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Titisee kämpft um sein Stromnetz

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Wie frei sind Kommunen bei der Vergabe ihrer Energienetze? Diese Frage hat Titisee-Neustadt vors Bundesverfassungsgericht getragen. Rückhalt in ihrem Kampf gegen das "kartellrechtliche Regime" erhält sie bei den kommunalen Spitzenverbänden und den meisten Parteien. Nur nicht bei der CDU.

Ein Eichhörnchen auf einem Baum, daneben ein Gewässer – so sieht das Stadtwappen von <link http: www.titisee-neustadt.de _blank>Titisee-Neustadt aus. Die Kleinstadt wirbt mit Kuren, Sporturlaubsmöglichkeiten und viel Natur um Touristen. Größere Bekanntheit erlangt sie durch die hier gelegentlich stattfindenden Wettkämpfe der Skisprung-Elite. Seit 1979 hat es in Titisee-Neustadt nur zwei Bürgermeister gegeben – beide von der CDU. Doch der aktuelle sorgt nun dafür, dass das Örtchen vom südwestlichen Rand der Republik die Energiekonzerne aufschreckt und viele andere Kommunen erfreut.

Titisee-Neustadt hat im Dezember beim Bundesverfassungsgericht eine Kommunalverfassungsbeschwerde eingereicht. Darin wendet sich Bürgermeister Armin Hinterseh mit Rückhalt in allen Gemeinderatsfraktionen dagegen, dass die Kommune ihr Stromnetz nicht so ausschreiben und vergeben darf, wie sie es möchte. Im März 2012 hatte nämlich der scheidende Netzbetreiber, eine Tochterfirma des viertgrößten deutschen Stromkonzerns EnBW, ein Prüfverfahren des Bundeskartellamts erwirkt. Der Vorwurf: Die Netzvergabe an das mehrheitlich kommunale und extra dafür gegründete Unternehmen "Energieversorgung Titisee-Neustadt" sei politisch motiviert gewesen.

Bundesweit ein aktuelles Thema

Energienetze müssen wettbewerblich vergeben werden. In den letzten beiden Jahren sind etliche Kommunen mit ihren Vorstellungen von einer Netzvergabe vor Gericht gescheitert, <link http: www.handelsblatt.com technik das-technologie-update energie ausschreibung-ist-pflicht-bgh-erschwert-rekommunalisierung-von-stromnetzen _blank>auch schon vorm Bundesgerichtshof. In Berlin liegen sowohl die Strom- als auch die Gasnetzvergabe seit vergangenem Herbst auf Eis, da das Land von der beim Gas unterlegenen Firma Gasag erfolgreich verklagt wurde.

Das Thema ist bundesweit aktuell. Denn nach der Privatisierungswelle in den 1990ern sind in den letzten Jahren viele Netzkonzessionen neu vergeben worden, alleine dieses Jahr werden über 2000 auslaufen. Doch selbst wenn in Titisee-Neustadt, Berlin und anderswo der Vorwurf zutreffen sollte, die Lokalpolitik habe bei Ausschreibung und Vergabekriterien die eigenen Unternehmen begünstigt – warum sollten sie das nicht dürfen? Schließlich gibt ihnen das Grundgesetz das Recht auf Selbstbestimmung. Dieses Argument ist nun die Grundlage für die Kommunalverfassungsbeschwerde.

Unterstützung erhält Titisee-Neustadt vom Städtetag Baden-Württemberg – "weil das Thema fast alle Städte und Gemeinden betrifft", so das geschäftsführende Vorstandsmitglied Gudrun Heute-Bluhm auf Kontext-Anfrage. Die ehemalige Oberbürgermeisterin von Lörrach führt die Kritik an der herrschenden Rechtsprechung weiter aus: "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb es der Kommune nicht möglich sein soll, parallel in einem Verfahren nach einem Konzessionär oder nach einem Kooperationspartner zu suchen und die jeweiligen Angebote gegeneinander abzuwägen." Stattdessen seien die Kommunen heute gezwungen, die Konzession ohne Berücksichtigung kommunaler Belange auszuschreiben und zu vergeben. Erst dann dürfe sich die Kommune überlegen, ob sie sich eine Kooperation mit dem Neu-Konzessionär vorstellen könne.

Die Gesetzeslage ist unklar

Heute-Bluhm bekennt sich zu Wettbewerb und Transparenz, beklagt aber, "dass es kaum gesetzliche Vorgaben für das Konzessionsverfahren gibt". Im Januar veröffentlichte der Städtetag einen Artikel im Staatsanzeiger zu dem Thema. Darin ist zu lesen: "Über Jahrzehnte hinweg entschieden die gewählten Vertreter in den Kommunen über das System des örtlichen Verteilnetzbetriebs. Dieses Regime der Konzessionsvergabe war die Grundlage für die seit dem Jahr 2005 immer stärker werdende Rekommunalisierung der örtlichen Energieversorgung. Ab dem Jahr 2010 etablierten die Kartellbehörden dann allerdings scharfe Vorgaben für die Vergabe der Konzessionen." Seitdem gilt ein Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur, der die wettbewerblichen Richtlinien festlegt.

Doch dieser Leitfaden ist "am Gesetzgeber vorbei entstanden und gibt Auswahlkriterien vor, die den Altkonzessionär – und damit meistens die großen vier Energiekonzerne – klar bevorzugen", kritisiert Michael Sladek, Vorstand des Ökostrom-Anbieters Elektrizitätswerke Schönau (EWS): "So dürfen Kriterien wie Bürgerbeteiligung, Bürgernähe, ökologische Energieversorgung, Schaffung von Arbeitsplätzen oder regionale Wertschöpfung bei der Konzessionsvergabe nicht berücksichtigt werden, obgleich gerade diese für die Gemeinde von zentraler Bedeutung sind." Eine Umfrage von Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund hat jüngst ergeben: Bei den 1400 Netzvergaben zwischen 2007 und 2014, zu denen die Kommunen Angaben machten, blieb es zu 85 Prozent bei den alten Konzessionen.

Schönau liegt in der Nähe von Titisee-Neustadt. Die EWS ist am Unternehmen beteiligt, das nun das dortige Stromnetz betreibt. Sladek ist auch Aufsichtsratsmitglied der Bürgerenergie Berlin, der Genossenschaft, die sich um eine Beteiligung an Gas- und Stromnetz der Hauptstadt bewirbt. Hier wie dort gilt sein Kampf dem "kartellrechtlichen Regime", wie Sladek es nennt: An der Intention des Grundgesetzes vorbei regiere das Wettbewerbsprinzip.

Das Bundeskartellamt hingegen verweist darauf, dass sein kritisierter Leitfaden nur das Energiewirtschaftsgesetz konkretisiere. Es handle sich eben nicht um bloßes Gewohnheitsrecht, das auf Gerichtsurteilen beruhe. Deshalb gab es Ende Januar nach fast dreijährigem Verfahren bekannt: <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank>Die Netzvergabe von Titisee-Neustadt war "missbräuchlich" und muss "neu und diskriminierungsfrei" durchgeführt werden.

Bürgermeister Armin Hinterseh hat gegen diese Verfügung Beschwerde eingelegt. Schließlich ist der Netzübergang längst erfolgt, eine Rückabwicklung wäre sehr aufwendig. Er hält die Verfügung für "fast schon unanständig", da sie nicht abwartet, wie das höchste deutsche Gericht entscheidet. Die vom Kartellamt angeführten Gerichtsurteile seien ja gerade die Grundlage für die Verfassungsbeschwerde. Die Aussage, dass der umstrittene Leitfaden nur das Energiewirtschaftsgesetz konkretisiere, bezeichnet Hinterseh als "grundfalsch". "Mit dem Energiewirtschaftsgesetz könnten wir und alle anderen Kommunen hervorragend leben", sagt der Bürgermeister. Der Leitfaden stehe der expliziten Absicht der CDU/CSU-FDP-Bundesregierung entgegen, die mit einer Gesetzesnovelle von 1998 das kommunale Selbstverwaltungsrecht erhalten wollte.

Gegen eine faktische Aushöhlung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung wandte sich im vergangenen Herbst schon ein vom Berliner Senat ausgerichteter Kongress, an dem nach Selbstdarstellung "mehr als 120 Fachleute aus kommunaler Praxis, Wissenschaft und Politik" teilnahmen. Ihre Mahnung: "Die Kommunen in Deutschland erwarten vom Bundesgesetzgeber unverzüglich mehr Rechtsklarheit für die Konzessionsvergabe für Energienetze."

Ideologische Debatte im Bundestag

Dass es derzeit keine Rechtssicherheit gibt, wurde auch am 19. März im Bundestag deutlich. Die Linke hatte zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten einen Antrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei der Energienetzvergabe gestellt. <link http: dipbt.bundestag.de doc btp _blank>Die dazugehörige Debatte wurde von der CDU vor allem ideologisch geführt. Mehrere ihrer Abgeordneten geißelten die "Staatswirtschaft", die Die Linke wolle. Das sei doch seit 1989 diskreditiert, vielmehr brächten Wettbewerb und Gewinnstreben "Wachstum, Innovation und langfristig Wohlstand für alle", behauptete der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß. Wiederholte Argumente der Unions-Abgeordneten: Beim Netzbetrieb könnten Verluste auftreten, die die Kommune dann andernorts kompensieren müsste; und die Netze bräuchten teils beträchtliche Investitionen, die vielleicht nicht alle Gemeinden tätigen wollten.

Änderungsbedarf beim Energiewirtschaftsgesetz sehen CDU und CSU trotzdem. Die Regulierung der Netzübergabe ist unzureichend – und darunter leiden nicht nur Kommunen, sondern auch Firmen, die ein Netz übernehmen. Einig sind sich alle Bundestagsfraktionen in folgender Diagnose: Firmen, die die Netzkonzession verlieren, ziehen die Übergabe oft durch Klagen und andere Tricks in die Länge. Wenn das Ganze länger als ein Jahr dauert, haben sie manchmal das Recht, die Konzessionsabgabe nicht mehr zu zahlen, solange das Netz nicht tatsächlich übergegangen ist. Auch die Datenübergabe ist nicht gut geregelt. Für all das soll nun Rechtssicherheit geschaffen werden. Zudem soll das Vergabeverfahren verbessert werden.

Hauptgegenspieler von CDU und CSU in der Bundestagsdebatte war der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer. Er sprach den CDU-Abgeordneten Bareiß direkt an und unterstellte ihm, anlässlich der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 diese Rechtsunsicherheit gewollt zu haben, "weil Sie nämlich nicht wollten, dass die Kommunen frei entscheiden können. Sie wollten, dass das bei den Konzernen verbleibt." Wie beim Netzübergang der Kaufpreis errechnet wird, sei damals ebenfalls "bewusst unklar gelassen" worden, sagte Krischer, weil dies viele Kommunen davon abschrecke, eine Netzkommunalisierung anzugehen, aus Angst vor den Konzernen. Die Grünen stehen voll hinter dem Antrag der Linken, der den Kommunen tatsächliche Wahlfreiheit geben soll. "Es gibt viele Studien, die zeigen, dass gerade die kleinen, kommunalen Anbieter die Netze mindestens genauso gut betreiben können wie die großen", hielt Oliver Krischer fest. "Mehr noch: Es gibt eine Studie aus Baden-Württemberg, die belegt, dass kommunale Verteilnetzbetreiber die Netze effizienter betreiben als große."

In der Union gehen kommunale und nationale Interessen auseinander

Die CDU musste sich von der Opposition fragen lassen, wie sie ihre Haltung ihren Bürgermeistern erklären wolle. Eine Antwort hatte der erwähnte Abgeordnete Thomas Bareiß schon gegeben: "Beim Thema Verteilnetze stehen die Interessen der Kunden und nicht die kommunalen Interessen im Mittelpunkt." Bareiß ist Abgeordneter des Wahlkreises Zollernalb-Sigmaringen. Seine Ansagen zeigen den bestehenden CDU-internen Konflikt am Beispiel Baden-Württembergs auf. Denn nicht nur gibt es in Titisee-Neustadt, nur ein paar Wahlkreise weiter, einen CDU-Bürgermeister, der gegen eine von der CDU-Bundestagsfraktion verteidigte Politik vors Verfassungsgericht zieht. Bareiß hat zudem den Städtetag des Landes gegen sich, der auch viele CDU-geführte Kommunen vertritt – und dessen erwähnte Chefin Gudrun Heute-Bluhm Mitglied im Bundesvorstand der CDU ist.

Noch vor der Sommerpause, so die Ankündigung, soll der Entwurf für die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes vorliegen. Unklarer ist, wann das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde entscheiden wird. Da gebe es keine Frist, erklärt der Freiburger Anwalt Holger Weiß, der an der Beschwerde mitgearbeitet hat. Das Gericht habe sich für so eine Aufgabe bis zu einem Jahr Zeit genommen.


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1 Kommentar verfügbar

  • Amtsenthebungsverfahren
    am 29.04.2015
    Antworten
    Zumindest auf kommunaler Ebene schein es in der "C" "D" "U" noch ein paar, wenige, idealistische, streitbare Demokraten zu geben. Wahrscheinlich sind aber die Amtsenthebungsverfahren* schon vorbereitet. Die CDU-Oligarchen an der Spitze können nicht anders.

    (*so geschehen wegen unangenehmer…
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