KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Kontext unterliegt Neonazi

Investigatives wird riskanter

Kontext unterliegt Neonazi: Investigatives wird riskanter
|

Datum:

Es ist vorbei: Im Mai 2018 berichtete Kontext über Chat-Nachrichten eines Neonazis – der klagte dagegen, behauptete, es seien Fälschungen. Zuletzt wollte das Oberlandesgericht Frankfurt Genaueres zur Quelle der Chats wissen. Die gaben wir nicht preis und verloren. Nun hat der BGH unsere Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil aus Frankfurt zurückgewiesen.

Über die vergangenen acht Jahre haben sich viele Gerichte mit dem Fall befasst: Im Mai 2018 erschien in Kontext ein Artikel über den damaligen Mitarbeiter von zwei früheren AfD-Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg. Darin ging es auch um die Nachrichten aus seinem Facebook-Profil, das unserer Redaktion zugespielt wurde. Darin zu lesen: antisemitische, rassistische und menschenverachtende Kommentare, die seine rechtsextreme Gesinnung offenbaren. Kontext berichtete darüber und nannte in dem Artikel den Namen des damaligen Mitarbeiters.

Dieser klagte und argumentierte vor Gericht, das Profil selbst sei zwar echt, bei den Zitaten handle es sich aber um Fälschungen, die ihm durch eine Manipulation untergejubelt worden seien. Seinen Facebook-Account hatte er gelöscht. Ausgedruckt umfassten die Facebook-Chats übrigens zehn Aktenordner, im Artikel wurden rund 40 Stellen zitiert. Im Eilverfahren vor dem Landgericht Mannheim setzte das Gericht sich nicht mit unseren Belegen auseinander, sondern verlangte, wir sollten die Quelle der Informationen offenlegen – was wir selbstverständlich nicht taten –, und wir verloren. Dagegen legten wir Berufung ein.

Stationen vor Gericht

Am 9. Mai 2018 ist der erste Artikel über einen damaligen Mitarbeiter zweier AfD-Landtagsabgeordneter bei Kontext erschienen. Am 23. Mai ein weiterer, ebenfalls angegriffener Text.

Am 2. August 2018 standen wir im Eilverfahren vor dem Landgericht Mannheim, das der Gegenseite recht gab. Wir haben Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

Am 13. Februar 2019 war die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe, das uns vollumfänglich recht gab. Damit war das Eilverfahren beendet. Gegen das Urteil legte die Gegenseite Einspruch ein.

Am 13. Oktober 2022 standen wir zur mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Und bekamen dort recht. Gegen das Urteil legte die Gegenseite Einspruch ein.

Am 20. Februar 2025 war die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. In seinem Urteil gab das OLG der Gegenseite recht und untersagte Revision. Dagegen legte Kontext Beschwerde ein.

Am 27. Mai 2026 geht bei Kontext der Beschluss des Bundesgerichtshofs ein, die Beschwerde gegen das Revisionsverbot des OLG Frankfurt zurückzuweisen. Damit ist es rechtskräftig.  (red)

Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, hielt das von der Gegenseite vorgebrachte Szenario für unwahrscheinlich und die Chats für authentisch. Wir gewannen. Im anschließenden Hauptsacheverfahren sah das Landgericht Frankfurt das ähnlich. Wie das OLG Karlsruhe ging es "von der Authentizität der vorgelegten Facebook-Protokolle aus", heißt es im Urteil. Zudem zeigte es sich überzeugt, dass Kontext-Redakteurin Anna Hunger als Verfasserin, "ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und die Authentizität der Chatprotokolle mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln überprüft hat". Sie "war nachvollziehbar in der Lage, darzulegen, dass die so gewonnenen Informationen zuverlässig sind".

Wieder legte die Gegenseite Berufung ein, es ging vor das OLG Frankfurt. Und das kam zu einer anderen Einschätzung bezüglich der Chats. Ihm erschien es "nicht vollkommen unwahrscheinlich", dass die Dateien manipuliert hätten sein können. Also wollte es die Zuverlässigkeit der Quelle überprüfen und befragte Kontext-Redakteurin Anna Hunger. Aber, so heißt es im Urteil: "Insgesamt blieben ihre Antworten selbst auf konkrete Nachfragen unbestimmt und zurückhaltend, ohne dass sich dies mit einem besonderen Schutzbedürfnis der Informanten rechtfertigen ließe." 

Das sehen wir selbstverständlich anders: Informanten haben ein besonderes Schutzbedürfnis – nicht nur, aber vor allem, wenn sie über Rechtsextreme informieren. Quellenschutz ist im Journalismus heilig. Im Urteil des OLG heißt es weiter, wenn ein Presseunternehmen sich zu "Darlegungen aus Gründen des Informantenschutzes außerstande" sieht, "muss es auch die verfahrensrechtlichen Folgen dieser Rücksichtnahme tragen".

Das OLG Frankfurt untersagte uns, die Zitate dem Namen des ehemaligen AfD-Mitarbeiters zuzuordnen, und sprach dem Kläger 25.000 Euro als Entschädigung zu. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Dank Ihnen können wir weiterarbeiten

Wir wollten das nicht hinnehmen und reichten Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nun erreichte uns die Nachricht, dass unsere Beschwerde zurückgewiesen wurde. In dem Beschluss des BGH heißt es, die Beweiswürdigung aus Frankfurt sei "jedenfalls zulassungsrechtlich nicht zu beanstanden".

Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig. Unsere Redaktion prüft gerade weitere Schritte. Klar ist aber, dass eine Zahlung fällig wird: Die Berichterstattung wird Kontext in Summe wohl über 130.000 Euro kosten, der genaue Betrag steht noch nicht abschließend fest.

Unserer Einschätzung nach verschiebt sich mit diesem Urteil etwas: Wenn allein die technische Möglichkeit einer Manipulation dazu führt, dass Gerichte mehr über Informantinnen und Informanten erfahren wollen, um die Authentizität festzustellen, gefährdet das den Quellenschutz. Für Redaktionen, die ihre Quellen schützen, kann es teuer werden. Investigativer Journalismus wird riskanter.

Für das nun eingetretene Prozesskostenrisiko haben wir über die vergangenen acht Jahre mehrfach Spenden gesammelt. Dass der gemeinnützige Kontext-Verein nach diesem Rechtsstreit die Bude nicht dicht-, sondern weitermacht, haben wir einer großartigen Community zu verdanken: Ohne Sie und Ihre Unterstützung hätte Kontext sich diese Auseinandersetzung niemals leisten können.

Wir brauchen Sie!

Kontext steht seit 2011 für kritischen und vor allem unabhängigen Journalismus – damit sind wir eines der ältesten werbefreien und gemeinnützigen Non-Profit-Medien in Deutschland. Unsere Redaktion lebt maßgeblich von Spenden und freiwilliger finanzieller Unterstützung unserer Community. Wir wollen keine Paywall oder sonst ein Modell der bezahlten Mitgliedschaft, stattdessen gibt es jeden Mittwoch eine neue Ausgabe unserer Zeitung frei im Netz zu lesen. Weil wir unabhängigen Journalismus für ein wichtiges demokratisches Gut halten, das allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein sollte – auch denen, die nur wenig Geld zur Verfügung haben. Eine solidarische Finanzierung unserer Arbeit ermöglichen derzeit 2.500 Spender:innen, die uns regelmäßig unterstützen. Wir laden Sie herzlich ein, dazuzugehören! Schon mit 10 Euro im Monat sind Sie dabei. Gerne können Sie auch einmalig spenden.


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


0 Kommentare verfügbar

Schreiben Sie den ersten Kommentar!

Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!