KONTEXT:Wochenzeitung
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"Atmosphäre der Hörigkeit"

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"Polizisten sagen nicht gegen andere Polizisten aus", sagt der Soziologe und ehemalige Polizeibeamte Rafael Behr im Gespräch mit Kontext. Reichlich Beweismaterial zu dieser These gab es bei den Prozessen um die Erstürmung des Grundwassermanagements (GWM) in Stuttgart am 20. Juni 2011.

Herr Behr, wie sind Zeugenaussagen von Polizisten einzuschätzen, wenn Kollegen angeklagt sind?

Prinzipiell gilt ein Ehrenkodex in der Kultur der Polizei: Kollegen werden weder an Vorgesetzte verraten noch anderen Instanzen ausgeliefert. Die Loyalität untereinander ist größer als die gegenüber der Integrität der Polizei. Polizisten wissen, dass sie als Zeugen die Wahrheit sagen müssen, andererseits gilt: Wir liefern keine Kollegen aus, wir sind eine solidarische Gefahrengemeinschaft, die zusammenhält.

Was passiert denen, die vor Gericht gegen Kollegen aussagen?

Die können sich im Kreis der Kollegen nicht mehr frei bewegen. Können sich bewegen, gehören aber nicht mehr dazu. Wir haben eine lange Tradition des Zusammenhalts, ich nenne das Binnenkohäsion, Schutz des sozialen Nahraums. Das gilt Kollegen, die mit im Einsatz waren, zu denen man zurückmuss, für die steht der Polizist ein.

Die Aufklärung von Sachverhalten ...

... wird damit verhindert. Viele Polizisten bedienen sich eines Kompromisses. Sie sagen: Nichts gesehen, gehört, gerade weggeguckt, nicht genau gesehen. Sie bedienen sich, moralisch gesehen, einer Halbwahrheit oder Halblüge, um Kollegen zu schützen. Menschlich verständlich, rechtsstaatlich beschämend.

Sie gefährden das System, das sie verteidigen sollen.

Ja, auf der Ebene der Gerechtigkeit ist das so, Sie beschädigen das Bild der demokratischen Polizei. Bei der Verhandlung geht der Richter raus und sagt: "Ich hab ein ungutes Gefühl, da wurde gemauert, die haben nicht die Wahrheit gesagt." Das Bild der Institution wird beschädigt.

Nicht nur das Bild.

Nein, die Polizei selbst.

Und das Rechtssystem, dessen Teil sie ist.

Ja, wobei, in der Welt der Polizei, so weit ich die überblicke, ist es so, dass sie sich nicht als Teil des Rechtssystems sieht, wenn man die Rechtsprechung in dieses System einbezieht. Polizisten wissen, dass das Rechtssystem das, was sie erleben, nicht abbildet. Nicht gerecht in ihrem Sinne ist. Sie fühlen sich nicht als Kollegen der Richter und Staatsanwälte, sondern diesen ausgeliefert. Das lässt sie die Reihen enger schließen. Ein Partikularinteresse dominiert den Universalgedanken der Gerechtigkeit.

Welches Verhältnis haben Polizisten zu Demonstranten?

Früher waren Gewalttäter und Demonstrant Synonyme. Nach der Friedensbewegung, der Anti-AKW-Bewegung, Startbahn West, diesen Massenbewegungen, hat sich die Figur des Demonstranten differenziert. Aber wir haben immer noch Stereotypen, etwa den gewaltbereiten Linksautonomen. Haben Demonstranten was Schwarzes an, sind jung und männlich, gelten sie schnell als linksautonom und gewalttätig. Mit denen glauben Polizisten bestimmte Erfahrungen gemacht zu haben, denen wird das Recht auf Demonstration abgesprochen. Das ist wenig präzise und situativ nicht offen.

Was ist, wenn CDU-Mitglieder demonstrieren, Bürger, Rentner?

Dann wird es schwierig, denn es entsteht so eine Art "Erfahrungs-Wahrnehmungs-Widerspruch", der sich nur mit Ausblendungen bearbeiten lässt. Ich hab mal einen Studenten der Hochschule der Polizei gefragt, was er da macht. Antwort: "Ist mir egal, wie alt ein Demonstrant ist, wenn ich ihn drei Mal auffordere zu gehen, und er ist immer noch da, ist das ein Straftäter." So funktioniert das: Die Polizei macht aus Demonstranten Straftäter, durch Nichtbefolgung polizeilicher Weisungen. Dann greifen die Schemata, ohne die Situation zu sehen und den, der mir gegenübersteht.

Entscheidend ist der Ungehorsam?

Genau. Da gibt es eine Vorwarnstufe, danach ist er Straftäter. Der Fakt, dass der Demonstrant Mitte siebzig ist, mal Leiter des Stuttgarter Hauptbahnhofs war, verschwindet. Befolgt der Demonstrant die polizeiliche Weisung nicht, setzt das eine Eskalation in Gang, ohne dass der Demonstrant was anders macht als vor der Durchsage der Polizei, die zum Verlassen des Geländes auffordert. Der Rechtsstatus des Demonstranten ändert sich, weil die Polizei das so konstruiert.

Reagiert die Polizeiführung auf die politische Lage?

Natürlich, Polizei wird nicht zu Unrecht als die politischste aller Verwaltungen bezeichnet. Sie ist nicht unabhängig von politischer Opportunität. Die Spitzenkräfte ahnen, was der Innenminister will, ohne dass der das erklären muss. Es ist falsch anzunehmen, dass der Innenminister da anruft oder etwas sagt. Das tut der nicht, das wäre instinktlos, das muss er nicht. Es wird antizipiert; das ist nicht verwunderlich, denn der Innenminister als oberster Dienstherr ist auch Politiker. Das wissen die nachgeordneten Beamten.

Und in Stuttgart?

Die Entwicklungen in Stuttgart lassen sich auch durch eine Atmosphäre der Hörigkeit erklären, des Erahnens des politischen Willens und möglicherweise auch dadurch, dass die Polizeiführung der Stadt Demonstrationen dieser Größe längere Zeit nicht zu bewältigen hatte und insgesamt überfordert war.

Wie ist das Verhältnis zu Staatsanwälten?

Traditionell so, dass sich Staatsanwälte mit Polizisten verbunden fühlen, den Schulterschluss suchen. Das hat sich in den vergangenen Jahren allerdings geändert, weil die Herkunftsmilieus von Staatsanwälten sich verändert haben. Die sind nicht mehr nur polizeifreundlich, außerdem beachten sie immer mehr verfahrensökonomische Gesichtspunkte. Bestimmte Dinge werden verfolgt, andere nicht, das passt nicht immer zur Logik der Polizei. Ist ein Polizist angeklagt, kennt der Staatsanwalt normalerweise kein Pardon.

Als am 30. September 2010 die Polizei mit Wasserwerfern und Pfefferspray den Schlossgarten räumte, sah Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler keinen Grund für Ermittlungen. Beeinflussen leitende Staatsanwälte solche Verfahren?

Da kann ich nur spekulieren. Es gibt hin und wieder Berichte über wackere Staatsanwälte, die sich gegen politische Weisungen stemmen, andererseits muss man sehen, dass Staatsanwaltschaften hierarchische Behörden sind. Staatsanwälte sind keine Richter, die wie Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Da ist wichtig, was ein Generalstaatsanwalt sagt. Insoweit hängt es vom Klima in der Staatsanwaltschaft ab, was verfolgt wird und was nicht. Staatsanwaltschaften und Polizei sind sogenannte Closed Shops.

Wir können nicht reingucken.

Können wir nicht. Entscheidungsprozesse werden nicht offengelegt, deshalb müssen wir spekulieren. Einer, der bei den Entscheidungen dabei war, kann immer sagen: "Was ihr redet, ist blanker Unsinn."

Das ist Herrschaftswissen.

Genau. So wird klandestines Wissen erzeugt, an dem niemand teilhat, und das, wenn es kritisiert wird, zurückschlägt mit dem Argument: Ihr kennt nicht die ganze Wahrheit.

Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen "fahrlässiger Körperverletzung" gegen Polizisten, die Demonstranten mit Wasserwerfern ins Gesicht gezielt und sie schwer verletzt haben?

Juristisch müssen sie einen Vorsatz nachweisen. Polizisten wird in Ausübung ihrer Arbeit oft unterstellt, dass falsche Lageeinschätzung, Überforderung, Stress für das Handeln ursächlich waren. So kommen sie zu Fahrlässigkeit. Schwieriger als die Herabqualifizierung des Straftatbestands finde ich allerdings die Einstellung von Verfahren wegen fehlender Identifizierbarkeit von Polizisten. Man weiß, von den zwanzig Polizisten waren es drei, kann sie aber nicht identifizieren: Helm auf, Panzerung. Im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb bin ich für eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten.

Am 20. Juni 2011 explodiert in der Nähe des GWM-Zauns, hinter dem Bereitschaftspolizei in Helm und Panzer steht, ein Kanonenschlag. Nah dran stehen 30 Demonstranten, denen passiert nichts, acht Polizisten erleiden – so Polizeiangaben "Knalltraumata", kommen ins Krankenhaus und sind dienstunfähig. Ist das glaubwürdig?

Jein. Wenn wir von Verletzungen von Polizisten sprechen, fällt das unter die Sorgfaltspflicht des Dienstherrn. Ich muss jede Verletzung, die ich im Dienst erleide, anzeigen, weil daraus Regressansprüche entstehen können. Deshalb wird sorgfältig mit Verletzungen umgegangen. Explodiert ein Knallkörper, das Ohr ist betäubt, geht der Beamte ins Krankenhaus zum HNO-Spezialisten zur Untersuchung. Man ist schnell verletzt bei der Polizei.

Deshalb sagt der Polizeibericht über den Zivilbeamten W., er sei so schwer verletzt, dass man "um sein Leben fürchte". Am Tag drauf entlässt er sich aus dem Krankenhaus.

Stellen Sie sich die Szene vor. Der wird als Zivilpolizist enttarnt, die Kollegen sehen das und denken an Lynchjustiz: Der Mob haut den tot. Passiert nicht, aber so wird gedacht. Die Sprache des Polizeiberichts ist bei verletzten Polizisten eine andere als bei verletzten Demonstranten.

Kommen auf diese Weise Statistiken wie die von 2012 zustande, nach der in Stuttgart die Zahl der verletzten Polizisten gegenüber 2011 um 19 Prozent stieg?

Bei Verletztenzahlen muss man sehr genau hinschauen. Ich führe das vor allem auf eine höhere Sensibilität zurück, damit verschieben sich viele Taten vom Dunkelfeld ins Hellfeld. Im Übrigen ist da viel Lobbypolitik der Polizeigewerkschaften dabei, die darauf setzen, dass, je höher die Opferzahlen sind, das Mitleid der Bevölkerung steigt. Damit werden andere Themen vermieden. Polizeigewalt und Kennzeichnungspflicht werden von Wissenschaft, Medien, Politik diskutiert. Diese Debatte wird durch steigende Opferzahlen bei der Polizei vermieden.

Wollen Polizisten zu Opfer gemacht werden?

Überhaupt nicht. Polizisten wollen Opfer bringen, das ist ihr Nimbus. Wer Opfer bringt, darf Bewunderung erwarten, wer Opfer ist, allenfalls Mitleid. Das will keiner. Da sie Bewunderung nicht bekommen, durch solche Skandale wie in Stuttgart, ist Mitleid der Ersatz für Bewunderung. Wir brauchen eine besonnene, rational handelnde Polizei, eine schwache Polizei, die Opfer ist, braucht kein Mensch.

Danke, Herr Behr.

War mir ein Vergnügen.

 

 

 

Rafael Behr, promovierter Soziologe, ist seit Oktober 2008 Professor an der Hochschule der Polizei in Hamburg, leitet dort die Forschungsstelle "Kultur und Sicherheit" und den Studiengang Polizei. Er war 15 Jahre Polizeibeamter in Hessen.


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8 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 19.07.2019
    Antworten
    @Rafael Behr,
    als Professor der Hochschule der Polizei in Hamburg, haben Sie einen erheblichen Anteil an der Bildung von "Führungskräften" innerhalb der Verantwortungsebenen im Polizeidienst.
    Polizei? Dienst?
    Mir, geboren in das Jahr 1954 in Stuttgart, ist die vorzuziehende Bezeichnung
    "Bürger…
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