Zweitens: Im Jahre 2014 waren die Gewinne der pharmazeutischen Industrie mit steigender Tendenz an der Spitze aller Industriezweige. Sie wurden nur durch die sehr hohen Kosten für Marketing und Verwaltung (zwischen 25 und 35 Prozent der Umsätze) geschmälert. Wenig Auswirkung auf die Gewinne haben aber die Kosten für Forschung, die bei vielen Betrieben allenfalls bei 20 Prozent des Umsatzes liegen (siehe dazu <link http: www.bbc.com news business-28212223>diesen Link) und keinesfalls die enormen Kosten neuer Medikamente begründen können.
Diese Gewinne wären vielleicht noch gerechtfertigt, wenn sie ausschließlich auf Verschreibungen beruhten, die einerseits Heilung oder Linderung von Krankheiten erreichen und andererseits eine für die Sozialversicherungen verträgliche Kosten-Nutzen-Relation nachweisen können. So ist es aber nicht.
Nach wie vor werden die Zulassung und die Vermarktung von Medikamenten durch unethische Marketingmethoden beeinflusst. So wurden Ärzte auch im Jahre 2014 in Form von Anwendungsbeobachtungsstudien für die Verschreibung von Medikamenten bezahlt. Das sind eigentlich legale Studien an Patienten, mit dem Ziel, auch nach Marktzulassung Kenntnisse über Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu erhalten. Sie werden aber in einer Weise durchgeführt, ausgewertet und veröffentlicht beziehungsweise nicht veröffentlicht, dass inzwischen von Wissenschaftlern, Juristen und Ärzten der Verdacht des Arzneimittelmarketings durch Korruption diskutiert wird.
Diese Studien sind zwar im Verhältnis zu früheren Jahren geringfügig rückläufig, und es sind auch nur noch zehn Prozent der deutschen Ärzte bereit, dabei mitzumachen. Gemeldet werden noch 430 neue Studien im Jahr 2014. Die Auswirkungen dieser Studien bleiben aber weiterhin für Patienten und die gesetzliche Krankenversicherung gravierend. Sie werden vermutlich bevorzugt durch hochspezialisierte Zentren und Ärzte durchgeführt, die einen zwingenden Einfluss auf die Verordnungsgewohnheiten aller anderen behandelnden Ärzte haben. So wird ein nachbehandelnder Arzt sich in der Regel auf die Expertise einer hochspezialisierten Einrichtung wie einer Universitätsklinik verlassen und die angeordnete Arzneimitteltherapie durchführen.
Die "Kickbacks" an die Ärzte laufen unter Geschäftsgeheimnis
Erstaunlich ist allerdings, dass sogenannte Kickbacks (Rückzahlungen) auch im Jahre 2015 nicht nur im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen gewährt werden, sondern dass auch andere völlig legale Zahlungen der pharmazeutischen Industrie an Ärzte und Kliniken möglich sind. Verträge nach § 130 c SGB V erlauben es Pharmakonzernen und Krankenkassen, Verträge zu schließen, die in Abhängigkeit von der Menge der verordneten Medikamente oder der Zahl der Patienten sowohl Rückzahlungen der Industrie an die Krankenkassen als auch Zahlungen an die behandelnden Ärzte erlauben. Wie hoch diese Kickbacks sind, kann nicht beziffert werden. Sie werden unter Verweis auf "zu wahrende Geschäftsgeheimnisse" unter Verschluss gehalten.
Drittens: Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch im Jahr 2015 die Regularien der Zulassung von Medikamenten zur Behandlung. Die überwiegend von der Pharmaindustrie finanzierte Europäische Zulassungsbehörde für Medikamente (EMA) in London orientiert sich nicht sonderlich am nachgewiesenen Nutzen für den kranken Patienten oder an der Kosten-Nutzen-Relation für die Gesellschaft. Eher spielen geringe Kosten und schnelle Ergebnisse eine entscheidende Rolle. Studien mit wenigen Patienten, kurzen Nachbeobachtungszeiten, Auswahl eines für die Zulassung idealen Patientenkollektivs (wie etwa bevorzugt junge, möglichst gesunde Versuchspersonen) führen zu einer schnellen Zulassung. Auch die naheliegende Frage nach einer beweisbaren Verlängerung des Lebens wird oft durch sogenannte weiche Endpunkte der Studien umgangen. "Weich" heißt zum Beispiel die Zeit bis zum Fortschreiten einer Erkrankung.
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Gela
am 27.04.2015Die Kritik in dem Artikel geht gegen das Gewinnstreben der…