KONTEXT:Wochenzeitung
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Mit Herz in die Höhe

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Für den Medienbeobachter René Martens war es "die wichtigste Nachricht der Woche (für Journalisten)". Das twitterte der Hamburger Journalist, der unter anderem für den "Spiegel", "konkret" oder die MDR-Kolumne "Altpapier" schreibt, angesichts der Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe, dass Kontext die Texte über XXX XXX* wieder veröffentlichen darf. Warum diese Nachricht so wichtig ist, brachte Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes, in einem Interview mit dem freien Sender Radio Dreyeckland auf den Punkt: Die Entscheidung sei ein "ganz klares Votum für die Meinungs- und Pressefreiheit und gegen einen überzogenen Schutz der Privatsphäre". Und weiter: "Es ist ein Signal an die Kolleginnen und Kollegen, dass sie den Einschüchterungsversuchen von AfD-Mitgliedern, -Mitarbeitern und -Anwälten nicht sofort nachgeben sollten."

Die Bedeutung, die die KollegInnen der Entscheidung beimaßen, spiegelte sich auch im Interesse an der Verhandlung wider. Der SWR, der in seinem Kulturkanal vorab ein Gespräch mit Kontext-Redaktionsleiterin Susanne Stiefel gebracht hatte, war mit einem Filmteam da, der Beitrag lief später in den Landesnachrichten. Die Presse-Agentur dpa war vor Ort, und damit war das Thema auch in den überregionalen Medien wie "Süddeutsche Zeitung", "Zeit Online", "Die Welt" und "Focus" präsent. Die dpa zitierte auch einen von XXXs Arbeitgebern, den AfD-Landtagsabgeordneten Heiner Merz, der sich wunderte, weswegen das Karlsruher Urteil so anders ausfiel als das Mannheimer in erster Instanz.

"Ein Sieg für die Pressefreiheit" nannte der "Deutschlandfunk" seinen Bericht, in dem unter anderem die Kontext-Redakteurinnen Anna Hunger, Susanne Stiefel und Anwalt Markus Köhler zu Wort kamen – wobei sich bei Reporterin Anke Petermann die schlechten Erfahrungen mit der klagefreudigen AfD niedergeschlagen hatten: Sie hatte in Karlsruhe einen Zettel dabei, auf dem haargenau vermerkt war, wie sie den Kläger bezeichnen darf, ohne juristische Folgen befürchten zu müssen. Nicht justitiabel dürfte "Der Mann mit dem Hitler-Emoji" sein, wie Ulrike Simon ihren Bericht in ihrer Medienkolumne auf "Spiegel Plus" nannte. Auch sie saß im Gerichtssaal, ebenso wie Christian Rath, der für die taz und die "Badische Zeitung" schrieb, Gesa von Leesen für das "Neue Deutschland" und Irmeli Thienes für die "Badischen Neuesten Nachrichten".

Über die Entscheidung schrieben außerdem die Mediendienste turi 2 und "Bildblog", die alternativen Nachrichtenportale "Beobachternews" aus Rudersberg und "Seemoz" vom Bodensee. Viele Kolleginnen und Kollegen gratulierten auch über soziale Netzwerke: Etwa taz-Chefredakteur Georg Löwisch und Oliver Schröm, Chefredakteur von "Correctiv". Glückwünsche, denen sich viele Kolleginnen und Kollegen anschlossen.

Mindestens ebenso gefreut haben uns die vielen Glückwünsche unserer Leserinnen und Leser, die wir per Mail und Facebook erhielten. "Mein Herz sprang schon gestern Abend in die Höhe, als ich die Botschaft vernahm!", schrieb uns etwa eine Leserin. Danke, unseres auch. "Es ist eine Freude, immer wieder Journalisten zu begegnen, denen es gelingt, im alltäglichen Rauschen eine Gegenöffentlichkeit herzustellen", schrieben zwei "Fans aus Bremen".

Viele ermunternde Worte waren dabei, die uns in unserer Arbeit bestärkten: "Der aufrechte Gang, ihm soll die Zukunft gehören", schrieb ein Leser. "Bitte weiterhin nicht einschüchtern lassen und keinen Streit vermeiden, egal mit wem", ein anderer. "Macht weiter so und lasst euch nicht unterkriegen. Eure Leser*innen brauchen eure kritische Berichterstattung", kam von zwei weiteren GratulantInnen aus Schorndorf. Dazu passt auch, womit DJV-Presse-Mann Hendrik Zörner seinen Kommentar schloss: "Man darf auf weitere Berichte in Kontext gespannt sein." Das nehmen wir gerne als Auftrag.

Hervorheben wollen wir noch eine Zuwendung, die nach der Entscheidung vom Mittwoch hereinflatterte: 30 Euro, mit dem Betreff "Champagner für den Sieg! Gratulation". Und da hier eine Zweckbindung vorliegt, haben wir das prompt umgesetzt.


*Anm. d. Red.: Aufgrund einer gerichtlichen Anordnung mussten Teile dieses Textes am 28. März 2025 gelöscht werden. Mehr Informationen dazu hier.


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1 Kommentar verfügbar

  • Peter Meisel
    am 20.02.2019
    Antworten
    Danke: ""Man darf auf weitere Berichte in Kontext gespannt sein." Das nehmen wir gerne als Auftrag." genau das ist der Grund, warum ich KOTEXT Förderer bin!
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