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Diener vieler Herren

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Schadenersatz in Höhe von 261 Millionen Euro fordert die EnBW für die Abschaltung ihrer Altmeiler nach Fukushima – vom Bund und vom Land Baden-Württemberg. Vertreten lässt sich der Energiekonzern von Klaus-Peter Dolde, und das ist pikant. Denn zu dessen Mandanten zählte auch schon das beklagte Land.

Lange zierte sich der drittgrößte deutsche Energieversorger, vor Gericht zu ziehen. Erst einen Tag vor Heiligabend 2014, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, reichte die Energie Baden-Württemberg (EnBW) Klage beim Landgericht Bonn ein. Sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland als auch gegen einen ihrer beiden Großaktionäre, das Land Baden-Württemberg. Vor dem Kadi will der Konzern Schadenersatz für das Abschalten seiner Altmeiler Philippsburg I (KKP I) und Neckarwestheim I (GKN I) im Zuge des Atom-Moratoriums vor vier Jahren erstreiten. Im März 2011, kurz nachdem die vier Reaktoren des japanischen Kernkraftwerks Fukushima außer Kontrolle geraten waren, hatte die Bundesregierung verfügt, alle 17 deutschen Atomkraftwerke einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen und dazu die sieben ältesten Kraftwerke sowie das Atomkraftwerk Krümmel drei Monate lang stillzulegen. Noch während das Moratorium lief, beschloss der Bundestag den endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie. Nach der dreimonatigen Stilllegung wurde keiner der abgeschalteten Altmeiler wieder hochgefahren.

Im Gegensatz zur EnBW beschritten die Wettbewerber schneller den Klageweg. Allen voran RWE, die bereits am 1. April 2011 eine 235 Millionen Euro schwere Klage wegen der Stilllegung des AKW Biblis beim Verwaltungsgerichtshof Kassel einreichte und zwischenzeitlich auch Recht bekommen hat. Am 1. Oktober 2014 folgte Eon und verlangte vor dem Landgericht Hannover 380 Millionen Euro für das Herunterfahren der Meiler Unterweser und Isar 1. Einen anderen Kurs schlug Vattenfall ein: Der staatliche schwedische Energiekonzern zog 2012 vor ein internationales Schiedsgericht, um sogar 4,7 Milliarden Euro für das Herunterfahren der als Pannenreaktoren bekannten Kraftwerke Brunsbüttel und Krümmel im Zuge des Atomausstiegs einzuklagen. Das Verfahren läuft noch.

Anders als die Konkurrenz verheimlichte die fast vollständig in öffentlicher Hand befindliche EnBW zunächst den Betrag, für den man Staat und Miteigentümer vor Gericht zerrte. "Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags", verkündete die Karlsruher Konzernzentrale nur nebulös. Erst Monate später sickerte die tatsächlich geforderte Summe durch. Am 11. März, genau vier Jahre nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima, zitierte die "Stuttgarter Zeitung" aus der unter Verschluss gehaltenen, 90-seitigen Klageschrift, wonach die EnBW 261 191 024 Euro und 49 Cent, zusätzlich rund 10 Millionen Euro Zinsen jährlich, einklagt. Darüber hinaus will man gerichtlich feststellen lassen, dass sämtliche derzeit noch nicht bezifferbaren Schäden ersetzt werden.

Kein großes Geheimnis blieb dagegen, wer die EnBW vor Gericht vertritt. Noch am Tag der Klageeinreichung vermeldete das JUVE-Anwaltsportal im Internet, dass Professor Dr. Klaus-Peter Dolde von der Stuttgarter Kanzlei Dolde Mayen & Partner für den Konzern in den Rechtsstreit zieht. "Dolde ist bereits langjährig für EnBW tätig und insbesondere mit atomrechtlichen Fragen vertraut", erläuterte das Portal seinen Lesern. Der Anwalt, seit 1984 Honorarprofessor an der Universität Tübingen und Mitglied verschiedener juristischer Fachgesellschaften, gilt als einer der führenden Verwaltungsrechtler der Republik. "Klaus-Peter Dolde baute eine der führenden (Rechtsanwalts-)Boutiquen für öffentliches Wirtschaftsrecht in Deutschland auf", lobte JUVE in einem Kanzleiporträt im Sommer 2011, nachdem mit Thomas Mayen ein renommierter Regulierungsexperte als Partner hinzukam. In der "Focus"-Kanzleienliste wird Dolde Mayen & Partner als "Top-Wirtschaftskanzlei 2014" geführt. Bei den jährlichen JUVE-Awards wurde sie zuletzt zur Kanzlei des Jahres im Umwelt- und Planungsrecht gewählt.

Bunte Mandantenpalette

Vor Gericht vertritt die Kanzlei jedoch nicht nur die Interessen der privaten Wirtschaft. "Neben der Vertretung von Industrieunternehmen ist ein weiterer Schwerpunkt die Vertretung der öffentlichen Hand", heißt es im Becks-Juraforum. Derzeit würden "Landesministerien in vier Bundesländern (in einigen gleich für mehrere Ministerien), verschiedene Bundesministerien und mehrere Landeshauptstädte von Dolde Mayen & Partner beraten". Auch öffentlich-rechtliche Spitzenverbände, Sozialverbände und Institute aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Banken zählten zum Mandantenportfolio. Zudem sei die Sozietät für Verbände und Institute im genossenschaftlichen Bereich tätig. Dies ging nicht immer geräuschlos.

"Die Kanzlei zeigt dabei zugleich ein bemerkenswertes Gespür für aktuell relevante Themen. In Mandaten mit politischer Relevanz ist Dolde regelmäßig als Berater gesetzt", betont die Laudatio zum JUVE-Award. Tatsächlich scheute sich Kanzleigründer Dolde nicht, immer wieder auch brisante Mandate anzunehmen. Und dafür gegebenenfalls "die Seiten zu wechseln". So führt die Referenz von Dolde auch das Land Baden-Württemberg auf, gegen das er derzeit für die EnBW auf Schadenersatz klagt. So legte er im Oktober 2010 im Auftrag der damaligen Mappus-Regierung ein Gutachten zu einer von den Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart 21 geforderten Volksabstimmung vor. Zusammen mit dem ehemaligen Verfassungsrechtler Paul Kirchhoff kam Dolde zum Ergebnis, dass ein Volksentscheid der Landesverfassung widerspreche. Im März 2011 stufte Dolde in einem weiteren Gutachten, diesmal für die Landeshauptstadt Stuttgart, ein Bürgerbegehren gegen den Tiefbahnhof ebenfalls als unzulässig ein. Rund 35 000 Stuttgarter Bürger sahen die finanzielle Beteiligung der Kommune als unzulässige Mischfinanzierung und damit als Ausstiegsgrund an.

Dass die Gutachten negativ ausgingen, überraschte nur wenige. Denn Dolde habe für die konservative Landesregierung bereits schon "öfter derartige Gutachten verfasst", schrieb die "Tageszeitung". Laut taz bezeichnete der Verein "Mehr Demokratie e. V." Dolde gar als "Auftragskiller für Bürgerbegehren". Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens übten heftige Kritik. Bereits 2007 habe Dolde das Land bei der Mischfinanzierung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm beraten und der die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Eine unabhängige Prüfung für die Landeshauptstadt zum gleichen Komplex sei daher fraglich und verbiete sich für Dolde gemäß der anwaltlichen Berufsordnung.

Tatsächlich sollen Gesetze und Berufsordnungen mögliche Interessenkollisionen verhindern. So ist es Rechtsanwälten ausdrücklich verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten. Auch darf ein Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder "mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war". Im Falle des Zuwiderhandelns drohen mehrjährige Haftstrafen.

Doldes S-21-Gutachten verhallten zum Teil folgenlos. Bekanntlich wurde nach dem Regierungswechsel im November 2011 trotz negativer Expertise landesweit über ein S-21-Ausstiegsgesetz abgestimmt, wobei eine deutliche Mehrheit den Weiterbau des Tiefbahnhofs befürwortete. Anders der Stuttgarter Gemeinderat, der das Bürgerbegehren gegen das Weiterbuddeln im juristischen Sinne Doldes ablehnte. Vor Kurzem entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz, dass die Ablehnung zu Recht erfolgte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Verfangen im juristischen Dickicht

Anfang 2011 verfing sich Rechtsprofessor Dolde im juristischen Dickicht, als er erneut für die Landesregierung und das Stuttgarter Finanzministerium im sogenannten EnBW-Deal die Vertretung übernahm. Die damalige Landtagsopposition aus SPD und Grünen hatte Organklage beim Staatsgerichtshof eingereicht, um den vom CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eingefädelten Kauf der Aktienanteile am Energieversorger prüfen zu lassen.

"Dolde wurde noch zu Zeiten der schwarz-gelben Regierung mandatiert, stand dann aber nach deren Abwahl an der Seite der neuen grün-roten Regierung", schilderte das JUVE-Portal die "außergewöhnliche Situation". Der Namenspartner der Spezialkanzlei verfüge seit Langem über gute Kontakte in die baden-württembergische Landesspitze, an der bisher traditionell die CDU gestanden hatte, vermutete das Portal als Motiv für die Mandatierung, obwohl bei der Übernahme der EnBW-Anteile selbst noch der Stuttgarter Platzhirsch Gleiss Lutz an der Seite des Landes gestanden hatte. Möglicherweise sei noch entscheidender gewesen, "dass Dolde auch ins Finanzministerium schon lange hervorragende Kontakte hat", spekulierte JUVE.

Mit dem Ausgang des Verfahrens konnte der Verwaltungsexperte letztlich kaum zufrieden sein. Im Oktober 2010 urteilte das oberste Landesgericht, dass der Einstieg des Landes beim Energieversorger für 4,7 Milliarden Euro verfassungswidrig war. CDU-Finanzminister Willi Stächele hatte für die Transaktion ein Notbewilligungsrecht wahrgenommen, womit er das Haushaltsrecht des Landtags umgangen habe, so die Richter. Stächele musste danach als Landtagspräsident zurücktreten.

Dass Dolde im aktuellen EnBW-Schadenersatzverfahren den Gerichtssaal als Sieger verlassen wird, daran zweifeln juristische Kreise. So hatte die EnBW nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima am 15. März 2011, einen Tag vor der vom baden-württembergischen Umweltministerium übermittelten Moratoriums-Anordnung, erklärt, den Altmeiler Neckarwestheim I <link https: www.enbw.com unternehmen presse pressemitteilungen presse-detailseite_10565.html _blank>"vorübergehend freiwillig abfahren" zu wollen. 

Zudem verzichtete der Konzern darauf, Rechtsmittel gegen die dreimonatige Stilllegungsverfügung einzulegen. Laut Paragraf 839, Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine Amtshaftung ausgeschlossen, wenn es der "Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden". Laut "Stuttgarter Zeitung" stützt ein Aufsatz eines EnBW-Juristen, der 2014 ausgerechnet in der Festschrift zu Doldes 70. Geburtstag erschienen ist, diese Rechtsauffassung explizit im Fall der Altmeiler. Warum der Konzern dennoch den Klageweg beschritt, begründet das Unternehmen mit aktienrechtlichen Verpflichtungen. Über die Klage habe man den Aufsichtsrat vorher informiert, in dem in Silke Krebs (Grüne) und Nils Schmid (SPD) auch zwei Minister aus der Regierung des beklagten Landes sitzen. "Wir sehen es professionell, dass Professor Dolde diesmal die Klägerseite vertritt", heiß es aus dem baden-württembergischen Umweltministerium. Dolde wollte sich auf Kontext-Anfrage nicht äußern: "Ich sehe davon ab, Ihre Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen", heißt es lapidar in seinem Fax. Wann ein Urteil im EnBW-Millionenprozess gesprochen wird, ist offen.

PS: Der EnBW-Mitbewerber Eon setzt bei den Klagen gegen das Atom-Moratorium (mit Schadenersatz von 380 Millionen Euro) wie in der Verfassungsklage zum Atomausstieg auf die Kanzlei Gleiss Lutz. Die Stuttgarter Großkanzlei gehörte unter der konservativen CDU-/FDP-Regierung zu den regelmäßigen Beratern Baden-Württembergs. Für CDU-MP Stefan Mappus begleiteten ihre Anwälte 2010 den "EnBW-Deal" was neben Millionenhonorar auch imageschädigende Auftritte in Untersuchungsausschüssen des Stuttgarter Landtags sowie eine Schadenersatzklage seitens des Ex-Ministerpräsidenten Mappus nach sich zog.


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6 Kommentare verfügbar

  • CharlotteRath
    am 09.07.2015
    Antworten
    Etwas ist gründlich faul im Staate ...

    Da gibt es als erstes die Steuerzahler, die reinweg nur zu zahlen haben. Egal für was, egal wieviel. Ob sie wollen oder nicht.
    (Und es gibt leider auch immer mehr Menschen in Deutschland, denen ein Leben in Würde staatlicherseits massiv erschwert wird).

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