Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, hielt das von der Gegenseite vorgebrachte Szenario für unwahrscheinlich und die Chats für authentisch. Wir gewannen. Im anschließenden Hauptsacheverfahren sah das Landgericht Frankfurt das ähnlich. Wie das OLG Karlsruhe ging es "von der Authentizität der vorgelegten Facebook-Protokolle aus", heißt es im Urteil. Zudem zeigte es sich überzeugt, dass Kontext-Redakteurin Anna Hunger als Verfasserin, "ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und die Authentizität der Chatprotokolle mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln überprüft hat". Sie "war nachvollziehbar in der Lage, darzulegen, dass die so gewonnenen Informationen zuverlässig sind".
Wieder legte die Gegenseite Berufung ein, es ging vor das OLG Frankfurt. Und das kam zu einer anderen Einschätzung bezüglich der Chats. Ihm erschien es "nicht vollkommen unwahrscheinlich", dass die Dateien manipuliert hätten sein können. Also wollte es die Zuverlässigkeit der Quelle überprüfen und befragte Kontext-Redakteurin Anna Hunger. Aber, so heißt es im Urteil: "Insgesamt blieben ihre Antworten selbst auf konkrete Nachfragen unbestimmt und zurückhaltend, ohne dass sich dies mit einem besonderen Schutzbedürfnis der Informanten rechtfertigen ließe."
Das sehen wir selbstverständlich anders: Informanten haben ein besonderes Schutzbedürfnis – nicht nur, aber vor allem, wenn sie über Rechtsextreme informieren. Quellenschutz ist im Journalismus heilig. Im Urteil des OLG heißt es weiter, wenn ein Presseunternehmen sich zu "Darlegungen aus Gründen des Informantenschutzes außerstande" sieht, "muss es auch die verfahrensrechtlichen Folgen dieser Rücksichtnahme tragen".
Das OLG Frankfurt untersagte uns, die Zitate dem Namen des ehemaligen AfD-Mitarbeiters zuzuordnen, und sprach dem Kläger 25.000 Euro als Entschädigung zu. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
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Wir wollten das nicht hinnehmen und reichten Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Nun erreichte uns die Nachricht, dass unsere Beschwerde zurückgewiesen wurde. In dem Beschluss des BGH heißt es, die Beweiswürdigung aus Frankfurt sei "jedenfalls zulassungsrechtlich nicht zu beanstanden".
Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig. Unsere Redaktion prüft gerade weitere Schritte. Klar ist aber, dass eine Zahlung fällig wird: Die Berichterstattung wird Kontext in Summe wohl über 130.000 Euro kosten, der genaue Betrag steht noch nicht abschließend fest.
Unserer Einschätzung nach verschiebt sich mit diesem Urteil etwas: Wenn allein die technische Möglichkeit einer Manipulation dazu führt, dass Gerichte mehr über Informantinnen und Informanten erfahren wollen, um die Authentizität festzustellen, gefährdet das den Quellenschutz. Für Redaktionen, die ihre Quellen schützen, kann es teuer werden. Investigativer Journalismus wird riskanter.
Für das nun eingetretene Prozesskostenrisiko haben wir über die vergangenen acht Jahre mehrfach Spenden gesammelt. Dass der gemeinnützige Kontext-Verein nach diesem Rechtsstreit die Bude nicht dicht-, sondern weitermacht, haben wir einer großartigen Community zu verdanken: Ohne Sie und Ihre Unterstützung hätte Kontext sich diese Auseinandersetzung niemals leisten können.
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