Ende Novermber 2019 hat Kontext unter dem Titel "Nazis in der zweiten Reihe" einen Text veröffentlicht, der einigen Mitarbeitenden der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg auf den Zahn fühlt und deren frühere oder aktuelle Verbindungen zur extremen Rechten aufzeigt. Wie zu erwarten, trafen wenig später vier Abmahnungen zu diesem Text ein. Die Kanzlei, die auch Marcel Grauf gegen Kontext vertritt, den Mitarbeiter der AfD-Abgeordneten Christina Baum und Heiner Merz, forderte uns im Namen ihrer Mandanten auf, insgesamt vier Unterlassungserklärungen zu unterschreiben.
Die Begründung in allen vier Fällen: Eine identifizierende Berichterstattung, also die Nennung der Vor- und Zunahmen der betreffenden Personen in unserem Artikel, sei nicht zulässig. Zudem seien die belastenden Informationen falsch. So habe etwa, um ein Beispiel zu nennen, Armin Allmendinger die erwähnten Artikel für die NPD-Zeitung "Deutsche Stimme" nicht geschrieben. Und wenn dennoch Artikel von ihm erschienen seien, dann "ohne sein Wissen und Wollen". Kontext liegen Allmendingers Texte vor. Ohne "Wissen und Wollen"? Da sind zumindest Zweifel angebracht.
Insgesamt haben neben Allmendinger auch die Mitarbeitenden Laurens Nothdurft, Meike Hammer und Reimond Hoffmann, Kreisrat in Rottweil und Gemeinderat der Stadt, in jeweils ähnlichem bis gleichem Wortlaut beim Landgericht Frankfurt am Main Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.
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