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In Tippelschritten gegen Stickoxide

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Am 1. Januar kommen Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart. Deren Kontrolle wird recht mühsam sein. Das Land will die Blaue Plakette, Bundesminister Scheuer lieber eine Totalerfassung aller Fahrzeuge.

Wolfgang Kern, Richter am Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart, brachte es Anfang Dezember mal wieder auf den Punkt: "Irrational" seien die politischen Widerstände, geltendes Recht einzuhalten. Er bezog sich dabei auf die Unwilligkeit des Landes, wegen der Feinstaubbelastung am Stuttgarter Neckartor ein vorgezogenes Fahrverbot für Euro-5-Diesel umzusetzen. Seine Äußerung passt aber genauso auf die Widerstände, mit denen die Landesregierung und die Bundesregierung nach wie vor Fahrverboten wegen zu hoher Stickoxid-Belastungen gegenüberstehen. Und sie ist auch ein guter Kommentar zu den Angriffen, die die CDU und manche Medien momentan gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH), vor allem gegen deren Geschäftsführer Jürgen Resch, fahren. Denn bei all den Klagen, mit denen die DUH Fahrverbote in verschiedenen deutschen Innenstädten erstritt, und die sie jetzt auch für ein Tempolimit angekündigt hat, fordert sie schlicht und einfach die Umsetzung von Gesetzen ein, "die die Politik jahrelang ignoriert hat", <link https: www.sueddeutsche.de auto tempolimit-autobahn-deutschland-1.4259731 external-link-new-window>wie etwa die SZ schrieb.

Kern war es, der in seinem <link https: www.kontextwochenzeitung.de editorial autogerecht-menschengerecht-4509.html external-link-new-window>Urteil im Juli 2017 Fahrverbote als "unter keinem denkbaren Gesichtspunkt unverhältnismäßig" bezeichnete und als "derzeit einzige geeignete Maßnahme" zur Stickoxid-Reduktion. Gemäß jenes Verwaltungsgerichtsurteils wären Diesel-Fahrverbote schon 2018 möglich gewesen, nun kommen sie immerhin ab 1. Januar 2019 für Fahrzeuge unterhalb der Euro-5-Norm. Vom Jahresbeginn 2020 an folgen voraussichtlich Verbote auch für Euro-5-Diesel (wofür eine erneute VG-Entscheidung im November 2018 nötig war). Der zweite Schritt war voraussehbar, hatte das Regierungspräsidium Stuttgart doch auf Kontext-Anfrage im Oktober schon mitgeteilt, dass sich durch dem ersten Verbotsschritt ab 2019 am Neckartor ein Jahresmittelwert von rund 60 Mikrogramm NO2 ergeben werde – der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Soldat in Afghanistan mit Kindern

Eiertanz ums Fahrverbot

Ausgabe 395, 24.10.2018
Von Oliver Stenzel

Auch Bundeskanzlerin Merkels jüngster Vorstoß wird die geplanten Fahrverbote in Stuttgart nicht aufhalten. Doch die gehen ohnehin nicht weit genug. Und ob sie je wirksam kontrolliert werden können, steht in den Sternen.

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Die Verbote sind das eine, ihre Kontrolle das andere. Abgesehen davon, dass die Polizei angekündigt hat, beim ersten Erwischen kein Bußgeld zu verhängen – und für Anwohner gilt ohnehin eine viermonatige Übergangsfrist –, hat sie nämlich nur wenige Möglichkeiten, das Fahrverbot überhaupt zu kontrollieren. Auf drei verschiedenen Wegen sei das möglich, teilte das Landesverkehrsministerium Ende Oktober auf Kontext-Anfrage mit: "Im Zuge ohnehin laufender Kontrollen (Fahrzeugpapiere, Alkohol, etc.), bei der Verfolgung von Bußgeldbescheiden aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sowie im ruhenden Verkehr mit der Möglichkeit einer Halterabfrage."

Landesverkehrsminister Winfried Hermann hätte gerne, das sagt er seit langem, die Blaue Plakette für schadstoffarme Autos gehabt. Doch da wiederum ist das vom <link https: www.kontextwochenzeitung.de wirtschaft klimaquatsch-mit-ecki-5492.html external-link-new-window>CSU-Hallodri Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium vor, das diese Kennzeichnung partout ablehnt – und sich auch sonst immer wieder als Hort der Industriefreundlichkeit und der Planlosigkeit offenbart. Scheuer ist stramm gegen Fahrverbote, er ist gegen die Blaue Plakette, die Kontrollen erleichtert hätte, aber auch dagegen, die Industrie bei Hardware-Nachrüstungen härter an die Kandare zu nehmen und dadurch Fahrverbote möglicherweise – zumindest teilweise – zu vermeiden.

Dann wiederum, wohl realisierend, dass, wenn Fahrverbote schon nicht vermieden werden können, man wenigstens das Beste daraus machen sollte, kam sein Ministerium im November mit dem Vorschlag ums Eck, die Kontrolle mittels einer automatisierten Erfassung aller Fahrzeuge in den jeweiligen Städten vorzunehmen. Gegen den Plan regte sich sofort breiter Widerstand, von Datenschützern ebenso wie von einzelnen Landesregierungen.

Am 14. Dezember hat nun der Bundesrat den Gesetzentwurf für die Fahrzeugdatenerfassung <link https: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen _blank external-link-new-window>"wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken" abgelehnt. In der gleichen Sitzung hätte die Länderkammer auch über eine Einführung der Blauen Plakette abstimmen sollen, was aber<link https: www.heise.de tp features external-link-new-window> kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde. Eine neue Abstimmung steht für Mitte Februar in Aussicht.

Die Durchsetzung geltenden Rechts bleibt weiterhin mühsam.


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1 Kommentar verfügbar

  • Reinhard Muth
    am 27.12.2018
    Antworten
    Was mich verwundert ist, warum EURO 4 Dieseln die Einfahrt in die Stadt verwehrt wird, aber EURO 5 und ältere EURO 6 Diesel weiter in die Stadt fahren dürfen, obwohl sie deutlich mehr Stickoxyde ausstoßen als EURO 4 Diesel. Wer hat da wieder die "demokratische" Abstimmung bei den Politikern…
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