Ein Vorgang von nachgerade grotesker Peinlichkeit, in dessen Zentrum – mal wieder – die "politische" Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart steht. Von der kann ab heute jedermann ungestraft behaupten, sie lese noch nicht einmal ihre eigenen Akten.
Das Corpus Delicti findet sich auf Seite 168 des vom Dezernat 3.5 "Amtsdelikte und Korruption" der Stuttgarter Kriminalpolizei erstellten "Abschlussberichts" der "Ermittlungsgruppe Park" zum Ablauf des Polizeieinsatzes am 30. 9. 2010, also am Schwarzen Donnerstag. Dazu wurde unter anderem der gesamte Sprechfunkverkehr der Polizei nachträglich abgehört, inhaltlich bewertet und in ein Zeitprotokoll übertragen. Für den Zeitraum 18.00 bis 18.15 Uhr heißt es bereits in der Überschrift, in der "besondere Vorkommnisse" herausgestellt werden, "Ministerpräsident und Innenminister besuchen bzw. sprechen mit Einsatzkräften". Und im Text wird für den Zeitpunkt 18.11 Uhr festgehalten: "PF teilt dem EA 3 mit, dass sich Herr Ministerpräsident Mappus vor Ort befindet und persönlich mit Einsatzkräften sprechen will. In der Folge geht aus den Funksprüchen hervor, dass auch Herr Innenminister Rech vor Ort ist." (Anmerkung der Redaktion: PF = Polizeiführer, EA 3 = Einsatzabschnittsleiter 3.)
Während der Besuch des Innenministers auf dem Gelände des damals noch existierenden Zentralen Omnibusbahnhofs (und damit hinter den zu diesem Zeitpunkt dann endlich geschlossenen Linien der Polizei) immer schon bekannt war, wäre die Anwesenheit des damaligen Ministerpräsidenten eine bemerkenswerte Neuigkeit gewesen. Hatte Mappus doch vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt, er habe lediglich abends am fraglichen Tag "übers Handy" mit dem damaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf gesprochen (siehe auch: <link https: www.kontextwochenzeitung.de _blank external-link-new-window>Mappus im Park?).
Doch Mappus, sagt die Staatsanwaltschaft Stuttgart, von der Kontext:Wochenzeitung inzwischen konfrontiert mit dem behördeneigenen Aktenzeichen, sei nicht im Park gewesen: Es handele sich um einen "Hör- und Übertragungsfehler" desjenigen Polizeibeamten, der den Funkverkehr der Polizei "verschriftet" habe, um eine falsche "Interpretation" des Gehörten und um ein "Durcheinanderbringen" von Personen. Und der Vorgang sei tatsächlich "durchaus peinlich". Für die Polizei.
Tatsächlich ist schwer zu verstehen, wie erfahrene Polizeibeamte – und die beiden in der Akte als "Sachbearbeiter" aufgeführten Kripomänner sind solche – Funksprüche in dem Ausmaß missverstanden und dann schriftlich missinterpretiert haben sollen. Noch viel schwerer zu verstehen ist, dass offenbar niemandem innerhalb der Stuttgarter Polizei bei der Lektüre dieses bereits im Jahr 2011 fertiggestellten Berichts (oder seither) aufgefallen sein soll, was da geschrieben steht. Denn da steht ja nicht, wie sonst öfter auf insgesamt mehreren Hundert Seiten, etwas in der Art wie "Demonstrant kettet sich an Baum an", was vielleicht überlesen werden kann, wenn es zum x-ten Mal so oder ähnlich dort heißt. Da stand und steht schon in der Überschrift: Ministerpräsident besucht Einsatzkräfte.
Kaum vorstellbar, dass ein Beamter, der das liest, egal, wo er steht in der Hierarchie der Behörde, wenn nicht seinen Vorgesetzten, dann aber seinen Kollegen fragt: Hast du das gewusst, dass der Mappus im Park war?
Die Polizei spricht von einem "Büroversehen"
Die Stuttgarter Polizei, die noch acht Tage zuvor den Inhalt unsere Anfrage vollmundig ins Reich der Fabel verwiesen und von einer neuerlichen "Prüfung in unserem Hause" gesprochen hatte, brauchte diesmal anderthalb Tage für eine Antwort. Und die fiel dann ziemlich kleinlaut aus. Ein "Büroversehen" sei das geweisen, das "uns auch nicht gefällt".
Mindestens so peinlich wie für die Polizei ist der Vorgang für die Staatsanwaltschaft Stuttgart und dort für die zuständige "politische" Abteilung 1 und ihren seit Jahren umstrittenen Leiter Bernhard Häußler. Schließlich ist der Abschlussbericht der "Ermittlungsgruppe Park" nicht nur Bestandteil der Ermittlungsakten zum Verfahrenskomplex der Wasserwerfer-Einsätze, der – zweieinhalb Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag – jüngst von der Staatsanwaltschaft als abgeschlossen bezeichnet wurde. Zwei Beamte, beide aus der mittleren Führungsebene, werden sich demnächst vor dem Landgericht verantworten müssen – wegen fahrlässiger Körperverletzung (siehe auch: <link https: www.kontextwochenzeitung.de _blank external-link-new-window>Bauernopfer).
Vielmehr ist jener Abschlussbericht, und darin insbesondere die Aufarbeitung des Funkverkehrs am Schwarzen Donnerstag, so ziemlich das wichtigste Beweismittel – neben ungefähr hundert Stunden Video-Mitschnitten, die von polizeilichen Dokutrupps gefilmt wurden –, das die Polizei überhaupt liefern konnte über die Vorgänge im Park. Und das der Häußler-Abteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft schon seit zwei Jahren immer wieder gut genug war, um in Verfahren gegen Demonstranten eingesetzt zu werden.
Kaum vorstellbar, dass ein Staatsanwalt, der das liest, egal wo er steht in der Hierarchie seiner Abteilung, wenn nicht seinen Vorgesetzten Häußler, dann aber seinen Kollegen fragt: Hast du das gewusst, dass der Mappus im Park war?
Hat aber keiner gemacht, weil es keiner gelesen habe, ließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag, 8. April, allen Ernstes wissen. Insbesondere der Staatsanwalt Stefan Biehl, stellvertretender Leiter der "politischen" Abteilung 1 und federführender Ermittler bei den Wasserwerfer-Verfahren, habe "das nicht gelesen", erklärte die Sprecherin der Behörde, Claudia Krauth, auf Kontext-Anfrage. Biehl habe die Akten bis zum für die Ermittlungen relevanten Ende der Wasserwerfer-Einsätze studiert, danach nicht weiter. Denn um 18.11 Uhr, als den Akten zufolge Mappus im Park war, hätten die Wasserwerfer schon seit anderthalb Stunden kein Wasser mehr geworfen.
Apart in dem Zusammenhang ist der Umstand, dass Biehl nicht nur seinen Chef Häußler stellvertritt (und bis dato hausintern als der sichere Nachfolger des 63-jährigen Leitenden Oberstaatsanwalts galt), sondern in der Neckarstraße 145 auch noch die Rolle des Presse-Vizes spielt. Und als solcher hatte Biehl die urlaubende Erste Staatsanwältin Krauth vertreten, als vergangene Woche die Kontext-Anfrage in der Pressestelle einging. Biehl, seiner Sache offenbar völlig sicher, hakte die Sache ab, ohne ihr Bedeutung beizumessen: "Solche Erkenntnisse haben sich aus den Ermittlungen nicht ergeben", ließ er uns damals bereits kurz nach der Lektüre unserer Anfrage wissen.
Vielleicht haben Rechtsanwälte im Durchschnitt bessere Brillen als Polizisten und Staatsanwälte – oder sie lesen Ermittlungsakten eben gründlicher und vor allem ganz durch. Jedenfalls erreichte der Kontext:Wochenzeitung der erste Hinweis auf den Mappus-Passus in den Ermittlungsakten bereits im vergangenen Dezember, kurz nachdem die Staatsanwaltschaft das 37 Aktenordner umfassende Ergebnis ihrer Ermittlungen digital verschickt hatte – an die Anwälte der Beschuldigten ebenso wie an diejenigen der von den Wasserwerfer-Attacken Verletzten. Im März gingen dann weitere, gleichlautende Tipps bei uns ein, stets verbunden mit dem Hinweis, dass Anwälte Ermittlungsakten nicht herausgeben dürfen. Schließlich lag die Akte einem anonymen Anschreiben an die Redaktion bei.
Kein wirklich guter Plan von Häußlers Abteilung
Wie nun der Staatsanwalt Stefan Biehl seine eigenen Ermittlungen vor Gericht vertreten soll, ohne permanent rote Ohren zu kriegen, wenn ihn deswegen ein Verteidiger oder gar der Richter aufs Korn nimmt, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen. Fehler in Ermittlungsakten, die noch vor Beginn einer Verhandlung öffentlich werden, sind jedenfalls ein denkbar schlechter Einstieg in eine Prozess-Strategie, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu möglichst milden Urteilen für die angeklagten Polizisten führen sollte. Und noch nicht einmal das scheint ein wirklich guter Plan von Häußlers Abteilung gewesen zu sein.
Die beiden angeklagten Beamten, Andreas F., 40, damals Leiter des Stuttgarter Polizeireviers Wolframstraße und ebenjener Einsatzabschnittsleiter 3, sowie Jürgen von M., 47, damals Leiter der Einsatzabteilung der Bereitschaftspolizei Böblingen, haben mittlerweile verlautbart, sie würden den Prozess dazu nutzen wollen, die Frage nach der "Verantwortlichkeit für den Polizeieinsatz gerichtlich klären" zu lassen. Das zielt auf den ehemaligen Polizeipräsidenten Stumpf, der sofort nach dem Schwarzen Donnerstag die "volle Verantwortung" für das Vorgehen der Polizei übernommen hatte – und sich kurz nach dem Regierungswechsel, noch im April 2011, auf eigenen Antrag und aus "gesundheitlichen Gründen" vorzeitig in den Ruhestand versetzen ließ.
Es zielt aber auch, indirekt, auf Bernhard Häußler. Denn dessen "politische" Abteilung hat in einer Verfügung vom 15. 12. 2011 bereits davon "abgesehen", dass "Polizeipräsident i. R. Siegfried Stumpf als Polizeiführer des Einsatzes vom 30. 9./1. 10. 2010" irgendeine strafrechtlich relevante Verantwortung hätte tragen müssen. Die legt die Staatsanwaltschaft nun niedrigeren Chargen zur Last, aber die werden sich wehren. Und sie werden, ebenso wie der Freiburger Anwalt Frank-Ulrich Mann, der die vier am schwersten verletzten Wasserwerfer-Opfer vertritt, auch im Prozess die simple, aber ungeheuer peinliche Frage stellen: "Wenn an der Stelle Mappus ein solcher Fehler in den Akten ist, wo sind dann womöglich noch andere Fehler?"
1 Kommentar verfügbar
Cindy
am 18.12.2013Eher ist Griechenland schuldenfrei.