KONTEXT:Wochenzeitung
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Kleinlauter Rückzug

Kleinlauter Rückzug
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Die "Stuttgarter Nachrichten" (StN) sparen und bauen Personal ab. Genug Geld war aber da, um wegen Kleinigkeiten gegen die Kontext:Wochenzeitung vor Gericht zu ziehen. Jetzt ging der Streit Goliath gegen David mit einem Paukenschlag zu Ende: Die StN zogen ihre Klage zurück und tragen sämtliche Kosten.

Zweimal hatte sich Kontext-Autor Bruno Bienzle im späten Frühjahr 2013 mit den damals jüngsten Verwerfungen innerhalb einer Redaktion beschäftigt, der er selber fast 40 Jahre angehört hat. Anlass hatte zunächst eine (später zum "Hinweis" herabgestufte) sogenannte Missbilligung gegeben, die der Deutsche Presserat wegen Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht gegen die StN ausgesprochen hatte, genauer: gegen deren Reporter Franz Feyder und dessen Berichterstattung über eine Ausstellung über palästinensische Flüchtlingskinder im Libanon (siehe unseren Bericht "Fragwürdig, respektlos, verletzend" vom 5. Mai 2013).

Drei Wochen danach hatte Kontext den Fall nochmals aufgegriffen und unter der Überschrift "Wachsende Empörung" über die in der Redaktion herrschende Verärgerung berichtet, die der intern umstrittene Feyder und die Lobeshymne auf ihn ausgelöst hatten, die StN-Chefredakteur Christoph Reisinger gegenüber Kontext zu Protokoll gegeben hatte ("einer der stärksten Rechercheure des Landes" und "ein Glücksfall für die Redaktion").

Viele StN-Redakteure teilen diese Einschätzung nicht. Für sie ist unverständlich, dass ihr seit April 2011 im Amt befindlicher Chefredakteur seinen Starterbonus bei der Geschäftsführung dafür nutzte, nach gerade mal zehn Monaten den "Kriegsreporter" Feyder einzustellen, während ansonsten für die Redaktion nicht nur eine Wiederbesetzungssperre gilt, sondern darüber hinaus seit Jahren schon Stellen abgebaut werden. Zudem ist der ehemalige Bundeswehroffizier Feyder in der Branche als streitlustig in eigener Sache bekannt. Erfolgreich geklagt hatte er zum Beispiel gegen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

So bekamen auch Kontext und Autor Bruno Bienzle Post von Feyder, aufgegeben von dem Bonner Medienanwalt Gernot Lehr, der ansonsten so prominente Mandanten wie etwa den Ex-Bundespräsidenten Wulff gegen die "Bild"-Zeitung vertritt. An mehreren Stellen in den beiden Bienzle-Artikeln hatte Lehr – verteilt auf zwei getrennte Klagen – etwas auszusetzen und verlangte Unterlassungserklärungen und Richtigstellungen. Obwohl die von Lehr angegebenen Streitwerte in Höhe von insgesamt 155 000 Euro der Hälfte des Jahresetats von Kontext entsprechen, blieben Kontext und Bienzle bei ihrer Sicht der Dinge. 

In zwei Beschlüssen vom 23. und 29. Juli vergangenen Jahres kam die 24. Zivilkammer (die "Medien"-Kammer) des Landgerichts Hamburg zu dem Ergebnis, dass dem Autor Bienzle allenfalls zwei Fehler vorzuwerfen waren: Er hatte das falsche Palästinenserlager genannt, und die Behauptung, Feyder sei für seine Fehler nicht gerügt worden, ist ebenfalls nicht mehr aufrechtzuerhalten – nachdem Chefredakteur Reisinger eidesstattlich versichert hatte, er habe Feyder sehr wohl gerügt. In seinem Büro, unter vier Augen. Die Urteile waren für Feyder eine deftige Niederlage und eine teure obendrein: Zu 13/16 hatte er im einen Verfahren die Gerichtskosten zu tragen, zu 74 Prozent im anderen. Zuzüglich der Rechnung seines Promi-Anwalts.

Wie daraus eine Klage der "Stuttgarter Nachrichten" gegen Kontext und den Autor Bienzle wurde, bleibt offen. Fakt ist, dass diese am 30. Oktober 2013 einging. Darin wurden von der Bonner Anwaltskanzlei erneut die beiden Artikel beanstandet, diesmal allerdings andere, die StN betreffende Aussagen. Wiederum wurden bei hohem Streitwert Unterlassungserklärungen und Richtigstellungen gefordert. Zu vermuten war jetzt, dass aus dem Alleingang Feyders eine Offensive des Verlags werden sollte, mit der Deutschlands drittgrößter Medienkonzern dem als Konkurrenten empfundenen Medium Kontext vors Schienbein treten wollte. Oder gar mehr.

Denn diese Klage muss in der Führungsspitze der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH), zu der neben den StN auch die "Stuttgarter Zeitung" (StZ), der "Schwarzwälder Bote" (Schwabo) und die "Süddeutsche Zeitung" gehören, besprochen worden sein. Erheben lassen hat sie Martin Jaschke in seiner Funktion als Geschäftsführer der StN. Der frühere WAZ-Manager ist seit November 2012 fürs operative Zeitungsgeschäft am SWMH-Sitz in Möhringen zuständig. Als gesichert darf auch gelten, dass Richard Rebmann, der Vorsitzende der SWMH-Geschäftsführung, mit eingebunden war.

Möglicherweise haben Jaschke und Rebmann, beide Dr. jur., das Vorgehen gegen Kontext gründlich besprochen, gründlich gelesen haben dürften sie nicht. Die Schriftsätze der (offenbar schlecht gebrieften) Bonner Promi-Kanzlei waren auch von juristischen Laien als fehlerhaft erkennbar. Als "skurril" oder "absurd" bezeichneten mehrere neutrale Juristen, denen Kontext Einblick in die Akten gewährte, den Vorgang. Und Insider wunderten sich, dass die nicht nur in Rechtsstreitigkeiten als Pfennigfuchser bekannten SWMH-Chefs wegen einer solchen Lappalie "so viel Geld sinnlos den Kamin hinaufjagen".

Dass die StN neben Kontext auch ihr langjähriges Redaktionsmitglied Bruno Bienzle vor Gericht zerren wollte, ist besonders bemerkenswert. Bienzle war ein Vierteljahrhundert lang Lokalchef und hat als ehrenamtlicher Vorsitzender der StN-"Aktion Weihnachten" Millionenbeträge für Bedürftige gesammelt und verteilt. Er sah sich jetzt mit einem Ordnungsgeld in Höhe einer Viertelmillion Euro, ersatzweise Beugehaft, bedroht. Bienzle ist seit einem Fahrradunfall im Herbst 2009 vom vierten Halswirbel abwärts vollständig gelähmt; er schreibt seine Artikel für Kontext mit dem Mund und wäre auch durch Beugehaft nicht mehr zu beugen. Daneben argumentierten die StN-Anwälte, der Schaden durch Bienzles Berichterstattung sei am Image der "Stuttgarter Nachrichten" entstanden.

Bienzle und Kontext konnten dem Gericht zu allen in der StN-Klage angegriffenen Behauptungen Beweise beibringen. Mehr noch: Die inkriminierte Behauptung vom Juni 2013, die StN würden in der damals jüngsten Sparrunde insgesamt sieben Stellen in der Redaktion abbauen und sich aus der Berichterstattung über die Region Stuttgart nahezu endgültig zurückziehen, wurde gleich mehrfach bestätigt. 

Zum einen dadurch, dass Kontext in einer Klageerwiderung sieben Redaktionsmitglieder namentlich benennen konnte, die im Lauf des Jahres 2013 abgefunden wurden und ausgeschieden sind. Bis zuletzt wurde das StN-seits bestritten, unter anderem mit Zeugnis des Chefredakteurs Reisinger, der zu den Gerichtsakten gab, er habe einen der von Kontext genannten Namen nie gehört. Kann schon sein: Die Dame hatte geheiratet, aber weiterhin unter ihrem alten Namen in den StN veröffentlicht.

Zum anderen geriet der Sachverhalt endgültig zur Posse, als die SWMH am vorvergangenen Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gab, dass es zu weiteren Kooperationen zwischen StZ und StN kommen werde, die Regionalberichterstattung betreffend, und dass damit auch weitere Stellen abgebaut würden. Auf Deutsch heißt das Folgendes: Berichte über die Stuttgart umgebenden Landkreise Rems-Murr, Ludwigsburg, Böblingen und Esslingen, in denen zusammen fast zwei Millionen Menschen wohnen, werden in Zukunft von der StZ an die StN geliefert. Und die StN setzen die letzten aus dem ehemaligen Ressort Region verbliebenen Redakteure auf die Straße. 

Zwischen jenem Freitag und dem Mittwoch vergangener Woche – donnerstags sollte die Sache vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden – muss dann doch noch irgendeiner in Möhringen darüber nachgedacht haben, womit man eigentlich vor Gericht ziehen wollte. Und gegen wen. Derjenige, vielleicht kein Dr. jur., zog dann die Notbremse. Aber selbst das geschah in Etappen: Mittwoch vormittags wurde die Klage in weiten Teilen zurückgezogen, Mittwoch abends, nach Büroschluss, dann vollends. Und damit unter Übernahme sämtlicher Kosten, auch derjenigen von Kontext und Bruno Bienzle. 

So weit, so grotesk. Wie der Branchenreport Kress <link http: kress.de mail alle detail beitrag _blank>bereits vergangenen Freitag vermeldet hat, wird der Vorgang vom Verlierer bereits zum Punktsieg umgedeutet. Demnach erklärte eine Unternehmenssprecherin der SWMH auf Anfrage von Kress, man halte am "Vorwurf der Falschberichterstattung von Kontext fest". Außerdem habe Kontext die beiden fraglichen Artikel bereits vor einigen Monaten von der Website löschen müssen, "nachdem Kontext rechtskräftig vom LG Hamburg zur Unterlassung verurteilt worden war".

Nachtrag:

Einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung, womöglich über mehrere Instanzen hinweg, mit einem Großkonzern als Gegner, dem es an dieser Stelle aufs Geld offensichtlich nicht ankam, wäre Kontext zwar nicht ausgewichen, ob Kontext das aber finanziell überlebt hätte, ist eine andere Frage. Aus dieser Sorge heraus hatten wir die beiden Artikel von Bruno Bienzle vorsorglich aus dem Netz genommen. Wir stellen sie nunmehr wieder online, gekürzt lediglich an den beiden Stellen, an denen das Landgericht Hamburg Franz Feyders Version für richtig gehalten hat.

 


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12 Kommentare verfügbar

  • EvL
    am 10.02.2014
    Antworten
    Herzlichen Glückwunsch, lieber Jürgen Bartle, zu dem großartigen Erfolg Eurer Arbeit und größte Anerkennung für Euren bewunderswerten Kollegen Bienzle.
    Herzlichen Gruß
    Eisenhart v.Loeper
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