Alles begann 2006, als Julian Assange zusammen mit anderen Aktivist:innen die Enthüllungsplattform WikiLeaks gründete. 2010 wurde auf WikiLeaks ein Militärvideo veröffentlicht, das US-Kriegsverbrechen im Irak zeigt. Zu sehen ist die willkürliche Ermordung von 12 bis 18 Menschen durch US-Kampfhubschrauberpiloten in Bagdad, darunter auch zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters. Im selben Jahr erfolgten Veröffentlichungen von Militärprotokollen zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak, woraufhin die US-Justiz Ermittlungen gegen Julian Assange einleitete. Nachdem diese zunächst ergebnislos blieben, wurde es unter Präsident Donald Trump konkret. Nun umfasst die Anklage gegen Assange 18 Punkte, letztlich geht es um Spionagevorwürfe.
Seit 2019 wird Julian Assange wegen des Auslieferungsantrags der USA in Belmarsh, einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien, festgehalten. Ein Kautionsantrag wurde Anfang 2021 abgelehnt und der WikiLeaks-Gründer, der mittlerweile unter Depressionen und Suizidgefahr leidet, verbringt seine Zeit nicht bei seiner Familie, sondern in Isolationshaft. Sollte es zur Auslieferung an die USA kommen, kann er zu 175 Jahren Haft verurteilt werden. Es muss außerdem davon ausgegangen werden, dass ihm in den USA schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, wie langanhaltende Einzelhaft. Dabei kann eine Isolationshaft Folter gleichkommen und darf nach dem Völkerrecht nicht länger als 15 Tage am Stück andauern.
Zwar haben die USA schriftlich versichert, dass Julian Assange nicht in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht oder besonderen Haftbedingungen unterworfen werden würde – sie haben sich aber herausgenommen, diese Meinung zu ändern, sollte Assange in Zukunft irgendetwas tun, das diese Behandlung doch erfordern würde. Es ist also verständlich, dass wir von Amnesty International, zusammen mit vielen weiteren NGOs, dieses Versprechen als äußerst fragwürdig ansehen.
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gerhard manthey
am 24.06.2022