Ziemlich falsch ist auch falsch: Einträchtig stellten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im Januar 2011 "fest, dass es von Seiten der Politik keine direkte oder indirekte Einflussnahme auf die Polizei und den Einsatz am 30. September 2010 im Schlossgarten gegeben hat". Diese Bewertung war von der Beweislage schon damals nur bruchstückhaft gedeckt. Jetzt sprechen neue Indizien vollends dagegen – und dafür, dass im zweiten Untersuchungsausschuss die (Vor-)Geschichte des Schwarzen Donnerstags umgeschrieben werden muss.
Da sind sie, die Finger, die auf einen zeigen, wenn einer auf andere zeigt. "Um das gewünschte Ergebnis zu retten, haben Sie bei dem Verfassen Ihres Abschlussberichts einen Romanschriftsteller ans Werk gesetzt, ich glaube, Baron Münchhausen war das elfte Mitglied", ätzte CDU-Obmann Uli Müller in Richtung Rote und Grüne im Februar 2011. Wäre der Untersuchungsausschuss "ein Biathlon-Wettkampf, dann müsste man sagen: schlecht gelaufen und zum Schluss nicht ins Schwarze getroffen". Die Stimmung in den schwarz-gelben Reihen ist aufgeräumt, als der Landtag die Ergebnisse der ersten Beweiserhebung berät. Keiner konnte in die Zukunft sehen.
Sieben Wochen später ist Schluss mit lustig – da ist die Landtagswahl verloren. Und nur ganz nebenbei: Noch einmal knapp zwei Jahre später muss ebenjener Müller in einem anderen Untersuchungsausschuss, der sich mit Mappus' EnBW-Deal befasst, als Vorsitzender gehen, weil er dem Ex-Ministerpräsidenten auf einem zugigen Autobahnparkplatz zwischen Stuttgart und Pforzheim geheime Akten zugesteckt hat. Eigenwillig ist der Rechtfertigungsversuch: In der Opposition sei seine CDU-Fraktion jetzt "von bestimmten Informationswegen", die einer Regierung zur Verfügung stünden, ausgeschlossen, sagt der ehemalige Umwelt- und Verkehrsminister. Aber das ist eine andere Geschichte.
Preisfrage: Einflussnahme ja oder nein?
Hat Mappus also oder hat er nicht in den Wochen vor dem Schwarzen Donnerstag Einfluss genommen? 13 Sitzungen in nicht einmal vier Wochen, in denen 63 Zeugen und zwei Sachverständige zu Wort kamen, hatte das Gremium Zeit bis zur kontroversen Urteilsfindung über die Vorgänge mit Frühherbst. Die Stimmung im Talkessel war aufgeheizt gewesen in diesen Wochen. Anfang Oktober standen die ersten Fällungen im Schlossgarten an. Intern hatte die Bahn, wie später bekannt wird, 60 bis 80(!) Bäume ins Visier genommen, was die Polizei durchaus in ihrer Einsatzplanung beeinflusst.
Auch Stefan Mappus stand unter Druck und kündigte eine Regierungserklärung für den 6. Oktober an: Er wollte Kante zeigen angesichts katastrophaler Umfragewerte. Zehntausende demonstrierten in der Stadt. Einen Gütetermin unter Gegnern und Befürwortern hatte er hinter verschlossen Türen mit Winfried Kretschmann vereinbart. Der Termin platzt, weil Bahnchef Rüdiger Grube den Plan durchsticht. Die Gangart wird noch rauer. Am 19. September versprach der Regierungschef auf dem Landestag der Jungen Union an, "jetzt mal die Ärmel aufzukrempeln". Er wolle "auf ins Gefecht" und "den Fehdehandschuh" aufnehmen.
Mehrere Indizien untermauerten schon beim ersten Versuch der Wahrheitsfindung die Oppositionsthese von der Einflussnahme. Allen voran das Protokoll einer Besprechung nur einem Tag darauf, am 20. September, bei der Polizei: "MP erwartet offensives Vorgehen gegen Baumbesetzer", heißt es da. Zentrale Einzelheiten bleiben aber im Nebel im ersten Schlossgarten-Ausschuss. CDU und FDP drücken aufs Tempo, schließlich muss die Sache vom Tisch sein, wenn die heiße Phase des Landtagswahlkampfs beginnt. Die Aufklärung "sollte durchgeboxt werden", erinnert sich der heutige Kultusminister Andreas Stoch (SPD). In jener Debatte Anfang Februar 2011, in der sich die Noch-Regierungsfraktionen so sicher waren, auf der sicheren Seite zu sein, und Müller Münchhausen bemühte, war Stoch schon ganz nah dran an den jetzt bekannt gewordenen Machenschaften: "Wenn die Ministerien nach der Einsetzung durch den Landtag am 27. Oktober 2010 bis zum Freitag, 26. November 2010, 20.00 Uhr, brauchen, um uns die Akten zu übergeben, dann frage ich mich, was in dieser Zeit mit den Akten passiert ist." Die durch die "Stuttgarter Zeitung" und den "Spiegel" veröffentlichten Einzelheiten geben eine Antwort: Die Akten mussten erst zusammengestellt werden, "widerspruchsfrei", wie ein hoher Beamter in verräterischer Sprache mailt, "um Überraschungen in Form von neuen Schriftstücken zu vermeiden".
Einen Untersuchungsausschuss einzusetzen ist das Recht des Parlaments. Die Mehrheit im Verfahren, damals CDU und FDP, kann den Gang der Dinge aber maßgeblich steuern. Sozialdemokraten und Grünen erregten sich über Schikanen. "Der außergewöhnlich enge Rahmen – vermutlich historisch einmalig für Baden-Württemberg – hatte Konsequenzen für die Beweiswürdigung beziehungsweise die Erstellung der Abschlussberichte von Mehrheit und Minderheit", schreibt die damalige Opposition in ihrer in weiten Teilen von der Regierungsmeinung abweichenden Einschätzung der Ergebnisse. "Terminhetze, fehlende Protokolle, viel zu späte Aktenvorlage, fehlende Möglichkeiten zur ausführlichen Beweiswürdigung", so fasst der Grüne Uli Sckerl seine Erfahrungen zusammen und führt aus, was dafür spricht, dass Mappus sehr wohl Einfluss genommen hat. "Sie lügen", schreit der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann außer sich. Anhaltende Unruhe notiert das Protokoll der Plenardebatte.
Landespolizeipräsident empfahl Verschiebung
Vieles wird sich auch im zweiten Ausschuss um jene Tage vor dem Einsatz drehen. Denn inzwischen ist bekannt, dass Umweltministerin Tanja Gönner in einer Mail an Parteifreund Mappus sehr wohl einen Bogen schlägt vom Bäumefällen zu der Regierungserklärung, die ihrem Chef so wichtig war. Und vor allem, dass dem ersten Ausschuss nicht alle Akten übergeben wurden. Geklärt werden könnte im zweiten Anlauf sogar, was am 29. September 2010, 18 Stunden vor der Einsatz, genau geschah. Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf wird zum ersten Mal bei einer Vorbesprechung dieser Art im Staatsministerium den Ministerpräsidenten höchstpersönlich treffen. Der erfahrene Einsatzleiter will, wie er später als Zeuge sagt, die Politik in Sachen Wasserwerfer-Einsatz "mit in Haftung nehmen". Bevor er sein Büro verlässt, erreicht ihn eine Botschaft von Landespolizeipräsident Wolf Hammann zu der für den nächsten Tag geplanten Aktion. Der oberste Polizist im Land empfiehlt Verschiebung auf einen "taktisch günstigeren" Oktobertag, weil dann mehr Einsatzkräfte zur Verfügung stehen könnten. Als Stumpf zurückkommt, hat Hammanns zögerliche Haltung keine Bedeutung mehr. Wieso? Viele der immer zahlreichen Zuhörer im Landtag, darunter viele K-21-Aktivisten, schäumen. "Ich muss mich nicht dumm stellen", meint eine Frau mit Schal im weit verbreiteten Signalgrün. Natürlich habe Mappus den Einsatzleiter "gedrängt und ihn bestärkt", mutmaßt sie, sonst hätte der sich intensiver mit den Einwänden des Landespolizeipräsidenten befasst.
Von einer Besprechung neun Tage vor dem Einsatz wurde gar kein Protokoll angefertigt, der "großen Gefahr" wegen, so der damalige Amtschef im Umweltministerium, Bernhard Bauer, dass das "eine oder andere an die Öffentlichkeit gehen konnte". Eine Beamtin, deren Aussage nicht nur CDU und FDP, sondern sogar von der Staatsanwaltschaft kleingeredet wurde, konnte sich allerdings ziemlich genau an den Gesprächsverlauf erinnern und daran, dass die Regierungserklärung sehr wohl eine Rolle spielte. SPD und Grüne bemängelten in ihrer Schlussbewertung, dass Bauer dies mit keinem Wort in seiner Zeugenaussage erwähnt hatte, und offenbarten eine Debatte in nicht öffentlicher Sitzung "über die rechtlichen Anforderungen an eine wahrheitsgemäße Zeugenaussage".
Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahre Haft
Denn auch wer nicht vereidigt wird, muss vor einem Untersuchungsausschuss die Wahrheit sagen, sonst macht er sich strafbar. Zurzeit vergleicht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Vorprüfung noch einmal alle Unterlagen, die jetzt in Teilen öffentlich geworden sind, mit den Wortprotokollen der Zeugenaussagen. Der Strafrahmen bei uneidlicher Falschaussage liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Ein Verfahren gegen einen Minister wäre kein Novum im Land. Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) musste Mitte der Neunzigerjahre zurücktreten und akzeptierte schussendlich einen Strafbefehl in fünfstelliger Höhe, nachdem die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung beantragt hatte.
Die Gerüchteküche brodelt. Von Beweisen ist die Rede, dass Akten in Mappus' Staatsministerium sogar aktiv gefälscht worden seien. Der Ex-Ministerpräsident wird sich noch einmal befragen lassen müssen, ebenso andere ehemalige CDU-Minister wie Heribert Rech (Innen) oder Tanja Gönner. Zudem gibt es vor allem unter den Grünen Bestrebungen, noch ein schwarz-gelbes Verdikt von damals zu revidieren: "Die Ursache für die Eskalation wurde von 'Stuttgart 21'-Gegnern gesetzt. Das Verhalten jenes Teils der 'Stuttgart 21'-Gegner, die sich der Polizei unfriedlich in den Weg stellten, war rechtswidrig und zu keinem Zeitpunkt von der Versammlungsfreiheit gedeckt." Diese Bewertung stützt sich allein auf die Expertise des von CDU und FDP geladenen Sachverständigen. Der zweite Verfassungsrechtler wiedersprach. Er war der Sachverständige der Opposition und könnte, wie viele andere Zeugen, ebenfalls einen zweiten Auftritt bekommen. Diesmal als Sachverständiger der Regierung ...
13 Kommentare verfügbar
Fedor Außerhalb
am 19.02.2014