Für CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf gibt es "überhaupt nur eine Konsequenz" aus den Ereignissen in Köln, Hamburg, Stuttgart und anderswo: "Diese Menschen müssen schnellstmöglich in ihrer Heimat zurückgeführt werden." Der Jurist weiß, was er sagt, wenn er derart auf die Tube drückt. Schließlich war er Richter am Verwaltungsgericht in Sigmaringen, woran er nur zu gerne erinnert. Allerdings sind damals, in den Neunzigerjahren, vor allem Unionspolitiker – getrieben von den rechtskonservativen Republikanern – schon einmal nicht willens gewesen, die richtigen Antworten darauf zu finden, dass Hundertausende Menschen in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchten.
Natürlich weiß der Herausforderer von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass das, was er unter schnellstmöglicher Rückführung versteht, gar nicht möglich ist. Bis wohin soll der Rechtsstaat gegenüber mutmaßlichen Straftätern seine Standards absenken? Sollen Verdächtige einfach ausgeflogen oder über die Grenze nach Österreich oder die Schweiz verbracht werden? Soll dieses "schnellstmöglich" selbst für jene gelten, denen in ihrer alten Heimat womöglich die Todesstrafe droht? Fragen über Fragen, die schwer wiegen, die aber nach Besonnenheit und Umsicht verlangen, um nicht wie damals bei der Landtagswahl 1992 vor allem wieder Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten zu lenken.
Die anstehenden Landtagswahlen trüben den Blick
Aber der Drang zurück an die Macht trübt den Blick auf unbequeme Fakten, und dies nicht nur in Stuttgart, sondern auch anderswo, zum Beispiel in Mainz. Julia Klöckner, Wolfs CDU-Pendant in Rheinland-Pfalz, ätzt gegen "das rot-grüne Multikulti-Larifari". Dessen Konsequenz ist für sie, "dass jeder als ausländerfeindlich gebrandmarkt wurde, wer Kritik geübt hat an denjenigen, die ein überkommenes Frauenbild haben". Belege für diese erstaunliche Wahrnehmung dürften zwar ähnlich rar sein wie Muslime bei der Mainzer Fasnet, macht aber nichts. Stattdessen greift Klöckner, die da und dort schon als mögliche Merkel-Erbin gehandelt wird, zu raschen Lösungen, die keine sind: Jeder Täter, der zu einer Strafe ohne Bewährung verurteilt wird, müsse sogleich abgeschoben werden. In seriösen Juristenportalen taucht da umgehend die Frage auf, ob Richter und Richterinnen eine solche Regelung dann nicht bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen hätten.
11 Kommentare verfügbar
someoensdaughter
am 19.01.2016Abgesehen davon, dass es kein "Kölner…