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Danial Bamdadi

Staatsbürgerschaft abgelehnt

Danial Bamdadi: Staatsbürgerschaft abgelehnt
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Der gebürtige Iraner Danial Bamdadi will die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Ausländeramt des Rems-Murr-Kreises hat das abgelehnt – er sei ein Linksextremer. Das Verwaltungsgericht schlägt nun in dieselbe Kerbe. Das ist falsch.

Nach dieser Nachricht drängt sich die Frage auf, wer denn überhaupt ein guter Deutscher ist. Danial Bamdadi, der iranischstämmige Gewerkschafter jedenfalls darf kein Deutscher werden. Vor zwei Wochen hatte der 30-Jährige vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil ihm die Ausländerbehörde des Rems-Murr-Kreises die Einbürgerung verwehrte – er sei ein Linksextremist, sage der Verfassungsschutz, der ihm Kontakte zu Antifas ankreidet. Bamdadi macht beruflich Bündnis- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus im Verein zur Bewahrung der Demokratie unter dem Dach der IG Metall. Er organisiert für Gewerkschaften Demonstrationen, ist Netzwerker, geschätzt als Experte und Redner von Politik, ziviligesellschaftlichen Zusammenschlüssen, Arbeitgeberverbänden, von Medien aller Art. Allein die Verweigerung der Staatsmitgliedschaft durch das Ausländeramt war schon ein Skandal.

Nun sieht aber auch der Richter Christoph Wahlicht, zwei Wochen nach der dreistündigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, "Anhaltspunkte", dass Bamdadi "linksextremistische Bestrebungen" unterstütze und sich nicht genügend distanziere. Vorgeworfen wird ihm außerdem, dass er 2017 einem AfD-Stadtrat aus Stuttgart ins Gesicht geschlagen haben soll und 2021 eine Solidaritätsaktion "zu Gunsten zweier angeklagter und später verurteilter gewaltbereiter Linksextremistenbesucht" besucht habe.

Wichtiger war dem Gericht aber: Bamdadi wirke "im Rahmen seines privaten und beruflichen Engagements gegen Rassismus, Populismus und rechtsextreme Entwicklungen in breit aufgestellten Bündnissen jedenfalls auch mit lokalen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen zusammen. Dadurch werden die Aktionsmöglichkeiten und das Rekrutierungsfeld dieser Gruppierungen erweitert, ihnen der Anschein der Legitimität verschafft und ihre Stellung in der Gesellschaft begünstigt." Bamdadi sei deshalb nicht verfassungstreu, meint das Gericht.

Da wird einem, der sich gegen den aktuellen massiven Rechtsruck und für Demokratie einsetzt, die Staatsbürgerschaft verweht, weil Antifas bei Anti-Rechts-Bündnissen mitmachen? Das ist übel. Wer genau darf denn in den Augen des Verfassungsschutzes bei zivilgesellschaftlichen Bündnissen mitmachen und an Demonstrationen teilnehmen, ohne, dass es irgendwem irgendwann auf die Füße fällt? 

Mehr als 17.000 Personen haben eine Petition für Bamdadi unterschrieben. Zahlreiche prominente Politiker:innen sind darunter, Intellektuelle, Künstler:innen, hochrangige Vertreter:innen von Gewerkschaften, die Bamdadi seit Jahren gut kennen, haben sich in Leumunds-Briefen für den Mann ausgesprochen, unterstrichen, dass er demokratische Werte lebt und verteidigt und Gewalt ablehne. Herta Däubler-Gmelin, einst SPD-Justizministerin, gehört zu seinem Verteidigerteam. Genutzt hat es nichts. Das Gericht fand die Ergebnisse der Behörde glaubwürdiger. "Ich kann es selber gar nicht fassen", sagt Bamdadi am Telefon. 

Dabei hatte der Verfassungsschutz, auf dessen Einschätzung sich die Ablehnung stützt, nicht ordentlich gearbeitet (Kontext berichtete). In einem Fall kam es sogar offensichtlich zu einer Verwechslung des zu beobachtenden Subjekts, Bamdadi jedenfalls war nachweislich nicht da, wo die Verfassungsschützer ihn gesehen haben wollen. Das ist nicht vertrauenswürdig. Selbst Richter Wahlicht betonte am Prozesstag, auch eine Behörde müsse ihre Anschuldigungen beweisen können.

Das Gericht hat aber davon abgesehen, die Verfassungsschützer als Zeugen zu laden. Stattdessen stellt es in seiner Pressemitteilung fest: "Das private und berufliche Engagement des Klägers ist Ausdruck seiner Grundrechte." Das liest sich, als habe da einer grade noch das "leider" aus dem Satz gestrichen. Engagement gegen Rechtsextremismus solle nicht nur ein Recht sein, es sollte Pflicht sein eines jeden deutschen Bürgers, einer jeden deutschen Bürgerin. MAGA sozusagen: Make Antifascism great again! Danial Bamdadi wird jedenfalls weitermachen: "Wir wollen auf jeden Fall in die nächste Instanz." Und das ist auch dringend notwendig.

Verdi-Statement zum Urteil

Bamdadi arbeitet für den Verein zur Bewahrung der Demokratie, in dem auch Verdi Baden-Württemberg unterstützendes Mitglied ist. Maike Schollenberger, Verdi-Landesbezirksleiterin, sagt zum Urteil des Verwaltungsgerichts: 

"Danial Bamdadi wird von Landkreis, Verfassungsschutz, Innenministerium und jetzt auch dem Verwaltungsgericht zur Last gelegt, seine beruflichen Aufgaben für seinen Arbeitgeber, einen von uns Gewerkschaften getragenen Verein, hundertprozentig engagiert erfüllt zu haben. Deshalb ist das gesamte Verfahren mit der gestrigen Entscheidung und ihrer in Teilen beunruhigenden Begründung auch ein Schlag gegen die Gewerkschaften, zu deren DNA seit dem Krieg der Antifaschismus gehört. Hochgradig irritiert sind wir, dass das Gericht für seine Entscheidung darauf verzichtet hat, den Verfassungsschutz vorzuladen und anzuhören, obwohl im Verfahren belegt werden konnte, dass Teile der Vorwürfe erfunden sind. Millionen Bürgerinnen und Bürger haben Anfang 2024 und 2025 an den großen Demonstrationen gegen Rechts teilgenommen, zu denen auch Gruppierungen aus dem vom Gericht benannten Spektrum mobilisiert hatten. Haben deshalb alle Beteiligten, von etablierten Parteien über zivilgesellschaftliche Organisationen bis zu den Gewerkschaften Kontaktschuld auf sich geladen?

Während in den USA Jagd auf Migrantinnen und Migranten gemacht wird und friedlich Demonstrierende als Terroristinnen bezeichnet werden, sind hier alle gefordert, sich brandgefährlichen Fehlentwicklungen entgegenzustellen. Das gilt auch für Behördenleitungen und Gerichte und ganz besonders für den Verfassungsschutz und das Innenministerium. Wenn der Verfassungsschutz ein Problem mit Antifaschismus hat, dann hat unsere Demokratie ein Problem mit dem Verfassungsschutz."


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