliche Grundsicherung berechnet wird.

Die eher seltenen politischen Einlassungen zur Bemessung der Grundsicherung zeugen nicht unbedingt von vertiefter Beschäftigung mit der Materie. So ließ Neusozialminister Hubertus Heil verlauten: "Unser Land braucht keine hartherzigen Statistikdebatten, sondern sozialen Zusammenhalt." Und Angela Merkel <link http: mediathek.daserste.de farbe-bekennen farbe-bekennen-mit-bundeskanzlerin-ang external-link-new-window>sagte am Abend ihrer Wiederwahl: "Wir haben ein ziemlich gutes System, wir gucken uns immer die zwanzig Prozent derer an, die im Arbeitsleben stehen, nicht von staatlicher Grundsicherung abhängig sind, und deren Einkommensentwicklung ist der Maßstab für die Erhöhung der Grundsicherungssätze, die wir dann gemeinhin Hartz IV nennen."  

Noch in der letzten Ecke werden Einsparmöglichkeiten gesucht

Würde die, wie Merkel so schön sagt, "gemeinhin Hartz IV" genannte Grundsicherung so bestimmt wie von ihr skizziert, wäre sie wesentlich höher als momentan. Und es wäre auch kein Grundsicherungsbezieher darauf angewiesen, zur Tafel zu gehen. Aber so ist es eben nicht. "Wir" – wer auch immer das ist – "gucken uns" eben nicht "die einkommensärmsten zwanzig Prozent an, die im Arbeitsleben stehen". Das Wort "einkommensärmsten" hat die Bundeskanzlerin nicht gesagt, es kann aber unterstellt werden, dass ihr Statement so gemeint war.

Die Hartz-IV-Sätze sind im – Obacht: Regelbedarfsermittlungsgesetz in Verbindung mit der – bitte tief Luft holen: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung geregelt und heißen dort Regelbedarfe. Deren Funktion ist es, das physische und soziokulturelle Existenzminimum mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zu sichern. Letztere werden gesondert übernommen, allerdings nur, soweit sie "angemessen" sind, was ein anderes nicht minder kompliziertes Thema ist.

Die Regelbedarfe für Alleinstehende orientieren sich an den Ausgaben der nach ihrem Haushaltsnettoeinkommen geschichteten untersten 15 Prozent der Haushalte. Für Kinder und Jugendliche sind die untersten 20 Prozent der Maßstab. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Die EVS ist eine alle fünf Jahre unter Federführung des Statistischen Bundesamts durchgeführte Erhebung, an der etwa 60 000 Haushalte teilnehmen, die jeweils drei Monate lang über ihre Einnahmen und Ausgaben genau Buch führen.

Grundlage der derzeit geltenden Regelbedarfe ist die EVS 2013, momentan laufen die Erhebungen für die EVS 2018. Die nach ihrem Haushaltsnettoeinkommen geschichteten untersten 15 beziehungsweise 20 Prozent der Haushalte sind nun aber mitnichten alles Haushalte, die, wie Merkel meint, im Arbeitsleben stehen. Im Gegenteil: Insbesondere bei den Einpersonenhaushalten sind unter den untersten 15 Prozent viele RentnerInnen, Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, sowie Studierende. GrundsicherungsbezieherInnen sind, zumindest wenn sie nicht außerdem Einnahmen aus Erwerbstätigkeit erzielen, in der Stichprobe nicht enthalten. Die durchschnittlichen Konsumausgaben ohne Wohn- und Wohnnebenkosten der untersten 15 Prozent der Einpersonenhaushalte beliefen sich nach der EVS 2013 auf durchschnittlich knapp 530 Euro pro Monat. Dazu kamen weitere Ausgaben für zum Beispiel Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge oder Spenden, die, aus welchem Grund auch immer, nicht als Konsumausgaben bezeichnet werden, in Höhe von rund 30 Euro pro Monat.

Der Regelbedarf ist nun aber viel geringer. Und das erreicht man so: Man durchforste die EVS intensiv nach Ausgabepositionen, die "nicht regelbedarfsrelevant" sind, streiche diese alle heraus und betrachte nur den verbleibenden Rest als grundsicherungsrelevant. Die <link http: dipbt.bundestag.de dip21 brd external-link-new-window>rund 120 Seiten lange Begründung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ist von der ersten bis zur letzten Seite von dieser geradezu fanatisch anmutenden Inbrunst durchweht, den Regelbedarf möglichst klein zu rechnen. Das spricht den Paragraphen 1 der beiden Grundsicherungsgesetze, nach denen die Grundsicherung ein Leben in Würde ermöglichen soll, geradezu Hohn. In kleingeistiger, beckmesserischer deutscher Gründlichkeit und – da hat Jens Spahn recht – mit großem Aufwand werden noch in der letzten Ecke der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Einsparmöglichkeiten gesucht und gefunden, die dann als "nicht regelbedarfsrelevant" aussortiert werden.

Die hartherzige Statistikdebatte wird bereits seit Jahren geführt

Einige Beispiele: Tabakwaren und alkoholische Getränke, die "Unterhaltung eines Gartens", Ausgaben für Camping, Pauschalreisen, Schnittblumen, Zimmerpflanzen, Haustiere, Glücksspiele und Kabelfernsehen, Leihgebühren für DVDs sowie Ausgaben für "Speisen und Getränke in Restaurants, Cafés, Eisdielen, an Imbissständen und vom Lieferservice". Geradezu kafkaesk mutet es an, dass die Ausgaben für alkoholische Getränke durch die Ausgaben für Mineralwasser "substituiert" – dieser Begriff wird tatsächlich verwendet – werden und die in der EVS ermittelten Ausgaben für auswärtige Verpflegung mit dem "Warenwert" berücksichtigt werden.

Besonders stark gekürzt wurde bei der Abteilung Verkehr. Da der Besitz eines Autos als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft wird, wurde eine Sonderauswertung aller Haushalte "ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroauto, Schmiermittel" vorgenommen. Das hatte zur Folge, dass statt der durchschnittlichen Ausgaben aller Haushalte für Verkehr von 64,33 Euro für die Berechnung des Regelbedarfes 32,90 Euro angesetzt werden. Das reicht in vielen Städten nicht einmal für die günstigste Monatskarte im Öffentlichen Nahverkehr. 

Das Ergebnis der Bemühungen: Von den durchschnittlichen Ausgaben von rund 560 Euro der untersten 15 Prozent bleiben nach Paragraph 5 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes genau 394,84 Euro als "regelbedarfsrelevant" übrig. Hochgerechnet auf das Jahr 2018 ergibt dies 416 Euro pro Monat. Die hartherzige Statistikdebatte, die unser Land nach Hubertus Heil nicht braucht – sie wird bereits seit Jahren geführt. Mit dem Ergebnis, dass Millionen von Menschen nicht menschenwürdig leben können. Und die Kosten? Die Grundsicherung kostet <link https: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin content kontext_wochenzeitung dateien aufschlu__sslung_der_kosten_fu__r_leistungen_nach_sgb_ii.pdf download>rund 43 Milliarden Euro pro Jahr. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt beträgt 3263,4 Milliarden Euro.


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1 Kommentar verfügbar

  • Fritz Meyer
    am 21.03.2018
    Antworten
    Das Mikro-Management der Bevölkerung darf spätestens seit Schröder Jahr für in die nächste Runde gehen. Denn den Widerstand dagegen bekommt man mit Sanktionen usw. anscheinend problemlos in den Griff. Ja, noch nicht einmal abgewählt werden die asozialen Parteien, die sich diese Form der Bevormundung…
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