Jägers Nachrichtenverläufe, die der Kontext-Redaktion auszugsweise vorliegen, sind der Polizei seit 2017 bekannt. Damals liefen Ermittlungen gegen den Beamten, weil er im Verdacht stand, einer friedlichen Demonstrantin am Rande des G20-Gipfels in Hamburg das Wadenbein gebrochen zu haben. Weil der Täter beim Zuschlagen in schwerer Montur uniformiert war, scheiterte eine Identifikation. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg stellte das Verfahren schließlich aus Mangel an Beweisen ein, vermerkte allerdings, dass beim Beamten Jäger "eine aus hiesiger Sicht hoch problematische Dienstauffassung erkennbar" werde.
Neben dem Prahlen mit Gewalttaten offenbaren die Chatnachrichten des Polizisten eine rechtsextreme Gesinnung: Er verschickt Hakenkreuze, brüstet sich damit, deutsche Flughäfen vor "eselfickenden Fachkräften" zu beschützen und wünscht sich im Austausch mit einem Kameraden eine Enklave unter dem Titel "Nationalsozialistische Republik neu Deutschland" (Schreibweise im Original). Zwischenzeitlich ermittelte deswegen die Karlsruher Staatsanwaltschaft, stellte das Verfahren aber im Februar 2025 ein, weil mögliche Straftaten inzwischen verjährt seien und es überdies nicht strafbar sei, sich im Privaten verbotene nationalsozialistische Kennzeichen zu schicken.
Neben der strafrechtlichen Bewertung stellt sich aber noch die Frage, ob ein rechtsextremer Sadist, der mit Gewalttaten protzt, charakterlich für den Polizeidienst geeignet ist. Ein Disziplinarverfahren gegen Jäger läuft bereits seit Jahren, Kontext erkundigt sich regelmäßig nach dem Zwischenstand. Und auf Anfrage schien es im September 2025 um ein Haar Neuigkeiten zu geben: Das Disziplinarverfahren befinde sich "in der Finalisierung", es erfolgte "derzeit die abschließende dienstrechtliche Prüfung des Sachverhalts mit Verfügung einer Disziplinarmaßnahme".
Zum Jahresende wollte die Redaktion wissen, ob die Finalisierung schon geglückt sei. Doch eine Auskunft vom 10. Dezember legt nahe, dass mit weiteren Verzögerungen zu rechnen ist: "Aufgrund umfangreicher Beweisanträge des Rechtsanwalts kann das Disziplinarverfahren derzeit nicht abgeschlossen werden. Die Beweisanträge werden gegenwärtig geprüft und bearbeitet." Die Frage nach einem Zeithorizont bleibt unbeantwortet. Vielleicht klappt es ja schon 2026.
0 Kommentare verfügbar
Schreiben Sie den ersten Kommentar!