Es war am zweiten August auf der Hochebene von Apulien, am Absatz des italienischen Stiefels, im zweiten punischen Krieg. Die Karthager kämpften gegen die Römer um die Vorherrschaft im Mittelmeerraum. Die Römer, 16 Legionen stärker als die Karthager, kamen von vorne auf eine Phalanx karthagischer Infanterie zu. Die wich zurück, bildete einen Halbkreis, von rechts und links drängte die karthagische Kavallerie nach vorne, schlug auf ihrem Weg zwei entgegenkommende feindliche Reitertruppen in die Flucht und schloss in einem Bogen das gegnerische Heer von beiden Seiten ein. Drin wahren sie die Römer. 10 000 wurden gefangen genommen, 60 000 bis 70 000 starben, und die Schlacht von Cannae ging in die Geschichte ein als Musterbeispiel strategischer Kriegsführung, als Lehrstück einer effektiven Kriegsführung, die auch in der Folge Erfolg haben sollte – nicht nur beim Militär.
1529 haben die Türken Wien eingekesselt, 1682 gleich noch mal. Die Belagerung von Leningrad 1941 bis 1943 mit mehr als einer Million Toten war ein Kessel, die Schlacht von Stalingrad auch, die Belagerung Sarajevos im Bosnienkrieg in den Neunzigerjahren war ein Kessel – 1425 Tagen lang.
Irgendwann im Lauf der Geschichte haben Jäger den Kessel adaptiert und die Treibjagd erfunden, mit der Niederwild, also Hasen und Fasane, gejagt werden. Sie sei effektiver als die Streifjagd, sagt Martin Bürner, der Geschäftsführer des Landesjagdverbands Baden-Württemberg. Das Wild wird großräumig umzingelt, und der Kreis wird immer enger zusammengezogen. Dann gehen die sogenannten Treiber in den so entstandenen Kreis, das Wild drängt nach außen und wird erschossen. So einfach geht das. Nachteil der Treibjagd: Man müsse verdammt vorsichtig sein, sich nicht gegenseitig zu verletzen, sagt Bürner. Der Vorteil: "Das Wild hat nur sehr geringe Fluchtmöglichkeiten." Und so soll es auch sein beim Kesseln. "Zusammentreiben, einkreisen, vernichten", sagt Oberstleutnant Harald Potempa vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam. Oder in polizeilicher Hinsicht zumindest darben lassen, bis die Kräfte schwinden. Mürbe machen.
Nicht selten kommt es zum Krawall. "Gruppendynamisch und sozialpsychologisch ist das nur logisch", sagt Thomas Feltes. "Wer sprichwörtlich in die Enge getrieben wird, reagiert mit Widerstand. Und darauf wiederum muss die Polizei reagieren, da sie Straftaten, wie Beleidigungen oder versuchte Körperverletzungen, verfolgen muss. Zumal sich neunzig Prozent oder mehr der Eingekesselten ungerecht behandelt fühlen und es objektiv gesehen auch sind und daher glauben, sich wehren zu können." Und weiter: "Eigentlich sollte der Polizei dieser Mechanismus auch bekannt sein und bei den Einsatzgruppen in der Aus- und Fortbildung thematisiert worden sein. Wendet man den Kessel vielleicht sogar deshalb an, um Anlässe für Festnahmen zu schaffen?"
Der Kessel: oft unverhältnismäßig und rechtswidrig
Den ersten Polizeikessel gab es 1986 in Hamburg. Brokdorf, Heiligengeistfeld, 8. Juni, über 800 Anti-Atomkraft-Demonstranten wurden 13 Stunden lang im Kessel festgehalten, ohne Verpflegung, ohne Klo.
Es gab insgesamt 838 Ingewahrsamnahmen. Rolf Lange, der damalige Hamburger Innensenator, befand die Eingeschlossenen als "Gewalttäter", "polizeibekannte Sympathisanten der RAF", "Leute aus der Hafenstraße und sogenannte Autonome". Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte den Einsatz später für rechtswidrig und sprach den Eingekesselten 200 Mark Schadenersatz pro Person zu. Die Anwälte hatten eigentlich nur 100 gefordert. Die vier verantwortlichen Polizeiführer wurden vom Landgericht Hamburg wegen 861-facher Freiheitsberaubung verwarnt. Der damalige Erste Bürgermeister Klaus von Dohnanyi entschuldigte sich, immerhin. Rolf Lange trat zwei Monate später zurück. Allerdings nicht wegen des Kessels, sondern weil Werner "Mucki" Prinzner, der Sankt-Pauli-Killer, während einer Vernehmung im Hamburger Polizeipräsidium den ermittelnden Staatsanwalt, seine eigene Frau und sich selbst erschossen hatte.
Seitdem gibt es eine Menge Beispiele, in denen Gerichte Polizeikessel für unverhältnismäßig oder rechtswidrig erklären. Gegen den Kessel in Heilbronn 2011, bei dem die Polizei eine Anti-Nazi-Demo direkt vor dem Bahnhof eingekesselt hatte und über neun Stunden festhielt, läuft immer noch ein Gerichtsverfahren, mittlerweile in der zweiten Instanz, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage von fünf Demonstranten gegen die Einkesselung und "Ingewahrsamnahme" abgelehnt hatte.
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Thomas
am 08.12.2014