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Pressefreiheit und Polizeitaktik

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Beim AfD-Bundesparteitag im April wurde der Stuttgarter Fotojournalist Jens Volle stundenlang festgesetzt. Dagegen legte er Rechtsmittel ein, doch seine Beschwerde wurde abgewiesen. Ein Freibrief für die Polizei bei zukünftigen Fällen?

AfD-Parteitage sind offenbar gut für Premieren in der deutschen Pressegeschichte. Im vergangenen November schloss die Landespartei sämtliche Journalisten von ihrem Parteitag in Kehl aus. Das war so ungewöhnlich, dass sich nicht einmal Verfassungsrechtler einig waren, ob das nun widerrechtlich sei oder nicht. Und beim AfD-Bundesparteitag am 30. April in Leinfelden-Echterdingen nahm die Polizei teils bis zu zwölf Stunden lang mehrere Pressefotografen in Gewahrsam, die die Proteste gegen die Veranstaltung dokumentieren wollten. Weil sie zu diesem Zweck auch den Demonstranten über ein blockiertes Autobahnstück gefolgt waren, wurden sie wegen angeblicher Blockadebeteiligung festgesetzt, obwohl sie sich alle mit Presseausweisen als Journalisten ausweisen konnten. Als bislang beispiellosen Fall in Deutschland sah die Organisation Reporter ohne Grenzen eine derart lange Ingewahrsamnahme von Journalisten, und auch Siegfried Heim, für die Gewerkschaft Verdi Landesfachbereichsleiter Medien, nannte es eine "einmalige Geschichte". 

Unter den Festgesetzten war auch der Stuttgarter Fotograf Jens Volle. Er reichte Beschwerde ein beim Landgericht Stuttgart und zwar gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen vom 30. April, der die Ingewahrsamnahme angeordnet hatte. "Wir hatten uns entschlossen, ein Musterverfahren zu machen mit nur einem Beschwerdeführer", erklärt dies Siegfried Heim. Und falls die Beschwerde erfolgreich gewesen wäre, so Heim, hätten sich daraufhin weitere Verfahren anschließen können.

So weit kam es indes nicht. Am 29. August wies das Landgericht Stuttgart die Beschwerde zurück. "Dass der Betroffene eine hochwertige Kamera-Ausrüstung sowie einen Presseausweis mit sich führte", so die Begründung, lasse "die bevorstehende Gefahr einer weiteren Ordnungswidrigkeit ... nicht entfallen". "Abenteuerlich", kommentiert Volle die Argumentation des Gerichts. Und Heim kritisiert, dass das Gericht "polizeitaktische Entscheidungen über das Grundrecht der Pressefreiheit gestellt" habe. Denn es habe sich nur auf die ordnungswidrige Überquerung der Autobahn bezogen und keine rechtliche Abwägung vorgenommen, dass Volle "auch im Polizeigewahrsam mehrmals auf seine Berufstätigkeit hingewiesen hatte und trotzdem elf Stunden unverhältnismäßig lange festgehalten und an der Berichterstattung gehindert worden war."

Für Heim ist der Beschluss "ein Freibrief für die Polizei, Berichterstattung von Demonstrationen durch Verhaftung von Journalisten zu verhindern." Die Gefahr, dass ein Präzedenzfall geschaffen worden sein könnte, sieht auch Volle "auf jeden Fall". Selbst wenn er das Vorgehen der Polizei an jenem 30. April immer noch vor allem dem Chaos und der Überforderung des für den Einsatz verantwortlichen Polizeipräsidiums Reutlingen zuschreibt.

Verhält sich Volle nun anders, wenn er bei Demonstrationen fotografiert? "Nein", sagt der Fotograf, er lasse sich nicht einschüchtern, auch wenn er die Episode natürlich immer im Hinterkopf behalten werde.



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5 Kommentare verfügbar

  • Atomkraftgegner
    am 01.01.2017
    Antworten
    Das war keineswegs das erste Mal.

    Bei Demonstrationen gegen Castortransporte ins Wendland wurden schon mehrfach Pressevertreter trotz Presseausweis stundenlang "in Gewahrsam " genommen.
    Mehrfach wurden Fotografen die Presseausweise auch einfach von Polizeibeamten weggenommen.
    Ein besonders…
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