Auf Unglauben und Skepsis stößt Peter Grohmann, wenn er vom Auschwitz-Appell erzählt: ein Appell der AnStifter "an die Bundesrepublik Deutschland, an die deutsche Öffentlichkeit, in Anerkennung der historischen Schuld diese Erbschaft anzunehmen und alles zu tun, um dieses Mahnmal auf Dauer als Erbe der Menschheit zu erhalten."
Versteht sich das denn nicht von selbst?
Seit 2007 gehört das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zum Unesco-Weltkulturerbe, wobei es in diesem Fall eher Unkulturerbe heißen müsste.
Hat nicht Angela Merkel erst im Dezember 60 Millionen seitens der Bundesrepublik zugesagt?
Ja, das hat sie. Und es spielt dabei auch keine größere Rolle, dass sie eigentlich nur die Hälfte des Betrags zusagen könnte, da die Summe nach dem Königsteiner Schlüssel auf Bund und Länder verteilt werden soll. Dass das wichtigste aller Holocaust-Mahnmale, Unesco-Welterbe obendrein, erhalten bleiben soll: dem werden sich die Länder wohl nicht widersetzen. Nur reicht diese Einmalzahlung von 60 Millionen – nicht mehr als 75 Cent pro Kopf der Bevölkerung, wie die AnStifter vorrechnen – bei Weitem nicht aus. Dies liegt zum einen an der schieren Größe des Vernichtungslagers und seinem prekären Zustand. Zum anderen am Finanzierungsmodell, für das diese Zahlung gedacht ist.
Die Rechnung geht nicht auf
Die Bundesrepublik will nämlich nicht etwa die Instandhaltung des Mahnmals finanzieren. Sondern, so war die Äußerung der Bundeskanzlerin bei ihrem ersten Auschwitz-Besuch gedacht, einen weiteren Beitrag in eine Stiftung einzahlen, die 2009 von dem Auschwitz-Überlebenden und früheren polnischen Außenminister Władysław Bartoszewski ins Leben gerufen wurde. Die Idee war damals, von den Regierungen Deutschlands und anderer Länder insgesamt 120 Millionen Euro einzuwerben, sodass aus den Zinsen – vier bis fünf Millionen pro Jahr – der Erhalt finanziert werden könnte.
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